facts and fiction GmbH erhält erneut Zuschlag für Rahmenvertrag des Bundesumweltministeriums facts and fiction verteidigt den Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die #Agentur sichert sich den Rahmenvertrag für das Veranstaltungs- und #Konferenzmanagement für weitere zwei Jahre mit Option auf Verlängerung. Zum Aufgabenfeld gehören die Konzeption, Planung und Umsetzung von unterschiedlichsten Veranstaltungsformaten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Der Messestand auf der Grünen Woche präsentierte auf interaktive Weise die Kernthemen des Aktionsprogramms des BMUV, © Espen Eichhöfer, OSTKREUZ – Agentur der Fotografen GmbH #Eventbranche #Veranstaltungsbranche https://lnkd.in/eiusx95s
Beitrag von eventmanager.de
Relevantere Beiträge
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Innenstadt: HDE fordert Überarbeitung der Lärmvorschriften Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Bestrebungen der Bundesregierung, die Innenstädte multifunktionaler zu machen, positiv. Jüngst wurde ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlicht, der durch Änderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ein enges Miteinander von Gewerbe und Wohnen in den Stadtzentren ermöglichen soll. https://lnkd.in/ezv6ZZ3E
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Die Internationale Strahlenschutzkommission International Commission on Radiological Protection (ICRP) hat eine Überarbeitung und Neubewertung der internationalen Strahlenschutzempfehlungen veranlasst. Diese Aktualisierung stellt national sowie international einen der bedeutendsten Prozesse für den #Strahlenschutz der Zukunft dar: Alle Akteur*innen erhalten mit dieser Neuauflage, welche aktuelle Entwicklungen berücksichtigt, den gleichen Wissensstand und Einblicke in den Strahlenschutz im In- und Ausland. Das #BfS, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und die #ICRP veranstalten vom 6. bis 8. November 2024 in München den Workshop "Fit for purpose: A German Contribution to the new ICRP recommendations". Ziel ist es, die deutsche Position zum Strahlenschutz effektiv in die Überarbeitung der Empfehlungen einzubringen. Es sollen auch die Bereiche aufgezeigt werden, die in einer aktualisierten Version noch mehr Beachtung finden müssen, um den Strahlenschutz bei uns zu verbessern. Noch bis zum 13. September ist eine Anmeldung für den Workshop möglich ❗ Informationen zur Anmeldung sowie weiterführende Informationen zu der Veranstaltung finden Interessierte auf der BfS-Website: https://lnkd.in/eiNuzhnF
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Um zu zeigen, wer hinter dem Umweltzeichen Blauer Engel steht, möchten wir heute vorstellen: das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Das BMUV ist Zeicheninhaber des Umweltzeichens und behält neben den Vergabegrundsätzen die Wahrnehmung des Blauen Engel in der Öffentlichkeit im Blick. Die Bekanntmachung bei Vertreter*innen aus Politik, Verbänden und Unternehmen mit dem Ziel der Sichtbarkeits- und Nutzungssteigerung ist ebenso Aufgabe des Bundesumweltministeriums. Das BMUV beruft die ehrenamtlichen, unabhängigen und weisungsfreien Mitglieder der Jury Umweltzeichen. Im Tagesgeschäft ist das BMUV nicht nur mit beratender Stimme Mitglied dieses Gremiums, sondern wirbt, wo möglich, im Regierungshandeln für eine verstärkte Beachtung von umweltschonenden Produkten oder Dienstleistungen bei öffentlichen Beschaffungen. #BlauerEngel #UmweltEngel #Bundesumweltministerium #BMUV
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„Fledermaus beschränkt Windenergie“ - Unser erster Post in der neuen Reihe 'Marisas Takeaway', in der Marisa Roschy komplexe Sachverhalte rund um das Öffentliche Recht kurz und knapp vorstellt. Happy reading! #randplegal #publiclaw #environmentallaw Für alle, die mehr wissen wollen: 🌀 Die Klägerin, eine Betreiberin von Windenergieanlagen, wendete sich gegen die nachträgliche zeitliche Beschränkung des Betriebs ihrer bestandskräftig genehmigten Windenergieanlagen. Diese Beschränkung hatte die beklagte Naturschutzbehörde aus Gründen des Fledermausschutzes angeordnet, gestützt auf die Generalklausel des § 3 II des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Die im Jahr 2006 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthielt keine Betriebsbeschränkungen zum Schutz von Fledermäusen. Später aber wurden im Bereich der Anlagen verschiedene Fledermausarten tot aufgefunden und Bestandserfassungen verschiedener Fledermausarten durchgeführt. Die Beklagte verfügte aus diesem Grund eine nächtliche Abschaltung der Anlagen vom 15. April bis zum 31. August eines Jahres. Dagegen ging die Klägerin gerichtlich vor. