Beitrag von Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG

📢 Entdecken Sie unsere neuesten Artikel: 1️⃣ "#Aussetzung des #Ordnungsgeldverfahrens bis zum 01.04.2025 für verspätete #Offenlegungen"- Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr zum 31.12.2023 ein Jahr später am 31.12.2024 endet, bei unterlassener Offenlegung vor dem 01.04.2025 vorerst kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden wird. Diese Entscheidung berücksichtigt die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und gewährt den Bilanzierenden mehr Flexibilität, ohne jedoch die Frist zu verlängern. 2️⃣ "#Steuerliche #Implikationen des IDW RS IFA 1 n. F."- Die neu gefasste IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS IFA 1 n. F.) ändert die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten für Gebäude. Diese Weiterentwicklung des Begriffs der Herstellungskosten hat auch steuerliche Konsequenzen, insbesondere aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips (§5 Abs. 1 Satz 1 EStG), wonach die handelsrechtliche Bilanzierung grundsätzlich auch für die Steuerbilanz gilt. 3️⃣ "EZB senkt erneut #Leitzinsen – um 0,25 Basispunkte"- Aufgrund der massiv gestiegenen Inflationsraten im Post-Corona-Zeitraum hat die EZB zwischen Juli 2022 und Oktober 2023 zehnmal in Folge eine Anhebung der Leitzinsen vorgenommen. Aufgrund der rückläufigen Inflation im Jahr 2024 erfolgte im Juni die erste Senkung der Leitzinsen. In der jüngsten Sitzung beschloss der EZB-Rat die vierte Senkung im Jahr 2024. Der bedeutendste Leitzinssatz für Einlagen wurde um 0,25 Punkte von 3,25 % auf 3,00 % verringert. Für ausführliche Informationen besuchen Sie unsere Website: www.kleeberg.de/news/

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Themen ansehen