Ein toller Erfolg unserer Kollegen Prof. Dr. Thomas Mayen und Dr. Sebastian Nellesen vor dem BVerwG in Leipzig!
Erfolgreiche Vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht Mein Kollege Prof. Dr. Thomas Mayen und ich durften heute in einem Verfahren zur Sonntagsöffnung von Bibliotheken in NRW die nordrhein-westfälische Landesregierung vertreten. Das Bundesverwaltungsgericht hat soeben die Revision von ver.di zurückgewiesen. Die Revision ist unbegründet, weil ver.di die Antragsfrist nicht gewahrt hat. Das OVG NRW war noch der Auffassung, dass die Antragsfrist eingehalten wurde (https://lnkd.in/ewd7Gi8R). Wieso die Frage der Fristwahrung nicht trivial war, lässt sich in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts nachlesen: https://lnkd.in/eFHBQAu2 #nrw #Bundesverwaltungsgericht #Bibliotheken #doldemayen