⚠️ Die Einkommensteuervorauszahlung ist eine vierteljährliche Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer, die vor allem für Selbstständige und Gewerbetreibende verpflichtend ist. Auch Arbeitnehmer können betroffen sein, wenn sie Lohnsteuer zahlen. Die Regelungen dazu sind in § 37 EStG festgelegt. 💸 Wenn dein voraussichtliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2023: 10.908 Euro, 2024: 11.604 Euro), musst du keine Steuern zahlen. Ein Vorauszahlungsbescheid kann auch ausgestellt werden, wenn du andere Einkünfte hast, bei denen kein oder ein zu geringer Steuerabzug erfolgt, wie zum Beispiel bei Ehepaaren mit den Steuerklassen III und V, Einkünften aus Vermietung oder ausländischen Kapitalerträgen. 📄 Normalerweise erhältst du mit deinem Steuerbescheid auch den Vorauszahlungsbescheid, wenn das Finanzamt annimmt, dass du im nächsten Jahr erneut zu wenig Steuer zahlst. Die Fristen für die Vorauszahlungen verschieben sich auf den nächsten Werktag, wenn sie auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Bei Nichteinhaltung musst du mit Säumniszuschlägen rechnen. Achtung: Deine Einkünfte haben sich anders entwickelt als erwartet? Dann jetzt noch die Vorauszahlungen anpassen. Mehr zur Steuervorauszahlung können Sie in unserem aktuellen Newsletter nachlesen: https://lnkd.in/eQaXu2ng
Beitrag von Clostermann & Jasper Partnerschaft mbB
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Das ändert sich 2025 – Steuer und E-Rechnungen im Fokus! Es stehen einige wichtige Neuerungen an, die du nicht verpassen solltest! 💡 🔸 Steuerfortentwicklungsgesetz: Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt 2025 auf € 12.084 und 2026 weiter auf € 12.336. Die erste Tarifstufe verschiebt sich auf € 12.085 bis € 17.430. Der Spitzensteuersatz von 42% greift ab einem Einkommen von € 68.430. Auch die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden angepasst: Ehepaare zahlen erst ab einer Einkommensteuer von € 39.900. Aber Achtung, es bleibt abzuwarten, was wirklich durchkommt! 🗳️ 🔸 E-Rechnungen: Ab 2025 kommen vor allem im B2B Bereich große Herausforderungen auf uns zu. Und das ist nur der Anfang! Viele Unternehmen schieben dieses Thema noch vor sich her, aber die Umsetzung wird unumgänglich sein. Wie bereitet ihr euch darauf vor? Welche Lösungen habt ihr für eure Mandanten und wie gehen diese damit um? 🤔 👉 Erfahre hier mehr: https://lnkd.in/dSPKR8Uy #SteuernDigiital #Steueränderungen2025 #ERechnungen
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Wir haben euch dieses Jahr bereits die einzelnen Steuerklassen vorgestellt und die Konstellationsmöglichkeiten erklärt. Was ändert sich nun aber konkret, wenn die Steuerklassen 3 und 5 für Paare abgeschafft werden? Es ändert sich nur der monatliche Lohnsteuereinbehalt und damit die monatliche Steuerbelastung. Die Steuerbelastung des gesamten Kalenderjahres bleibt hingegen gleich. Wie kann das sein? Wir stellen es euch vereinfacht vor: Die Einkommensteuer, zu der auch die Lohnsteuer gehört, ist eine Jahressteuer. Sie entsteht mit Ablauf eines Kalenderjahres. Alle Einkünfte, die in einem Kalenderjahr bezogen wurden, werden in einen Topf geschmissen. Von dieser Summe der Einkünfte werden dann alle möglichen Abzüge, wie z.B. Krankenversicherungsbeiträge, abgezogen. Es verbleibt das zu versteuernde Einkommen. Das ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Der individuelle Steuersatz, der von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängt, wird auf das zu versteuernde Einkommen angewandt. So ermittelt sich die festgesetzte Einkommensteuer. Die monatlich gezahlte Lohnsteuer stellt eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des gesamten