📢 Entdecken Sie unsere neuesten Artikel: 1️⃣ "#Aussetzung des #Ordnungsgeldverfahrens bis zum 01.04.2025 für verspätete #Offenlegungen"- Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr zum 31.12.2023 ein Jahr später am 31.12.2024 endet, bei unterlassener Offenlegung vor dem 01.04.2025 vorerst kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden wird. Diese Entscheidung berücksichtigt die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und gewährt den Bilanzierenden mehr Flexibilität, ohne jedoch die Frist zu verlängern. 2️⃣ "#Steuerliche #Implikationen des IDW RS IFA 1 n. F."- Die neu gefasste IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS IFA 1 n. F.) ändert die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten für Gebäude. Diese Weiterentwicklung des Begriffs der Herstellungskosten hat auch steuerliche Konsequenzen, insbesondere aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips (§5 Abs. 1 Satz 1 EStG), wonach die handelsrechtliche Bilanzierung grundsätzlich auch für die Steuerbilanz gilt. 3️⃣ "EZB senkt erneut #Leitzinsen – um 0,25 Basispunkte"- Aufgrund der massiv gestiegenen Inflationsraten im Post-Corona-Zeitraum hat die EZB zwischen Juli 2022 und Oktober 2023 zehnmal in Folge eine Anhebung der Leitzinsen vorgenommen. Aufgrund der rückläufigen Inflation im Jahr 2024 erfolgte im Juni die erste Senkung der Leitzinsen. In der jüngsten Sitzung beschloss der EZB-Rat die vierte Senkung im Jahr 2024. Der bedeutendste Leitzinssatz für Einlagen wurde um 0,25 Punkte von 3,25 % auf 3,00 % verringert. Für ausführliche Informationen besuchen Sie unsere Website: www.kleeberg.de/news/
Beitrag von Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG
Relevantere Beiträge
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💡 Wie wird die Inflation im Steuerjahr 2025 ausgeglichen? Am 18. September 2024 hat der Nationalrat das #Progressionsabgeltungsgesetz 2025 verabschiedet, welches zwischenzeitlich auch in Kraft getreten ist. Damit wird sichergestellt, dass jene Teile der positiven #Inflationsrate, die nicht von der automatischen Inflationsanpassung erfasst werden, durch gezielte Entlastungsmaßnahmen ausgeglichen werden. 👉 Erfahren Sie mehr über die konkreten Maßnahmen in unseren Tax and Legal News!
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📢 Aktuelle Updates aus der Welt der #Wirtschaftsprüfung und #Steuerberatung: Entdecken Sie unsere neuesten Artikel: 1️⃣ "EZB senkt den Leitzins auf 3,65%"- Nach zehn #Leitzinserhöhungen in Folge zwischen Juli 2022 und Oktober 2023 aufgrund hoher Inflationsraten, hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Juni 2024 erstmals den Leitzins auf 4,25% gesenkt. Aufgrund der weiter rückläufigen Inflation beschloss der EZB-Rat eine zweite Senkung im Jahr 2024, wodurch der Leitzins auf 3,65 % verringert wird. 2️⃣ "Das Bewusstsein der (Teil-)Unentgeltlichkeit bei § 7 Abs. 8 ErbStG"- Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 23.05.2024 (3 K 2585/21 Erb) besagt, dass bei der #Werterhöhung von Anteilen an #Kapitalgesellschaften gemäß § 7 Abs. 8 ErbStG ein subjektives Merkmal erforderlich ist. Dies bedeutet, dass ein Bewusstsein der (Teil-)Unentgeltlichkeit vorliegen muss. Das FG Münster folgt damit der Linie eines früheren Urteils des FG Sachsen vom 06.05.2021 und stellt klar, dass ein rein objektiver Tatbestand für die #Schenkungsfiktion nicht ausreicht. 3️⃣ "Referentenentwurf zu Zukunftsfinanzierungsgesetz II"- Nach dem Inkrafttreten des #Zukunftsfinanzierungsgesetz 2023, hat das BMF den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen veröffentlicht. Im Entwurf sind Maßnahmen verankert, die die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland stärken sollen. Für ausführliche Informationen besuchen Sie unsere Website: www.kleeberg.de/news/ #KleebergNews #Kleeberg #Tax #Advisory #Valuation #EZB #Inflationsraten #FG #ErbStG #KapGes #BMF #Zukunftsfinanzierungsgesetz #Zukunftsinvestitionen #ESt #Wirtschaftsprüfer #StayInformed
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Es gibt Neuigkeiten zum Thema Stundungszinsen 💶 Während der Pandemie galt ein ermäßigter Stundungszinssatz für Zahlungserleichterungen (Stundungen, Ratenvereinbarungen) beim Finanzamt. Dieser betrugt 2% über dem Basiszinssatz. Dieser ermäßigte Stundungszinssatz wird ab dem 1.7.2024 wieder auf das normale Niveau angehoben. Das heißt, ab dem 1.7.2024 sind für Zahlungserleichterungen, die mit dem Finanzamt vereinbart werden, wieder Stundungszinsen in der Höhe von 4,5% über dem Basiszinssatz fällig. Der Basiszinssatz für 2024 beträgt 3,88%, somit betragen die Stundungszinsen ab 1.7.2024 insgesamt 8,38% (statt bisher 5,88%). Das gilt natürlich auch für bereits bewilligte Zahlungserleichterungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! #steuernews #finanzamt #abgaben #selbstständig #unternehmer
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Vorschau 2025: Kalte Progression und andere Steuerentlastungen Inzwischen jährt sich die Anpassungen der Steuerstufen an die Inflation zum dritten Mal. 2025 werden wieder die Steuerstufen und wichtige Steuergrenzen angehoben, wodurch sich die Steuerlast reduziert. Ein erster Entwurf liegt vor.
