Beitrag von Dr. Pierre Holzwarth

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Gerichtsvollzieher | Lehrbeauftragter | Dozent | Referent mit Expertise im Vollstreckungs-, Insolvenz- und Handelsrecht

Die Zeit ist äußerst knapp - Ziel ist wohl weiterhin ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2025, also vier Jahre nach der letzten Anpassung. Der Zeitplan ist ambitioniert aber machbar. Neben der Erhöhung der #RVG-Gebühren, werden sich auch die Gebühren nach dem #Gerichtsvollzieherkostengesetz um 9 Prozent erhöhen. Leider wurde nicht berücksichtigt, dass das Wegegeld der #Gerichtsvollzieher ebenfalls einer Erhöhung bedarf. Die Anpassung der Sätze ist dringend erforderlich. Die Kosten für die Unterhaltung (nebst Reparaturleistungen) und Anschaffung eines Fahrzeugs sind seit der vergangenen Wegegelderhöhung stark gestiegen. Nicht zu vergessen sind die insbesondere im städtischen Bereich zunehmenden Kosten der Parkraumbewirtschaftung. Es dürfte davon auszugehen sein, dass der Gesetzgeber die aktuellen Auslagensätze im Zeitpunkt der Einführung kostendeckend ausgestaltet hat und bei Festsetzung der Höhe des Wegegeldes keine weitere Alimentierung der Gerichtsvollzieher/innen schaffen wollte. Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass die Höhe der Wegegelder heute nicht mehr ausreichen kann. Eine Anpassung ist daher geboten. Dies insbesondere auch deshalb, weil für die Zukunft mit weiteren, im Umfang überhaupt nicht absehbaren Preissteigerungen sowohl für Anschaffung und Unterhalt der Fahrzeuge als auch und gerade für Treibstoff zu rechnen ist. Nach einem Bericht des Statistischen Bundesamtes vom Dezember 2011 „Fast 10 Jahre Euro – Preisentwicklung vor und nach der Bargeldumstellung“, dort Seite 7, lagen die Preise für Kraftstoffe im November 2011 um 85 % über dem Niveau von Dezember 2001; diesen Bericht kann man, über 10 Jahre später, auf die weitere Erhöhung der Kraftstoffpreise anpassen. Insgesamt jedoch ist die Anpassung ein gutes Signal des #Gesetzgebers an die #Anwaltschaft, die #Inkassowirtschaft und an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher der Bundesrepublik Deutschland.

Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts

Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts

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