Beitrag von Clostermann & Jasper Partnerschaft mbB

⚠️ Die Einkommensteuervorauszahlung ist eine vierteljährliche Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer, die vor allem für Selbstständige und Gewerbetreibende verpflichtend ist. Auch Arbeitnehmer können betroffen sein, wenn sie Lohnsteuer zahlen. Die Regelungen dazu sind in § 37 EStG festgelegt. 💸 Wenn dein voraussichtliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2023: 10.908 Euro, 2024: 11.604 Euro), musst du keine Steuern zahlen. Ein Vorauszahlungsbescheid kann auch ausgestellt werden, wenn du andere Einkünfte hast, bei denen kein oder ein zu geringer Steuerabzug erfolgt, wie zum Beispiel bei Ehepaaren mit den Steuerklassen III und V, Einkünften aus Vermietung oder ausländischen Kapitalerträgen. 📄 Normalerweise erhältst du mit deinem Steuerbescheid auch den Vorauszahlungsbescheid, wenn das Finanzamt annimmt, dass du im nächsten Jahr erneut zu wenig Steuer zahlst. Die Fristen für die Vorauszahlungen verschieben sich auf den nächsten Werktag, wenn sie auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Bei Nichteinhaltung musst du mit Säumniszuschlägen rechnen.   Achtung: Deine Einkünfte haben sich anders entwickelt als erwartet? Dann jetzt noch die Vorauszahlungen anpassen. Mehr zur Steuervorauszahlung können Sie in unserem aktuellen Newsletter nachlesen: https://lnkd.in/eQaXu2ng

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Alper Iseri 📱

🚀 Digitalberatung für den Mittelstand | 🦾 Next Level Strategie, Marketing und Recruiting | CEO AI Digital Consulting

2 Wochen

Danke für die stets wertvollen Hinweise 👍🏻

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