Jeder soll die Möglichkeit haben, die Tore seines Herzens zu öffnen, sagte der Papst. Mehr dazu: https://lnkd.in/ekRxTBZ6
Beitrag von DOMRADIO.DE
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In Deutschland gibt es keine generellen Verbote für die Verwendung der Nationalflagge, also der schwarz-rot-goldenen Flagge. Diese Flagge ist ein wichtiges nationales Symbol und ihre Nutzung wird im Allgemeinen als Ausdruck der Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland und als Zeichen patriotischer Gesinnung betrachtet. Rechtlich gesehen ist die deutsche Regierung nicht befugt, ein allgemeines Verbot der Nationalflagge zu erlassen. Solch ein Verbot würde gegen grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien verstoßen, insbesondere gegen das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht, sich frei zu versammeln und seine Meinung öffentlich zu äußern, die im Grundgesetz verankert sind (Artikel 5 und Artikel 8 des Grundgesetzes). Es gibt jedoch spezifische Regelungen, die den Umgang mit der Flagge betreffen. Zum Beispiel ist es gemäß § 90a des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, die Bundesflagge oder ein anderes staatliches Symbol der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zu verunglimpfen. Diese Regelung soll den Respekt vor nationalen Symbolen sicherstellen. In bestimmten Kontexten, etwa bei Großveranstaltungen, Demonstrationen oder an öffentlichen Gebäuden, können spezifische Vorschriften zur Verwendung der Nationalflagge erlassen werden. Diese dienen in der Regel dazu, den geordneten und respektvollen Umgang mit der Flagge zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie nicht missbräuchlich oder provokativ eingesetzt wird. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein generelles Verbot der Nationalflagge durch die deutsche Regierung weder rechtlich zulässig noch verfassungsgemäß wäre. Es gibt jedoch spezifische Regelungen, die den respektvollen Umgang mit der Flagge sicherstellen sollen.
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https://lnkd.in/dFrKWuEA. Die Stilllegung von Nebenstrecken der #DB und die Privatisierungsbestrebungen aus heutiger Sicht eine Fehlentscheidung. #bundesbahn #streckenstilllegung
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Einführung in die Kunstversicherung – die wichtigsten rechtlichen Merkmale. Gerade im Kunstbereich hat das Versichern von Risikofaktoren einen erheblichen Stellenwert und sollte jedem, der im Bereich der Kunst, ob nun als Künstler, Sammler oder Händler unterwegs ist, stets bewusst sein. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Merkmale der Kunstversicherung. https://lnkd.in/eiqpdTmi
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Die haarsträubenden Namen von Haarstudios und Friseursalons sind nichts Neues. Einige wurden markenrechtlich geschützt und teils mit Zähnen und Klauen verteidigt, wobei die Originalität des Namens kein Indikator für die Entschlossenheit mancher Markeninhaber war (vgl. "Schnittpunkt"). Ohne alle Branchen en détail zu kennen, soviel ist sicher: Am anderen Ende des Originalitätsspektrums stehen..... #Apotheken! Namen, als hätte man Inspiration und Phantasie mit Schlaftabletten betäubt. Meist benannt nach dem Standort, oft nach der Straße, manchmal nach dem, was dort sonst noch steht. Rathaus-Apotheke. Apotheke am/im..., Ahorn-Apotheke, Adler-Apotheke, Eichendorff-Apotheke. Gerne genommen werden auch Heilige: St. Heinrich, St. Korbinian, St. Hedwig. Ein juristischer Dinosaurier und ein Unikum ist die Olympia-Apotheke in München (den Namen würde ich mit Zähnen und Klauen verteidigen!). Selbst die Phantasienamen fallen so brav aus wie die Karnevalsverkleidungen angehender Grundschulpädagoginnen: Bienen-Apotheke, Regenbogen-Apotheke. Gibt es eigentlich irgendwo auch Apotheken mit Namen, die nachhallen? Etwas, das im Kopf bleibt? Oder ist das Apothekengeschäft so generisch, dass man auf eine eigene Markt- und Markenidentität vollkommen verzichtet?