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage ab. 🏛 Auch das Bundesverwaltungsgericht entschied nun zu Lasten der Windenergie und wies die Revision der Klägerin zurück. Die Begründung: Durch den Betrieb der Windenergieanlagen sei das Tötungs- und Verletzungsrisiko von Exemplaren besonders geschützter Fledermausarten erheblich erhöht. § 44 I Nr. 1 BNatSchG begründe eine unmittelbare und dauerhafte Verhaltenspflicht, die nicht nur bei Errichtung, sondern auch bei Betrieb immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Windenergieanlagen zu berücksichtigen sei. Eine bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung stehe einer nachträglichen artenschutzrechtlichen Anordnung (§ 3 II BNatSchG) nicht generell entgegen. Zwar sei und bliebe der Anlagenbetrieb aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auch im Hinblick auf § 44 I Nr. 1 BNatSchG rechtmäßig. Maßgeblich sei dabei aber der Zeitpunkt der Genehmigungserteilung: Nur im Rahmen dieser Feststellungswirkung sei die genehmigte Anlage mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar. Die Feststellungswirkung erstrecke sich nicht auf nachträgliche Änderungen der Sach- oder Rechtslage. Ferner bewirke die Anordnung keine (Teil-) Aufhebung der Genehmigung. 🦇 Damit ist entschieden: Die Naturschutzbehörden sind grundsätzlich befugt, gegenüber Betreibern bestandskräftig genehmigter Windenergieanlagen nachträgliche Anordnungen zur Verhinderung von Verstößen gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 I Nr. BNatSchG zu treffen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach der Erteilung der Genehmigung wesentlich geändert hat.
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𝗧𝗩𝗦𝗛 𝘂𝗻𝗱 𝗢𝗛𝗧 𝗯𝗲𝗴𝗿üß𝗲𝗻 𝗘𝗻𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗳ü𝗿 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝗔𝗸𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗽𝗹𝗮𝗻 𝗢𝘀𝘁𝘀𝗲𝗲𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝟮𝟬𝟯𝟬! Das Kabinett der schleswig-holsteinischen Landesregierung hat sich gegen die Einrichtung eines Nationalparks Ostsee ausgesprochen und favorisiert stattdessen einen #Aktionsplan Ostseeschutz 2030. Der Aktionsplan sieht ein Schutzgebietssystem aus bereits ausgewiesenen Natura 2000 Gebieten sowie bereits ausgewiesenen und neu einzurichtenden Naturschutzgebieten vor. Der Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V. und der Ostsee-Holstein-Tourismus e. V. befürworten die Entscheidung der Landesregierung, welche den Forderungen von TVSH und OHT aus dem gemeinsamen Positionspapier zur Konsultation Nationalpark Ostsee weitestgehend entgegenkommt. Zur Pressemitteilung👉https://lnkd.in/eqSsB-ma Zum Positionspapier Konsultation Nationalpark Ostsee👉https://lnkd.in/et-ZgQYc #tvsh #mehrwert #tourismuspolitik #ostsee #aktionsplan
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Über eine Million Vögel sollen laut Vogelschützern in der bayerischen Landeshauptstadt in diesem Jahr durch Vogelschlag gestorben sein. Nach Ansicht des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz (LBV) in Bayern ist daran vor allem die moderne Architektur mit Glasflächen Schuld. Besonders dramatisch ist die Lage während des Vogelzugs im Herbst und Frühwinter, wenn zahllose Vögel in den Süden fliegen. https://lnkd.in/e4FiiXkp
LBV: Eine Million tote Vögel durch Vogelschlag in München
n-tv.de
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https://lnkd.in/eEz8GWbG Angelverbände und -vereine setzen sich in Deutschland seit über 100 Jahren für den Schutz der Gewässer und die Wiederansiedlung bedrohter Fischarten ein. Anhand der Stepenitz als Flusslandschaft der Jahre wird der unschätzbare Wert dieses ehrenamtlichen Engagements für die Zukunft der Gewässer in Deutschland deutlich.
