Die Ausgabe 10 des Compliance-Beraters (#CB) ist da! Diesmal mit einem Fokus auf das Themenspektrum #Nachhaltigkeit. Gleich zu Beginn erläutert unser Chefredakteur Dr. Malte Passarge in seinem Editorial zum #LkSG, warum Bundesminister Robert Habeck offenbar CB-Leser ist. Dr. Tillmann Vitt, LL.M., nimmt sich die europäische Variante, die #CSDDD bzw. Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie, in seinem Beitrag vor und zeigt Unterschiede zum LkSG auf. Die geplante #GreenClaims-Richtlinie greifen Dr. Simon Biberacher, LL.M., und Caroline Schrüfer, LL. M., in ihrem Beitrag auf. Dr. Christoph Palme befasst sich in seinem Beitrag mit der Einhaltung des #Klimaschutzrechts als Compliance-Herausforderung. Er zeigt die wichtigsten klimaschutzrechtlichen Compliance-Pflichten auf und die Konsequenzen ihrer Nichtbefolgung. Und auch das #Hinweisgeberschutzgesetz hat in der aktuellen Ausgabe seinen Platz: Mit der internen #Meldestelle in der Praxis und deren Unabhängigkeit befasst sich Dr. Sascha Süße, LL. M., M. A. Zu Unternehmen im Spannungsverhältnis der #Meldeverfahren lesen Sie mehr im Beitrag von Dr. Timo Handel, RA, und Cansu Uludağ, LL.M. (Compliance), RAin, die auf die Frage eingehen, ob Unternehmen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten verschiedene parallele Meldeverfahren einrichten oder diese in einem einheitlichen #Hinweisgebersystem kombinieren (können). Ein weiteres Thema der aktuellen Ausgabe sind die Regelungen zu #Verbraucherprodukten, mit denen sich Dr. Carsten Schucht, RA, befasst: Ab Ende 2024 wird es zu einer Neuordnung der Pflichten kommen. Der Beitrag soll aufzeigen, welche Pflichten die Wirtschaftsakteure und #Verkaufsplattformen in Zukunft zu erfüllen haben. Das Team des #CB dankt allen Autorinnen und Autoren und wünscht der Leserschaft eine erkenntnisreiche Lektüre!
Beitrag von Compliance-Berater (CB)
Relevantere Beiträge
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Nach einem bewegten Gesetzgebungsprozess hat die unendliche Geschichte rund um die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (kurz #CSDDD) am 5.7.2024 mit der Veröffentlichung der Richtlinie ihr (vorläufiges) Ende gefunden. Im aktuellen Heft des Compliance-Berater (CB) stelle ich die wichtigsten Regelungen der Richtlinie überblicksartig dar und zeige Unterschiede zum #Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf. Neben dem erweiterten Anwendungsbereich für die Sorgfaltspflichten und der Einführung einer zivilrechtlichen Haftung und der Verwendung einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, bleibt der größte Kritikpunkt, dass die Richtlinie mit Blick auf die Erfüllung der Sorgfaltspflichten bezüglich der innereuropäischen Teile der Aktivitätskette über das Ziel hinausschießt. Hier besteht aufgrund effektiver rechtsstaatlicher Strukturen kein Bedürfnis dafür, die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Menschenrechte von den Staaten auf die Unternehmen zu verlagern.
