Beitrag von Dr. Ermano Geuer

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Rechtsanwalt | Attorney-at-Law - Datenschutz, IP/IT bei GEUER Rechtsanwälte OG

⚠️ 𝐕𝐨𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐛𝐞𝐢 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐰𝐞𝐧𝐝𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐃𝐚𝐭𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐠𝐞𝐧𝐞𝐫𝐚𝐭𝐨𝐫𝐞𝐧 Jeder kennt das Thema: Die Webseite ist quasi fertig, es fehlt "nur" noch die Datenschutzerklärung. Hier greifen viele auf Datenschutz-Generatoren zurück. Diese bieten - oftmals sogar kostenlos - eine Datenschutzerklärung an. Wie ein aktueller Fall aus der Presse zeigt, ist hierbei Vorsicht geboten. Es besteht ein Abmahnrisiko, wenn die Übernahme des Textes nicht exakt so erfolgt, wie vom Anbieter verlangt. Natürlich gibt es auch noch weitere Nachteile: ❌ 𝐊𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐢𝐧𝐝𝐢𝐯𝐢𝐝𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐀𝐧𝐩𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐮𝐟 𝐝𝐢𝐞 𝐞𝐢𝐠𝐞𝐧𝐞 𝐒𝐢𝐭𝐮𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧: Die Datenschutzerklärung mag bestimmte Standardfälle abdecken, der Einsatz bestimmter Tools bedarf jedoch einer genaueren Betrachtungsweise. Bestimmte Empfänger (zB der eigene Hoster, individuelle Subunternehmer) sind in den Standard-Generatoren ❌ 𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐄𝐫𝐬𝐚𝐭𝐳 𝐟ü𝐫 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐛𝐞𝐫𝐚𝐭𝐮𝐧𝐠: Datenschutz ist komplex. Die Verwendung von Datenschutzgeneratoren kann Rechtsberatung nicht ersetzen. Ist der Einsatz eines bestimmten Tools datenschutzkonform? Wie kann man vielleicht ein nicht ganz konformes Tool mit bestimmten Modifikationen trotzdem einsetzen? Bei solchen Fragen hilft der Datenschutz-Generator natürlich nicht weiter. Eine Datenschutzerklärung sollte alle Informationen nach Art 13 und 14 DSGVO möglichst vollständig abbilden. Auch eine unrichtige Erklärung kann also einen DSGVO-Verstoß darstellen.

Websitebetreiber werden für unvollständige Datenschutzerklärung zur Kasse gebeten

Websitebetreiber werden für unvollständige Datenschutzerklärung zur Kasse gebeten

derstandard.at

Meinhard Ciresa

𝗠𝗲𝗵𝗿𝘄𝗲𝗿𝘁 𝗺𝗲𝗶𝗻𝗲𝘀 𝗦𝗲𝗿𝘃𝗶𝗰𝗲𝘀 | 𝟮𝟱+ 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲 𝗘𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴 | 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗲𝗹𝗮𝗻𝘄𝗮𝗹𝘁 | 𝗠𝗮𝗿𝗸𝗲𝗻.𝗦𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 | 𝗜𝗣.𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁 | 𝗨𝗿𝗵𝗲𝗯𝗲𝗿.𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁 | 𝗿𝗮@𝗰𝗶𝗿𝗲𝘀𝗮.𝗮𝘁

6 Monate

Vorsicht ist insb beim DS-Generator von AdSimple geboten. Gratis-Nutzung nur bei Quellenangabe und Verlinkung. Ansonsten folgt sehr rasch eine Abmahnung. Die Texte des DS-Generators von AdSimple sind nämlich urheberrechtlich geschützt. Darüber wird in der Abmahnung aufgeklärt. Judikatur-Belege sind auch verfügbar.

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