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Weltweit bereichern Kreative die Kunst- und Medienlandschaft mit Filmen, Büchern, Musik und Vielem mehr. Der Welttag des geistigen Eigentums soll daran erinnern, wie schützenswert und wichtig diese vielfältigen Werke sind - denn wie die Statistik in unserer Grafik eindeutig zeigt, fallen viele Urheberinnen und Urheber noch immer Piraterie zum Opfer. So eine Urheberrechtsverletzung passiert natürlich nicht immer in böser Absicht. Unterläuft dir einmal so ein grober Schnitzer, ist deine Berufshaftpflicht über exali an deiner Seite. Der Versicherer prüft die an dich gerichteten Ansprüche und kommt im Fall der Fälle für die Schadensumme auf. Ungerechtfertigte Forderungen werden in deinem Namen abgewehrt. #welttagdesgeistigeneigentums #geistigeseigentum #urheberrecht
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Gewaltschäden an Güterwagen sind meistens mit hohen Kosten und Ausfallzeiten verbunden, und keiner will sie tragen… Egal ob Beschädigung im Be- und Entladebetrieb wie im Beispiel von Christoph Gabrisch – BahnVerstand, ob Vandalismus (man denke nur an Graffitis über Anschriften) oder weitere Schäden im Eisenbahnbetrieb oder im Anschlussgleis: die Kosten steigen dadurch. Prävention und Schulung können gezielt eingesetzt werden, um das Bewusstsein zu wecken über die Folgen und die damit verbundenen Kosten. Es empfiehlt sich, alle Beteiligten darüber aufzuklären: alle profitieren davon!
Heute eine Quizfrage für AVV-Experten, Wer ist für den verbogenen Rangiergriff am Güterwagen verantwortlich? Stimmen Sie ab und "liken" Sie die richtige Antwort unten in den Kommentaren. Hintergrund: Der Allgemeine Vertrag für die Verwendung von Güterwagen - AVV sieht eine umfassende Haftung der Güterbahn für Schäden am Güterwagen vor. Dieser Haftung kann sich die Güterbahn entziehen, wenn sie "... beweist, dass der Schaden nicht durch ihr Verschulden entstanden ist" (Art. 22.1 AVV). In der betrieblichen Praxis ist das mit dem Beweisen so eine Sache, auch die Güterbahn steht nicht rund um die Uhr neben dem Wagen und passt auf. Schäden entstehen gerne auch in einem Zeitraum, in dem niemand von der Güterbahn anwesend ist, der dann die Fremdverursachung "beweisen" kann. In der Praxis hat sich durchgesetzt, dass sich Güterbahnen in bestimmten Fällen auch ohne harte Beweisführung von der Haftung für Schäden befreien können. Dies sind offensichtliche Be- oder Entladeschäden. Also z.B. Kratzspuren am Holzwagen durch den Krangreifer, Löcher in der Schiebewand durch die Gabel des Staplers usw. In diesen Fällen verweist die Güterbahn auf das besondere Schadensbild und "beweist" damit, dass der Schaden nicht bei ihr entstanden sein kann. Wie beurteilen Sie die korrekte Haftung für das Schadensbild "Rangiergriff verbogen" - siehe Foto? Bitte geben Sie unten in den Kommentaren ein "Gefällt mir" für die Ihrer Meinung nach richtige Antwort. Ich bin auf das Ergebnis gespannt!
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⚡ Glück und Strategie bei Lottoscheinen: Die Geschichte der Gruppe, die 6 Millionen Dollar gewann: Entdecken Sie, wie sich Glück und Strategie in Lottoscheinen vereinen. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Träume verwirklichen können, indem Sie die inspirierende Geschichte der Gruppe lesen, die 6 Millionen Dollar verdient hat!