Jahres dar. Als Vorauszahlung wird sie von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen. Die danach verbleibende Differenz ergibt die Einkommensteuererstattung oder eben -nachzahlung. Durch den Wegfall der Lohnsteuerklassen 3 und 5 ändert sich nur die Höhe der Lohnsteuer, die ihr monatlich für die Einkommensteuerlast des gesamten Jahres vorauszahlt. Die Differenz, die zu den Erstattungen und Nachzahlungen führt, soll damit gemindert werden und zu einem unterjährig richtigeren Lohnsteuereinbehalt führen. Vorteil der Steuerklasse 4: Ihr müsst keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben, wenn ihr nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, die eben diesem Lohnsteuereinbehalt unterliegen. Die Lohnsteuer hat die sogenannte Abgeltungswirkung. Ihr habt Fragen zu dem Thema? Schreibt sie uns gerne. Wir beantworten eure Fragen und helfen, in dem Dschungel des Steuerrechts den Durchblick zu behalten. #lohnsteuer #lohnsteuerklassen #steuerrecht
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Steuertarif 2025: Was sich ändert 📈 Ab 2025 steigen der Grundfreibetrag und die Tarifstufen der Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag erhöht sich auf €12.084, 2026 dann auf €12.336. Die erste Tarifstufe verschiebt sich nach oben, und der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem Einkommen von €68.430. Das heißt für viele Steuerpflichtige eine geringere Steuerlast und mehr Netto vom Brutto. Auch der Solidaritätszuschlag wird angepasst: Zusammen veranlagte Ehegatten zahlen ab 2025 erst ab einer Einkommensteuer von €39.900, für Einzelveranlagte gilt eine Grenze von €19.450. 👉 Alle Details zu den Änderungen findest Du auf unserer Website: https://lnkd.in/e9xqwXdC #steuertarif #2025 #grundfreibetrag #steuernews #steuerupdates #taxnews #aktuelles #fischerundkollegen #steuerberatung #ulm
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Wenn Ihre Vorauszahlungen auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer nicht mehr zum aktuellen Geschäftsgang passen, kann dies mit einem begründeten Antrag angepasst werden. 🗓️ Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss bis spätestens 30. September eingereicht werden. Verlängerungen sind nicht möglich! Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind, haben allerdings Zeit bis zum 31. Oktober. 💡 Tipp: Eine Anpassung kann Ihre Liquidität verbessern, indem Sie entweder eine Steuergutschrift erhalten oder die vierte Vorauszahlung reduziert bzw. komplett vermieden werden kann. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Seite! +43 1 278 12 95 office@bmp-steuerberatung.at
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Finanzamt legt Einkommensteuervorauszahlungen auch für kommende Jahre fest Das Finanzamt (FA) hat die Befugnis, Einkommensteuervorauszahlungen auch für kommende Jahre festzulegen, wie Sie es wahrscheinlich bereits durch die Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide erfahren haben. Diese Vorauszahlungen werden üblicherweise vierteljährlich zum 10. Der Monate März, Juni, September und Dezember eines Jahres festgesetzt und können auch bereits für die kommenden Jahre gelten. Bitte beachten Sie, dass diese festgesetzten Vorauszahlungen normalerweise jährlich gemäß dem aktuellen Jahressteuerbescheid angepasst werden. Allerdings stimmen nicht alle Steuerzahler mit dieser Vorgehensweise des Finanzamts überein. Ein Steuerzahler aus NRW hatte übersehen, dass das Finanzamt mit einem Vorauszahlungsbescheid aus dem Jahr 2018 auch Vorauszahlungen für 2019 festgelegt hatte. Nachdem er das erste Quartal 2019 nicht rechtzeitig zahlte, wurde er zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert. Er