Beitrag von Dr. Florian Lindermann

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Rechtsanwalt/Steuerberater bei Flick Gocke Schaumburg

Spätestens seit der BFH-Entscheidung v. 14.2.2023 (IX R 3/22, BStBl. II 2023, 571) steht zweifelsfrei fest, dass Investitionen in Krypto-Assets der Einkommensteuer unterliegen. Kryptowährungs- und NFT-Investoren geraten seitdem mehr und mehr in den Fokus der Finanzverwaltung. Durch das BMF-Entwurfsschreiben v. 6.3.2023 zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token werden die Reporting- und Nachweispflichten für die Steuerpflichtigen vereinheitlicht und zum Teil deutlich verschärft. Im aktuellen Heft 18/2024 der DStR des Verlag C.H.BECK oHG stellen meine Kollegen Dr. Christian von Oertzen, Dirk Schuster und ich die zu erwartenden Neuerungen dar und geben praktische Handelsempfehlungen für die Strukturierung von Krypto-Investments und deren steuerliche Dokumentation.

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