Die Ausgabe 10 des Compliance-Beraters (#CB) ist da! Diesmal mit einem Fokus auf das Themenspektrum #Nachhaltigkeit. Gleich zu Beginn erläutert unser Chefredakteur Dr. Malte Passarge in seinem Editorial zum #LkSG, warum Bundesminister Robert Habeck offenbar CB-Leser ist. Dr. Tillmann Vitt, LL.M., nimmt sich die europäische Variante, die #CSDDD bzw. Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie, in seinem Beitrag vor und zeigt Unterschiede zum LkSG auf. Die geplante #GreenClaims-Richtlinie greifen Dr. Simon Biberacher, LL.M., und Caroline Schrüfer, LL. M., in ihrem Beitrag auf. Dr. Christoph Palme befasst sich in seinem Beitrag mit der Einhaltung des #Klimaschutzrechts als Compliance-Herausforderung. Er zeigt die wichtigsten klimaschutzrechtlichen Compliance-Pflichten auf und die Konsequenzen ihrer Nichtbefolgung. Und auch das #Hinweisgeberschutzgesetz hat in der aktuellen Ausgabe seinen Platz: Mit der internen #Meldestelle in der Praxis und deren Unabhängigkeit befasst sich Dr. Sascha Süße, LL. M., M. A. Zu Unternehmen im Spannungsverhältnis der #Meldeverfahren lesen Sie mehr im Beitrag von Dr. Timo Handel, RA, und Cansu Uludağ, LL.M. (Compliance), RAin, die auf die Frage eingehen, ob Unternehmen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten verschiedene parallele Meldeverfahren einrichten oder diese in einem einheitlichen #Hinweisgebersystem kombinieren (können). Ein weiteres Thema der aktuellen Ausgabe sind die Regelungen zu #Verbraucherprodukten, mit denen sich Dr. Carsten Schucht, RA, befasst: Ab Ende 2024 wird es zu einer Neuordnung der Pflichten kommen. Der Beitrag soll aufzeigen, welche Pflichten die Wirtschaftsakteure und #Verkaufsplattformen in Zukunft zu erfüllen haben. Das Team des #CB dankt allen Autorinnen und Autoren und wünscht der Leserschaft eine erkenntnisreiche Lektüre!
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Einladung zum Webinar "Verantwortung in der Lieferkette – das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (#LkSG) im Überblick" am Donnerstag, 1. August 2024, 10.00-11.15 Uhr. In Zeiten globalisierter Märkte stehen Unternehmen zunehmend in der Verantwortung, die Nachhaltigkeit und Ethik ihrer Lieferketten sicherzustellen. Das #Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dient dabei als zentrales Instrument zur Wahrung von Menschenrechten und Umweltstandards innerhalb der Lieferkette. Das LkSG verpflichtet in erster Linie große Unternehmen dazu, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang ihrer Lieferketten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur #Prävention und #Abhilfe zu ergreifen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem umfassende #Risikoanalysen, die Implementierung von Präventionsmaßnahmen, ein funktionierendes Beschwerdemanagement sowie eine transparente Berichterstattung. Auch wenn das Gesetz vordergründig für Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl oder Umsatzgröße gilt, sind kleinere Unternehmen oft (unwissentlich) indirekt betroffen. Größere Firmen fordern zunehmend von ihren Zulieferern, die oft #KMU-Umfeld stammen, ebenfalls entsprechende Nachweise, um ihre eigenen Pflichten erfüllen zu können. Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Ralph Weiss / MKM + PARTNER Rechtsanwälte PartmbB erläutern wir in einem Webinar, was das LkSG ist, wen es betrifft und welche spezifischen Pflichten darin enthalten sind. Sie erfahren, welche Maßnahmen Unternehmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten ergreifen müssen und wie sie ihre Risikoanalysen gestalten sollten. Zudem erklären wir, wie die Einhaltung des Gesetzes durch Behörden überwacht wird und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen. Dabei können Bußgelder oder Reputationsverlust die Folge sein. JETZT zum pegasus GmbH Webinar anmelden: https://lnkd.in/eWnqQNme