zog vor den Bundesfinanzhof (BFH) und argumentierte, dass das Finanzamt nur Vorauszahlungen für das laufende Jahr festlegen dürfe und daher keine Säumniszuschläge erhoben werden könnten. Der BFH entschied jedoch anders. Die Richter stellten fest, dass Vorauszahlungsbescheide nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für Folgejahre erlassen werden können. Gemäß dem Einkommensteuergesetz müssen sich die festgelegten Beträge lediglich an der voraussichtlich anfallenden Einkommensteuer orientieren, die sich aus der letzten Veranlagung ergeben hat. Demnach können die Ergebnisse einer Veranlagung auch als Grundlage für die Festsetzung von Vorauszahlungen für mehrere Kalenderjahre dienen. Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Einkommensteuererklärung? Kontaktieren Sie uns: à jour Steuerberatung. #ajourstb #FinanzamtVorauszahlung #SteuerPlanung #EinkommensteuerHilfe #BFHUrteil
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Alle Jahre wieder: Das SV-Verzugszinsen-Update Es gibt gewisse Konstanten im Abgaben- und Beitragsrecht. Eine davon ist das Thema der Verzinsung. Während diese im steuerrechtlichen Bereich einer laufenden unterjährigen Anpassung unterliegen, blickt man im SV-Recht gespannt auf den 31.10. jeden Jahres: Das ist der Stichtag für den Verzugszinssatz des nächsten Jahres, basierend auf den an diesem Tag gültigen Basiszinssatz plus vier Prozentpunkten. 🙋 2025 beträgt dieser im SV-Bereich 7,03% (2024: 7,88%). Zur Erinnerung die aktuellen steuerrechtlichen Werte: 👉 Stundungszinsen 7,53% 👉 Aussetzungs-, Anspruchs-Beschwerde- und USt-Zinsen 5,03% Zur Info der ÖGK: https://lnkd.in/e2aatU-R #steuern #taxes #abgaben #sozialversicherung #payroll
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Der Countdown läuft: Steuererklärung bis zum 2. September abgeben! Die Frist für Ihre Einkommensteuererklärung 2023 rückt näher! Der Stichtag ist ausnahmsweise Montag, der 2. September 2024, weil der 31. August diesmal auf einen Samstag fällt. Bis zu diesem Datum muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein. Unsere Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2023 hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Punkte – von der Entfernungs- bis zur Homeoffice-Pauschale – im Blick zu behalten. Tipp: Falls die Zeit knapp wird, denken Sie daran, rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen, um unnötige Zinsen und Verspätungszuschläge zu vermeiden. Mehr Infos finden Sie in unserem Info-Service Nr. 06: https://lnkd.in/efRN6QVu #Steuererklärung2023 #Abgabefrist #SteuerTipps #bdst #steuererklärung #abgabefristen #homeofficepauschale
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Jahresendspurt 2024: So sparen Sie Steuern! Die letzten Monate des Jahres stehen vor der Tür! Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Einkommensteuerbelastung für 2024 zu senken. Hier sind einige wichtige Tipps: Werbungskosten: Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR. Wenn Sie regelmäßig berufliche Kosten haben, kann es sinnvoll sein, diese in einem Jahr zu bündeln, um die Pauschale zu überschreiten und steuermindernd zu wirken. Überlegen Sie, ob Sie noch vor Jahreswechsel Arbeitsmittel kaufen können! Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Arztbesuche, Medikamente oder Zahnersatz können abgerechnet werden. Wenn Sie die zumutbare Belastung bereits überschreiten, nutzen Sie die Chance, weitere Kosten zu generieren, z. B. den Kauf einer Brille. Wenn nicht, überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, Kosten auf 2025 zu verschieben. Handwerkerleistungen: Bei Handwerkerkosten sollten Sie darauf achten, diese gleichmäßig über die Jahre zu verteilen. Sie können 20 % der Lohnkosten bis zu 6.000 EUR pro Jahr absetzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, offene Rechnungen noch vor Silvester zu begleichen oder Reparaturen in Auftrag zu geben! Nutzen Sie diese Tipps, um Ihre Steuerlast zu optimieren! ---- #Steuern #Jahresende #Finanztipps #Steuerersparnis #Werbungskosten #Handwerkerleistungen #Steuerkanzlei #PLS #Steuerberatung #Rechtsberatung #Wirtschaftsprüfung #PLSSteuerberater #PLSWirtschaftsprüfer #Steuerrecht #Unternehmensberatung #Ingelheim
