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Brandschutz Beratung als Brandschutzbeauftragter, Projektmanagement, Fachplaner für Brandschutzkonzepte im vorbeugenden Brandschutz & Fachbauleiter Objektüberwachung VB

Die genaue Ausbildung der Rettungswege in ein Brandschutzkonzept macht vielen immer noch große Kopfschmerzen. Von allen Architekten stehen da vor einer großen Mauer, die ehr Feuerwehr geprägten sind da prakmatischer!!! (1) Jede Nutzungseinheit muss in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen. (2) Der erste Rettungsweg muss eine Verbindung zu einem öffentlichen Verkehrsweg sein und kann über 1. eine notwendige Treppe, 2. einen notwendigen Treppenraum, 3. einen Ausgang ins Freie auf dem Grundstück oder 4. eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle, erfolgen. (3) Der zweite Rettungsweg kann über 1. eine andere notwendige Treppe, 2. einen anderen notwendigen Treppenraum, 3. eine Außentreppe, 4. eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder 5. andere geeignete Rettungswege erfolgen. (4) Bei Nutzungseinheiten mit nur einem Raum, der nicht mehr als 200 m² Grundfläche hat und dessen Fußboden an keiner Stelle mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt, genügt anstelle des ersten Rettungsweges der zweite Rettungsweg. (5) Räume, die nicht dem allgemeinen Besucherverkehr dienen und deren Fußboden im Mittel nicht mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt, brauchen nur einen Rettungsweg zu haben. Die Regelungen zu Rettungswegen stellen sicher, dass im Notfall ein sicherer und schneller Fluchtweg für alle Nutzer des Gebäudes zur Verfügung steht. Die Bestimmungen sind von entscheidender Bedeutung für den Brandschutz und die Sicherheit von Personen in Gebäuden.

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