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📢 Das nächste Webinar steht in den Startlöchern: "Verantwortung in der Lieferkette – das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (#LkSG) im Überblick" am Donnerstag, 1. August 2024, 10.00-11.15 Uhr Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Ralph Weiss / MKM + PARTNER Rechtsanwälte PartmbB erläutert Alexander Karls in einem Webinar, was das LkSG ist, wen es betrifft und welche spezifischen Pflichten darin enthalten sind. Sie erfahren, welche Maßnahmen Unternehmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten ergreifen müssen und wie sie ihre Risikoanalysen gestalten sollten. Zudem erklären wir, wie die Einhaltung des Gesetzes durch Behörden überwacht wird und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen. ▶️ JETZT anmelden: https://lnkd.in/dzqfqzrM
Senior IT Security Consultant & agiler Team-Manager bei pegasus GmbH (#gerneperdu) | Vorfall-Experte im CSN des BSI | Host von "BlueScreen - Der Tech-Podcast!" und "Bildschirm Buddies" | Event Speaker | Tech-YouTuber
Einladung zum Webinar "Verantwortung in der Lieferkette – das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (#LkSG) im Überblick" am Donnerstag, 1. August 2024, 10.00-11.15 Uhr. In Zeiten globalisierter Märkte stehen Unternehmen zunehmend in der Verantwortung, die Nachhaltigkeit und Ethik ihrer Lieferketten sicherzustellen. Das #Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dient dabei als zentrales Instrument zur Wahrung von Menschenrechten und Umweltstandards innerhalb der Lieferkette. Das LkSG verpflichtet in erster Linie große Unternehmen dazu, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang ihrer Lieferketten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur #Prävention und #Abhilfe zu ergreifen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem umfassende #Risikoanalysen, die Implementierung von Präventionsmaßnahmen, ein funktionierendes Beschwerdemanagement sowie eine transparente Berichterstattung. Auch wenn das Gesetz vordergründig für Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl oder Umsatzgröße gilt, sind kleinere Unternehmen oft (unwissentlich) indirekt betroffen. Größere Firmen fordern zunehmend von ihren Zulieferern, die oft #KMU-Umfeld stammen, ebenfalls entsprechende Nachweise, um ihre eigenen Pflichten erfüllen zu können. Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Ralph Weiss / MKM + PARTNER Rechtsanwälte PartmbB erläutern wir in einem Webinar, was das LkSG ist, wen es betrifft und welche spezifischen Pflichten darin enthalten sind. Sie erfahren, welche Maßnahmen Unternehmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten ergreifen müssen und wie sie ihre Risikoanalysen gestalten sollten. Zudem erklären wir, wie die Einhaltung des Gesetzes durch Behörden überwacht wird und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen. Dabei können Bußgelder oder Reputationsverlust die Folge sein. JETZT zum pegasus GmbH Webinar anmelden: https://lnkd.in/eWnqQNme
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Die Wirksamkeitsprüfung des Beschwerdeverfahrens ist gesetzlich verankert und beinhaltet die regelmäßige (und anlassbezogene) Überprüfungen und Anpassungen des Systems, um seine Effizienz und Effektivität kontinuierlich zu verbessern. Unternehmen müssen jedes Jahr einen Bericht erstellen und über die im LkSG geforderten Sorgfaltspflichten berichten. Dazu gehört auch, dass die Wirksamkeit Ihres Beschwerdeverfahrens nachvollziehbar dargelegt werden muss. Ansonsten drohen erhebliche Bußgelder. Sind Sie sich sicher, dass Ihr System den Anforderungen des Gesetzes entspricht? Wir bieten Ihnen die LKSG-Wirksamkeitsprüfung für Ihr Beschwerdeverfahren an: ▪️ Unabhängige und objektive Bewertung Ihres Beschwerdeverfahrens ▪️ Identifizierung von Schwachstellen und Risiken ▪️ Konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung Ihres Systems 👉 Wir bieten Ihnen eine vom Menschenrechtsbeauftragten unabhängige Wirksamkeitsprüfung, welche als Erkenntnisgewinn für Ihren BAFA-Bericht dient. Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin für eine unabhängige: LKSG-Wirksamkeitsprüfung! Mehr Infos dazu auf unserer Webseite: https://lnkd.in/e-hu-j_Q #LkSG #ESG #Nachhaltigkeit #Compliance