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Finanzamt legt Einkommensteuervorauszahlungen auch für kommende Jahre fest Das Finanzamt (FA) hat die Befugnis, Einkommensteuervorauszahlungen auch für kommende Jahre festzulegen, wie Sie es wahrscheinlich bereits durch die Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide erfahren haben. Diese Vorauszahlungen werden üblicherweise vierteljährlich zum 10. Der Monate März, Juni, September und Dezember eines Jahres festgesetzt und können auch bereits für die kommenden Jahre gelten. Bitte beachten Sie, dass diese festgesetzten Vorauszahlungen normalerweise jährlich gemäß dem aktuellen Jahressteuerbescheid angepasst werden. Allerdings stimmen nicht alle Steuerzahler mit dieser Vorgehensweise des Finanzamts überein. Ein Steuerzahler aus NRW hatte übersehen, dass das Finanzamt mit einem Vorauszahlungsbescheid aus dem Jahr 2018 auch Vorauszahlungen für 2019 festgelegt hatte. Nachdem er das erste Quartal 2019 nicht rechtzeitig zahlte, wurde er zur Zahlung von Säumniszuschlägen aufgefordert. Er zog vor den Bundesfinanzhof (BFH) und argumentierte, dass das Finanzamt nur Vorauszahlungen für das laufende Jahr festlegen dürfe und daher keine Säumniszuschläge erhoben werden könnten. Der BFH entschied jedoch anders. Die Richter stellten fest, dass Vorauszahlungsbescheide nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für Folgejahre erlassen werden können. Gemäß dem Einkommensteuergesetz müssen sich die festgelegten Beträge lediglich an der voraussichtlich anfallenden Einkommensteuer orientieren, die sich aus der letzten Veranlagung ergeben hat. Demnach können die Ergebnisse einer Veranlagung auch als Grundlage für die Festsetzung von Vorauszahlungen für mehrere Kalenderjahre dienen. Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Einkommensteuererklärung? Kontaktieren Sie uns: à jour Bergisch Land. #ajourbergischland #FinanzamtVorauszahlung #SteuerPlanung #EinkommensteuerHilfe #BFHUrteil
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Wollen Sie zu hohe Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen nicht länger akzeptieren? 📈🤔 Bis zum 30.09.2024 haben Sie die Möglichkeit, eine Anpassung Ihrer laufenden Vorauszahlungen für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2024 zu beantragen. Dies gilt sowohl für eine Herabsetzung, wenn die festgelegten Vorauszahlungen voraussichtlich höher sind als Ihre tatsächliche Steuerschuld, als auch für eine Erhöhung, falls Ihre Einkünfte 2024 höher ausfallen werden. Eine solche Anpassung erfordert eine Begründung und die Mitteilung der voraussichtlichen Einkünfte des Wirtschaftsjahres 2024 an das Finanzamt. Unsere Experten unterstützen Sie gerne dabei, diesen Antrag optimal zu formulieren und einzureichen. 💼 📄Kontaktieren Sie uns, um Ihre Steuerlast effizient zu regulieren! #Steuern #Einkommensteuer #Körperschaftsteuer #Vorauszahlungen #Finanzplanung #Steuerberatung
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🚀 Digitalberatung für den Mittelstand | 🦾 Next Level Strategie, Marketing und Recruiting | CEO AI Digital Consulting
2 WochenDanke für die stets wertvollen Hinweise 👍🏻