Nachlassimmobilie und die Kosten für den Erbschein: Schön, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört. Um letztlich Eigentümer zu werden, müssen Sie sich als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen und dazu eine Grundbuchberichtigung veranlassen. Zwar geht mit dem Erbfall das Eigentum am Grundstück automatisch auf die Erben über. Allerdings wird das Grundbuch nicht automatisch von Amts wegen berichtigt.