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𝗘𝗶𝗻 𝗛𝗮𝘂𝘀𝗵𝗮𝗹𝘁𝘀𝗱𝗿𝗮𝗺𝗮 𝗶𝗻 5 𝗔𝗸𝘁𝗲𝗻: 4. 𝗔𝗸𝘁 – 𝗭𝗮𝘂𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶 𝗺𝗶𝘁 𝗭𝗶𝗻𝘀𝗮𝘂𝘀𝗴𝗮𝗯𝗲𝗻 Vorhang auf! 🎭 Auch diesmal ist nicht alles, wie es scheint: Ein neuer Buchungstrick bei den Zinsausgaben soll den Druck aus dem Ampel-Kessel nehmen. Aber zu früh gefreut… 🙅♂️ 📌 𝗪𝗼𝗿𝘂𝗺 𝗴𝗲𝗵𝘁’𝘀? Wenn der Bund Wertpapiere herausgibt und sich dadurch verschuldet, reagieren die Märkte je nach Zinsumfeld mit Zu- oder Abschlägen auf diese Schulden-Emissionen. 📉 Im aktuellen Hochzinsumfeld muss der Bund Abschläge in Kauf nehmen, wodurch er weniger neue Schulden aufnehmen kann, als auf den Wertpapieren als Nennwert steht. 💸 Dies wirkt quasi wie eine Zinsvorauszahlung. Bisher werden diese Mehr- oder Mindereinnahmen durch Wertpapierverkäufe sofort und vollständig im Jahr der Emission im Bundesetat verbucht – ein seit Jahrzehnten bewährtes Verfahren, 🗓️ denn der Bundeshaushalt folgt der kameralen Buchführung. Grundlage dafür sind verfassungsrechtliche Prinzipien wie das der Fälligkeit und Jährlichkeit. ⚖️ 💡 𝗘𝗶𝗻 𝗕𝘂𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝘀𝘁𝗿𝗶𝗰𝗸 𝗮𝗹𝘀 𝗟ö𝘀𝘂𝗻𝗴? Die Ampelkoalition plant nun, dieses Prinzip zu durchbrechen: Ab 2025 sollen Zu- und Abschläge nicht mehr im Jahr der Zahlung als Zinsausgabe verbucht werden, sondern über die gesamte Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers verteilt. 📊 ⚠️ 𝗗𝗶𝗲 𝗙𝗼𝗹𝗴𝗲? Statt Zinsausgaben von fast 38 Mrd. Euro setzt die Ampel offiziell nur rund 31 Mrd. Euro an. 💰 Ein enormer buchhalterischer Entlastungseffekt, der künstlich mehr Spielraum im Haushalt schafft! Bis 2028 könnte dieser Trick rund 20 Mrd. Euro „freisetzen“. 📈 🚨 𝗗𝗮𝘀 𝗣𝗿𝗼𝗯𝗹𝗲𝗺? Wie so oft im Leben: Die Sünden von heute holen uns morgen ein. 🕰️ Nach 2028 wird der Buchungstrick zur Belastung für den Bundeshaushalt – im gleichen Umfang von 20 Mrd. Euro. 🔍 𝗙𝗮𝘇𝗶𝘁: Die Neuverbuchung der Zinsausgaben führt zu keinen realen Einsparungen, sondern täuscht diesen Effekt lediglich auf dem Papier vor. 📄 Außerdem widerspricht diese buchhalterische Vorgehensweise den kameralen Grundsätzen, die für alle öffentlichen Haushalte gelten. 𝗗𝗶𝗲 𝗠𝗼𝗿𝗮𝗹 𝘃𝗼𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲: Der Haushalt steht auf wackeligen verfassungsrechtlichen Beinen. Er ist auf Sand gebaut, ohne solides Fundament. 🏗️ Hals- und Beinbruch! Das war der vierte Akt, bald folgt der Letzte. - So viel ist Fakt! 📖 #Haushaltsdrama #Buchungstrick #Bundeshaushalt2025 #Zinslast #Finanzpolitik #Bundesregierung #Ampel #Haushaltsentwurf #Fiskalpolitik #Investitionen #Wirtschaftspolitik #RealitätsCheck #BundderSteuerzahler
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💶 Herbst-Steuerschätzung 2024: Weniger Spielraum, mehr Verantwortung. Baden-Württemberg steht vor einer neuen finanzpolitischen Herausforderung: Die Herbst-Steuerschätzung 2024 zeigt eine Lücke von 1,85 Milliarden Euro bei den erwarteten Steuereinnahmen für die nächsten beiden Jahre. Die Ursachen sind struktureller und konjunktureller Natur: Gesetzesänderungen wie das Jahressteuergesetz und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums führen zu geringeren Einnahmen, die schwache Konjunktur verstärkt den Effekt. Um die Auswirkungen zu dämpfen, wurden Vorsorgemaßnahmen getroffen: • 980 Millionen Euro sind im Doppelhaushalt 2025/2026 für Mindereinnahmen reserviert. • Durch die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse wird eine zusätzliche Kreditaufnahme von 425 Millionen Euro möglich. ➡️ Warum ist das relevant? Der Umgang mit dieser Situation ist ein Prüfstein für verantwortungsbewusste Finanzpolitik. Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Die Entwicklung der Steuern zeigt, dass wir es nicht nur mit einer konjunkturellen Delle zu tun haben, sondern die gesamte Bundesrepublik vor großen strukturellen Herausforderungen steht. Wir erwarten von der Bundesregierung daher Impulse für eine Reform- und Wachstumsagenda. Die wird sich mittelfristig durch steigende Steuereinnahmen rechnen.“ Was sind eure Erwartungen an eine moderne Steuer- und Finanzpolitik, um stabile Zukunftsperspektiven zu sichern? #Finanzpolitik #Steuerschätzung #Konjunktur #Wachstum https://lnkd.in/e-7fas6V
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📢 Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze ab 2024! 💼💰 Das Eidgenössische Finanzdepartement hat beschlossen, die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau anzupassen. Ab dem kommenden Jahr beträgt der Zinssatz bei Verzug und für Rückerstattungen 4,75 %. Eine wichtige Änderung betrifft den Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer, der von 0 Prozent auf 1,25 % steigt. Hingegen wird bei freiwilligen Vorauszahlungen bei der Mehrwertsteuer kein Vergütungszins ausgerichtet. Diese Anpassungen reflektieren die aktuellen Markttrends und dienen der gerechten Behandlung von Steuerzahlungen und -rückerstattungen. 💼💡 #Steuern #Finanzen #Vergütungszins #Verzugszins #2024Updates #EidgenössischesFinanzdepartement 📈
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Aufgrund der Senkungen des Leitzinses durch die EZB ändern sich die Zinssätze in der österreichischen Steuerlandschaft. Melanie Winkler und ich haben dazu einen übersichtlichen Beitrag in den aktuellen PwC-Steuernachrichten verfasst:
BMF-Erlass – Senkung der Zinssätze - Steuernachrichten - Tax Newsletter
steuernachrichten.pwc.at
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𝐙𝐢𝐧𝐬𝐬𝐜𝐡𝐫𝐚𝐧𝐤𝐞 2024: „𝐃𝐢𝐞 𝐄𝐫𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 𝐙𝐢𝐧𝐬𝐛𝐞𝐠𝐫𝐢𝐟𝐟𝐬 𝐡𝐚𝐭 𝐠𝐫𝐨ß𝐞 𝐀𝐮𝐬𝐰𝐢𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐟ü𝐫 𝐈𝐦𝐦𝐨𝐛𝐢𝐥𝐢𝐞𝐧𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧“ Durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 29.12.2023 wurden auch die Regelungen der Zinsschranke geändert bzw. verschärft. Eigentlich sollte das Gesetz Unternehmen dabei helfen, ihre Liquiditätssituation zu verbessern und damit mutig in Innovationen zu investieren. Doch das Gegenteil tritt nun ein, erklärt Rechtsanwältin und Steuerberaterin Dr. Petra Eckl im Interview: Gerade für Immobilienunternehmen und Unternehmen mit hoher Fremdfinanzierungsquote bedeutet diese Verschärfung der Zinsschranke eine Verschlechterung der für sie relevanten Rahmenbedingungen.
Zinsschranke 2024: „Die Erweiterung des Zinsbegriffs hat große Auswirkungen für Immobilienunternehmen“
der-betrieb.de
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Es sollte selbstverständlich sein, dass der Staat sich nicht über höhere Steuerbelastung an der Inflation bereichert. Daher schlagen wir für die Jahre 2024 bis 2026 einen kompletten Ausgleich der sogenannten Kalten Progression vor. Dazu sollen die steuerlichen Freibeträge und der Steuertarif angepasst werden. Insgesamt würden dadurch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um mehr als 13 Milliarden Euro entlastet.
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