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In der aktuellen Ausgabe von comply erscheint in der Rubrik Spezial: Lieferketten auch ein gemeinsamer Artikel mit Alexander Trautrims zum Thema "Lieferkettenmanagement und Verantwortung im Wandel - Wie Menschenrechte, Lieferkettensorgfalt und geopolitische Konkurrenz ein fundamentales Umdenken im Supply Chain Management forcieren". Darin plädieren wir dafür, die neue Gesetzgebung zuvörderst als Chance zu begreifen. "Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist in aller Munde. Während sich in Deutschland die Diskussion oft um überbordenden bürokratischen Aufwand und die Angst von Unternehmensvertretern vor Gesetzesverstößen dreht, wird das Gesetz international als wegweisend für Regulierung zur globalen Umsetzung von Menschenrechten und Nachhaltigkeit gesehen." University of Kassel University of Nottingham Rights Lab, University of Nottingham #sustainablesupplychains #sustainabilitymanagement #sustainabledevelopment
ℂ𝕆𝕄ℙ𝕃𝕐 𝟚/𝟚𝟘𝟚𝟜 erschienen! Das Begleitmagazin des Masters "Compliance & Integrity Management" (Details: https://lnkd.in/ec-7XDYc) wird in kommenden Tagen ausgeliefert! Das Heft ist ganz besonders, denn zum 10. Jubiläum der COMPLY. starten wir die Feierlichkeiten mit einem Roundtable mit 10 Compliance Officers aus Wirtschaft, Verwaltung und Kirchen, um uns über das etablierte Berufsfeld zu unterhalten. Hierzu eingeladen haben wir: Maike Bauer, Dr. Sofia Halfmann, Christoph Harler, Dr. Regina Hoermanseder, LL.M., Klaus Moosmayer, Meinhard Remberg, Daniel Schafaghi (BaFin), Gordon Sobbeck, Anne Vogdt und Marie v. der Groeben! Die Ergebnisse sind sehr spannend! Ebenso spannend, aufgrund der aktuellen politischen Lage run dum das #LkSG, ist das "Spezial" des Heftes und darunter der Bericht des inzwischen zurückgetretenen Chefs der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Herrn Torsten Safarik, in dem er die Zwischenbilanz zur Geldung des LkSG zieht und diese nach seiner Meinung gar nicht so negativ ausläuft, wie es einige Politiker/Innen sehen möchten (Vorgeschmack auf der letzten Seite der Grafik in diesem Post). Grossartig ergänzt wird dad Spezial um den Beitrag von Stefan Gold und Alexander Trautrims - sehr lesenswert!! Herzlich danken möchte ich natürlich auch unseren starken Themenpaten und Beitragenden in den Heft-Schwerpunkten, dieses Mal sind es: - #AML: Dr. Jacob Wende, A. Hoffmann und E. Klotz vom Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht, Sefika Sahin - #Digitalization & #Integrity: Dr. Jörg Schick, Richard Huber, F. Geisler (thefuturepast), Maurice Al-Khaliedy - #Whistleblowing: Dr. Charlotte Dobers-Koch, Eckart Gottschalk, Dr. Thomas Altenbach, Nadine Braunstein, Carolin Herr - #Standardisierung: Peter Jonas, Barbara Neiger Schließlich danke ich recht herzlich Pola Ostałowska, LL.M. für die Rezension des Buchs "Compliance-Risikomanagement – Gefährdungslagen erkennen und steuern" von Prof. Dr. Andreas Kark, LL.M. sowie der gesamten Redaktion des Bundesanzeiger Verlag GmbH! Das aktuelle Heft kann hier bestellt werden: https://lnkd.in/e7P3BFyd
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🗣 Unser Webinar "Navigation durch das Compliance-Labyrinth mit Taylor Wessing: Überblick über CBAM, EUDR und CSDDD" ist ab jetzt für Sie als Aufnahme verfügbar! Den Link zur Webinaraufnahme finden Sie im Post! #tacto #taylorwessing #compliance #esg #supplychain
💡 Webinar Rückblick: Von welchen Compliance-Richtlinien bin ich betroffen und warum sollte ich als mittelständisches Unternehmen versuchen, einen Großteil der Compliance-Anforderungen in einem Tool abzudecken? 🌳 Die Auswirkungen des europäischen Green Deals und des „Fit for 55“ Maßnahmenpakets werden immer spürbarer. Im Fokus stehen dabei eine Reihe an aktualisierten und neuen Richtlinien und Verordnungen – darunter CBAM, EUDR und CSDDD. Ist Ihr Unternehmen betroffen? 💡Mehr als 50% der Webinarteilnehmer sind von der EUDR betroffen und mehr als 60% sind vom CBAM betroffen. Auch Sie sind sich unsicher über die Betroffenheit verschiedener Compliance-Richtlinien Ihres Unternehmens? Dann schauen Sie sich gerne unser Webinar "Navigation durch das Compliance-Labyrinth mit Taylor Wessing: CBAM, EUDR und CSDDD" mit Rebekka Ackermann, Rechtsanwältin bei Taylor Wessing, Louis Warnking, Rechtsanwalt bei Taylor Wessing, und Robert Kaiser, Compliance-Experte bei Tacto, an. 👉🏻 Hier geht's zur Aufzeichnung: https://lnkd.in/dB9bckuH Danke für die rege Teilnahme und das aktive Einbringen der 350 Zuschauer. Besonders haben wir uns über die Teilnahme unserer Kunden gefreut. #webinar #compliance #tacto #taylorwessing #greendeal