Stepenitz zur Flusslandschaft der Jahre 2024/25 ausgerufen
dafv.de
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❗ Noch mal zur Hochwasserkatastrophe in #Niederösterreich: Der Beitrag im ORF zeigt, dass die notwendigen Verfahren zu lange gedauert haben und einige Gemeinden nicht bereit waren, um an der Sanierung des bekanntlich desolaten Hochwasserschutzdammes in vertretbarer Zeit weiterzukommen. Nun ist es zu spät, die Schuld wird hin und her geschoben und viele Menschen leiden an den finanziellen und gesundheitlichen Folgen! ✔️ Aktuelle Studien, wie jene vom ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung zeigen, dass mit 1) ausreichenden personellen Ressourcen auf Behördenebene 2) guten Planungsgrundlagen und 3) entsprechenden vorgelagerten (mediativen) Beteiligungsprozessen die Verfahrensdauer deutlich gesenkt werden könnte, als es meistens der Fall ist! ➡️ Man sollte jedenfalls aus den Fehlern der Vergangenheit seine Schlüsse ziehen und in Zukunft mehr 1) weg vom Silodenken der Einzelverfahren und integrierte Planung unter Berücksichtigung aller Interessen verstärken, 2) vorgelagerte mediative #Beteiligungsprozesse vorsehen, die nachweislich zu deutlich besseren Lösungen führen können und im Endeffekt deutlich Ressourcen sparen 3) sog. "#Mehrgewinnstrategien" andenken, die nicht nur dem Hochwasserschutz dienen, sondern auch für andere Nutzungsinteressen auf derselben Fläche (Landwirtschaft, Naturschutz, Gewässerschutz, etc.) optimale und so weit wie möglich #NaturbasierteLösungen bringen. https://lnkd.in/d_eF97Wf #RestoreNature #NatureBasedSolutions #Partizipation #Mediation Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
Diskussion um Perschling-Hochwasserschutz - Niederösterreich heute vom 04.10.2024
on.orf.at
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Mehr Ostseeschutz auch ohne Nationalpark möglich! Die IHK Schleswig-Holstein begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die Pläne für einen Nationalpark Ostsee nicht weiter zu verfolgen. 🗣 Hagen Goldbeck, Präsident der IHK Schleswig-Holstein: “Der Worst Case ist aus Sicht der Wirtschaft zunächst abgewendet. Die gefundene Alternative mit moderat erweiterten und neu formierten Naturschutzgebieten unter Einbeziehung von NATURA 2000 – Gebieten greift etablierte Strukturen auf und entwickelt diese weiter. Der Vorschlag zeigt, dass mehr Ostseeschutz auch ohne Nationalpark möglich ist. Wir werden die Belange der gewerblichen Wirtschaft als IHKs im Beteiligungsverfahren zum Verordnungsentwurf konkret einbringen und vertreten.“ 𝐕𝐨𝐧 𝐛𝐞𝐬𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞𝐫 𝐁𝐞𝐝𝐞𝐮𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐬𝐞𝐢𝐞𝐧 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐙𝐮𝐬𝐚𝐠𝐞𝐧: ▪ Die touristische Nutzung, insbesondere Aktivitäten wie Wassersport und Sportfischerei, bleiben weiterhin möglich. Einschränkungen sind lediglich für die Wintermonate vorgesehen. ▪ Weder die Erreichbarkeit der Häfen noch die Nutzbarkeit der Schifffahrtswege auf der Ostsee werden beeinträchtigt. ▪ Auch zukünftig bleiben – außerhalb der strengen Schutzzonen – innovative Entwicklungen und deren Nutzung durch die Maritime Wirtschaft und Wissenschaft möglich. ▪ Die neben dem Naturschutz für die Ostsee wesentlichen Themen Eutrophierung (erhöhter Nährstoffeintrag von Land) und Munitionsbergung werden ebenfalls prioritär weiter vorangetrieben. #wirtschaft #ihksh #maritimewirtschaft #ostsee
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