𝗡𝗲𝘂𝗲𝘀 𝗘𝗨-𝗔𝗠𝗟 𝗣𝗮𝗸𝗲𝘁 - 𝘄𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝘇𝘂 𝘁𝘂𝗻?
Im Mai 2024 wurde das neue EU-AML Paket vom Rat der Europäischen Union verabschiedet, mit zum Teil grundlegenden Änderungen für die Verpflichteten.
🔍 𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗶𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗣𝗮𝗸𝗲𝘁?
Das Paket besteht insgesamt aus vier Teilen:
1. Verordnung zur Schaffung einer EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung (AMLA)
2. AML-Verordnung
3. Sechste AML-Richtlinie
4. Überarbeitete Fassung der Geldtransferverordnung
Im Gegensatz zur Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden muss, ist eine Verordnung unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gültig und hat direkte Wirkung.
𝗭𝗶𝗲𝗹: Durch das Paket soll die unterschiedliche Umsetzung der Geldwäschebestimmungen in den EU-Mitgliedsländern beseitigt werden.
📅 𝗪𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝘇𝘂 𝘁𝘂𝗻?
- 𝗙𝗿𝗶𝘀𝘁-𝗕𝗲𝗮𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴: Das Paket tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, was im Laufe der nächsten Wochen zu erwarten ist. Die Umsetzungsfrist für die Vorgaben aus der Verordnung beträgt drei Jahre nach Inkrafttreten und für die Vorgaben aus der Richtlinie gelten für einige Teile zwei Jahre und für andere Teile drei Jahre nach Inkrafttreten.
- 𝗥𝗲𝘃𝗶𝗲𝘄 𝗱𝗲𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝘁𝗲𝗻-𝗚𝗿𝘂𝗽𝗽𝗲𝗻: Überprüfung, ob Ihr Geschäftsmodell zu den Verpflichteten-Gruppen gehört und welche Sorgfaltspflichten anzuwenden sind.
- 𝗚𝗮𝗽-𝗔𝗻𝗮𝗹𝘆𝘀𝗲: Wo bestehen Lücken zwischen Ihren aktuellen Prozessen und den neuen Vorgaben bzgl. Sorgfaltspflichten und den internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen?
- 𝗥𝗲𝗴𝘂𝗹𝗮𝘁𝗼𝗿𝘆 𝗧𝗲𝗰𝗵𝗻𝗶𝗰𝗮𝗹 𝗦𝘁𝗮𝗻𝗱𝗮𝗿𝗱𝘀: Beachtung der Konkretisierung einiger Anforderungen, die von der AMLA zwei Jahre nach Inkrafttreten des Pakets entwickelt und veröffentlicht werden.
💡 𝗠𝗲𝗵𝗿 𝘇𝘂𝗺 𝗻𝗲𝘂𝗲𝗻 𝗘𝗨-𝗔𝗠𝗟 𝗣𝗮𝗸𝗲𝘁: https://lnkd.in/dFFTSR2u
Die Änderungen an den Verpflichteten-Gruppen, den Auslösetatbeständen und den Sorgfaltspflichten haben wir gemeinsam mit einer Wirtschaftskanzlei analysiert und werden unsere Ergebnisse im Laufe der nächsten Wochen veröffentlichen #staytuned #AML #RegTech #Compliance