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Wo steht die Wirtschaft bei der Umsetzung der #Nachhaltigkeitsberichterstattung? Sind die Unterstützungen der EU-Kommission Fluch oder Segen? Diese Fragen zogen sich wie ein roter Faden durch unser Panel „Status Quo der Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ bei der Webkonferenz "Audit Goes Green" des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Gemeinsam mit Expert*innen aus der Wirtschaft und #Regulierung haben wir spannende Einblicke und Perspektiven diskutiert. Thomas Dodd (GD FISMA) gab einen Überblick über die europäische Perspektive und die Herausforderungen in den Mitgliedstaaten. Er merkte an, dass die Diskussionen insbesondere in Deutschland am stärksten sind und sprach sich für pragmatische Lösungen aus. Götz Treber (GDV) erweiterte dies durch die deutsche Sicht und schilderte eindrücklich die hohen Anforderungen, denen Versicherungsunternehmen gegenüberstehen und Claudia Huegel (Lufthansa) zeigte auf, wie umfangreich die Vorbereitung auf die CSRD ist und das, obwohl sie als Großkonzern bereits seit 7 Jahren nach der NFRD berichten – Ihre Empfehlung: Mindestens 1,5 Jahre Vorbereitung einplanen! Die Intention der EU-Kommission ist richtig, doch der Weg zur Vereinfachung bleibt steinig. Unternehmen wünschen sich klarere Vorgaben und mehr Praxisnähe, um Ressourcen effizient einsetzen zu können. Ein herzliches Dankeschön an das #IDW für die gelungene Organisation und die Möglichkeit, dieses hochaktuelle Thema in einem so kompetent besetzten Rahmen zu diskutieren. Auch an meine Mitdiskutanten ein großes Dankeschön für die bereichernden Perspektiven! Nun meine Frage an Sie: Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrem Unternehmen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemacht? Wo sehen Sie die größten Hürden oder auch Chancen? Ich freue mich auf Ihre Meinungen in den Kommentaren! 👇
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Das ESRS Set 1 ist amtlich. Damit wissen Unternehmen, die zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, was sie erwartet. Oder auch nicht: Denn die Standards setzen auf rund 280 Seiten neue Maßstäbe in Bezug auf Umfang und Komplexität. Die Game-Changer: Verpflichtende Veröffentlichung im Lagebericht, obligatorische Prüfung und #DoppelteWesentlichkeit. #Nachhaltigkeitsbericht #CSRD #Nachhaltigkeitsreporting #ESRS https://lnkd.in/eqPx8N5B
Game-Changer ESRS: Das müssen KMU über das Set 1 wissen
circles-communication.de
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♻ Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, zahlreiche Berichterstattungspflichten im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfüllen. Um die Vollständigkeit, Richtigkeit und Neutralität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten und ihre Verlässlichkeit zu sichern, müssen geeignete Kontrollen im Rahmen eines nicht-finanziellen Internen Kontrollsystems (IKS) implementiert werden. 📹 In unserem bevorstehenden Online-Event beleuchten Andreas Götz und Workiva die Herausforderungen, die beim Aufbau eines nicht-finanziellen IKS auftreten können, und skizzieren die wesentlichen Erfolgsfaktoren. Wir diskutieren, wie ein robustes IKS im Kontext der CSRD gestaltet und aufgebaut werden sollte und inwiefern eine GRC-Lösung dabei unterstützen kann. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer integrierten Plattform wie Workiva für GRC sowie finanzielles und nicht-finanzielles Reporting. Nehmen Sie an der Diskussion teil und gewinnen Sie Einblicke in die konkreten Anforderungen und wertvolle Impulse für den Aufbau eines nicht-finanziellen IKS! Melden Sie sich jetzt unter folgendem Link an: https://lnkd.in/emqNfRia
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