⛔ Die sog. Herrenberg-Entscheidung des BSG – und wie nun weiter im Bereich der Bildung gewurschtelt wird… ⛔ 📢 Das BSG hat durch die sog. Herrenberg-Entscheidung (Urt. v. 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R) für eine nicht unerhebliche Unruhe und Nervosität im Bereich der (Weiter-)Bildung gesorgt. ⚠️ Durch die vom BSG fortentwickelten Grundsätze wird die Tätigkeit von selbstständigen 👨🏫 Lehrkräften erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. 🔔 Hinzu kommt, dass die DRV das Urteil des BSG sehr extensiv auslegt. ❗ Die Entscheidung betraf einen 🎵 Musiklehrer, der de facto – zumindest nach den höchstrichterlichen Feststellungen – abhängig und damit scheinselbstständig an einer Musikschule tätig gewesen ist. 💡 In der Praxis wendet die DRV die dortigen Kriterien auf sämtliche Berufsbilder an, die auch nur in entferntester Hinsicht lehrend tätig sind, u.a. 🧘 Fitness- oder Yoga- Integrations- oder Sprachtrainer. 🔔 Inzwischen ist ein Dialogprozess vom BMAS initiiert worden, um für die Praxis eine Lösung zu entwickeln, wie mit der Herrenberg-Entscheidung des BSG umzugehen ist. ✅ Konkret: es sollen 🏝️ "Insellösungen" abgestimmt werden, durch die im Bildungsbereich weiterhin – nach festgelegten Kriterien – eine selbstständige Tätigkeit ermöglicht werden kann. 📌 Am 08.10.2024 hat bereits das 2. Fachgespräch über den Erwerbsstatus von Lehrkräften stattgefunden (s. ⬇️ unten das Protokoll). 🙁 Mit einem inhaltlich eher ernüchternden Ergebnis: 1️⃣ Die bis zum 15.10.2024 ausgesetzten Betriebsprüfungen werden wieder aufgenommen. 2️⃣ Fälle bis zum 31.12.2022 werden dabei nach den vor der Stichtagsregelung (01.07.2023) angewandten Kriterien abgeschlossen. 3️⃣ Ab dem 01.01.2023 sollen Fälle nach den „Herrenberg-Kriterien“ unter Berücksichtigung des Stichtags 01.07.2023 abgetrennt und zurückgestellt, die Prüfungen im Übrigen aber abgeschlossen werden. 4️⃣ Die abgetrennten und zurückgestellten Fälle sollen zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen werden. ⛔ In der Sache scheint man nicht weitergekommen zu sein, was eingedenk der Vielseitigkeit der zu regelnden Sachverhalte/Berufsbilder nicht verwunderlich ist. ✅ Richtigerweise muss sich der Gesetzgeber der Angelegenheit annehmen und die Kriterien zur Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit praxistauglich und rechtssicher zu regeln. 💡 Die entsprechenden Vorschläge liegen seit langem auf dem Tisch. 👍 Diese Forderung wurde nunmehr im Dialogprozess aufgegriffen. 💡 Bis zum nächsten Gespräch sollen "ergänzende gesetzgeberische Maßnahmen [geprüft werden], um Rechtssicherheit zu erreichen." ❌ Dass der Gesetzgeber sich der Sache annimmt und diese regelt, dürfte - mit Blick auf die "angespannte" Situation der 🚦 Ampel - unwahrscheinlich sein. ✅ Im Januar 2025 wird der Dialog fortgesetzt - Ende offen! #arbeitsrecht #sozialversicherungsrecht #herrenberg #BSG #DRV #BMAS #dialogprozess #lehrkräfte #scheinselbstständigkeit
Dr. Alexander Bissels, Was für eine hahnebüchene Auslegung der Scheinselbstständigkeitsdiskurse. Wie viele Inseln soll denn das Lösungs-Atoll am Ende denn haben? 🤔😉 Mir fallen noch etliche Beispiele ein, die ähnlich gelagert sind. Wie sahen denn die Vorschläge aus, die das Thema sinnvoller regeln sollten?
Das geschilderte Problem ist meines Erachtens in erster Linie durch die BSG-Rechtsprechung verursacht, die aus meiner Sicht zu eher lebensfernen, nennen wir es einmal "rentenversicherungsfreundlichen", Ergebnissen führt (Stichwort: Freelancer-Piloten). Ich teile Deine Auffassung, dass gesetzgeberisch keine Einhegung des Problems zu erwarten ist. Dem dürften allerdings wohl eher finanzpolitische Erwägungen zugrunde liegen.
100 Prozent Zustimmung zu ihrer Einschätzung. Gerade wenn einen das Thema "Freelancer/ Selbständigkeit" schon lange umtreibt, kann man nur noch mit größtem Erstaunen reagieren. Von wirklicher Lösungskompetenz ist aktuell nicht all zu viel spürbar. Wenn man weiß, dass das Thema Plattformarbeit bereits auch zur Umsetzung ansteht, verheißt das alles nichts Gutes.
Seit Jahren werden für Geschäftführer:innen und Berater:innen die Kriterien immer enger ausgelegt. Wieso sollte es Lehrkräften besser gehen? 😉 Mal im Ernst: das gesamte System ist nicht für das 21. Jahrhundert mit seinen modernen Arbeitsverhältnissen gemacht und gehört radikal überarbeitet. Mein Vorschlag: Sozialversicherungspflicht für alle auf Basis ihres gesamten zu versteuernden Einkommens. Dafür deutlich niedrigere Sätze, um die Gesamtbelastung stabil zu halten. Und dafür sparen wir uns diese Pseudo-Überprüfungen der Clearingstelle.
Bald ruft jede Branche nach einer Insel-Lösung 😀🏝️ Weil jede Branche fühlt sich irgendwie wichtig! Zahlreiche Unternehmen funktionieren seit Jahrzehnten nur durch den Einsatz von selbstständigen Mitarbeitern, nach dem Prinzip: Wenn Arbeit da ist, braucht man schnell passende motivierte flexible Arbeitskräfte, bis die Arbeit erledigt ist. Wenn gerade keine Arbeit da ist, warten die Leute auf ihren nächsten Einsatz oder arbeiten woanders. Für die DRV hat sich die Hexenjagd auf Scheinselbständige zu einem Milliarden-Business entwickelt. 💰 Darum wird sich an der insgesamten Situation kaum etwas ändern. Und alle wundern sich, wo plötzlich die ganzen Fachkräfte hin sind 😀 Gute Nachricht: Die Fachkräfte sind nicht ausgestorben, sie haben nur andere Tätigkeiten entdeckt.