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Gebt das Hanf frei! Hans-Christian Ströbele, Politiker der Grünen und langjähriger Bundestagsabgeordneter, richtete den Zwischenruf „Gebt das Hanf frei!“ auf der Hanfparade 2002 in Berlin an Ordnungshüter. Diese hatten ein Fahrzeug der Grünen Jugend angehalten und beschlagnahmten mehrere Nutzhanfpflanzen, die als Dekoration dienten. Die Pflanzen stammten aus einem legalen, öffentlich geförderten Anbau in der Uckermark und enthielten nur geringe Mengen THC. Die Dekoration der Pflanzen war zuvor genehmigt worden. Stefan Raab entdeckte den Zwischenruf in einer Sendung und präsentierte ihn in seiner Show „TV Total“. Inspiriert vom Zwischenruf komponierte er zusammen mit dem Musiker Shaggy den Rapsong „Gebt das Hanf frei!“. Basierend auf dem Song drehte Raab zudem ein Musikvideo. Der Song „Gebt das Hanf frei!“ wurde 2002 veröffentlicht und erreichte große Popularität. Nun geben wir auch in der Versicherungsbranche das Hanf frei! Ab dem 01.07.2024 können Vereine, sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC), Hanfpflanzen anbauen und das gewonnene Cannabis an die Mitglieder abgeben. Es gilt sich also auch mit der Frage zu beschäftigen, wie diese Vereine versichert werden können. Dies betrifft insbesondere die Metropolregionen. Für den Bereich der Haftpflichtversicherung berichtete ich bereits gestern von der Versicherungslösung des Anbieters Markel. Bei Markel können wir so etwas jetzt versichern, über das Antragsmodell Markel Pro Vereine. Bereiche: Vereinshaftpflicht, erweitere Veranstaltungsdeckung, Reiseveranstaltungsdeckung, Vermögensschadenhaftpflicht, Cyber, D&O. Als Vereinszweck ist dort „sonstiger geselliger Verein“ zu wählen. Dies ist übrigens keinesfalls selbstverständlich: Die Hiscox Germany hatte sich beispielsweise vorerst gegen eine Zeichnung dieses Risikos in Ihrem Antragsmodell entschieden. Selbstverständlich wird es mittelfristig auch Anfragen in anderen Sparten geben. Beispielsweise für die Bereiche Gebäude-, Inhalts-, Elektronik-, Maschinen-, oder Rechtsschutzversicherung. Angelehnt an die Bedürfnisse von kleineren Gärtnereien. Ein CSC ist gesetzlich auf eine maximale Anzahl von 500 CSC-Vereinsmitgliedern beschränkt. Als realistisches Szenario nehmen wir an, dass ein CSC 250 Mitglieder hat, die sich am gemeinschaftlichen Anbau beteiligen, und dass jedes Mitglied im Durchschnitt einen Monatsbedarf von 30g hat. Es werden somit monatlich 7,5 kg und jährlich 90 kg Blüten benötigt. Dafür würden in etwa folgende Flächen benötigt: Mutterraum + Stecklinge 80 qm Vegetativer- Raum 65 qm Blütenraum 250 qm Trocknungsraum – Fermentierung 40 qm Trimming – Packaging – Lagerung 30 qm Gesamtfläche: 465 qm Quelle: csc maps Ich werde euch dazu in den kommenden Wochen auf dem Laufenden halten. Die spannende Frage ist auch in den weiteren Kompositsparten: Welche Versicherer werden es zeichnen und welche Versicherer stehen dem Risiko grundsätzlich ablehnend gegenüber. Fortsetzung folgt! #CSC #Hanf #CannabisSocialClubs #aruna
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Im neuen Video werfen wir einen Blick auf den Fall von Niclas M., besser bekannt als der "Anzeigenhauptmeister". Er, der durch seine strenge Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und zahlreiche Anzeigen gegen Parksünder berühmt wurde, steht nun selbst wegen Volksverhetzung vor Gericht. Was genau ist passiert und wie kam es zu dieser überraschenden Wendung? Wir analysieren den Fall und erklären, was § 130 StGB (Volksverhetzung) bedeutet und welche Konsequenzen dies für Niclas M. haben könnte. #Volksverhetzung #anzeigenhauptmeister #Urteil
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