Beitrag von Dominik Bach-Michaelis

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Dr. Marco Buschmann tauscht Gürteltiere gegen Scanner: Der schöne Tod der Papierakte ab 2026? Ab 2026 erlebt die Justiz ein digitales Revival: Die Anwaltschaft kann ihre schweren Aktentaschen gegen leicht IPads tauschen, denn alle neuen Akten der Justiz müssen elektronisch geführt werden. Hybridakten kommen als Retter in der Not, um den digitalen Übergang zu erleichtern und den Bergen von Papierakten Adieu zu sagen. Jetzt können Anwälte Anträge ihrer Mandanten flink einscannen und digital an die Gerichte senden. Selbst die Schriftform, bisher ein Muss für manche Dokumente wie den Insolvenzantrag, bekommt ein digitales Makeover. Und als wäre das nicht schon revolutionär genug, dürfen Kostennoten nun elektronisch - ohne Unterschrift- verschicken werden – ganz ohne die mühsame Suche nach dem verlorenen Stift. Für Strafverfahren kommt noch eine Prise Digitalzauber dazu: Elektronische Kommunikation wird zur Pflicht, sodass selbst die Rücknahme von Berufung oder Revision nur noch einen Klick entfernt ist (§ 32d StPO wird entsprechend erweitert). Ob ab 2027 die Roben gegen Jogginghosen getauscht werden können – zumindest solange der Scanner läuft- ist im Gesetzesentwurf noch nicht zu erkennen.

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Martin Liebert

Rechtsanwalt bei Rechtsanwaltssozietät Liebert & Röth

11 Monate

Na schauen wir Mal ob das wirklich alles so schnell geht. Zumal in Berlin 😁

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