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CFO / Retired

Das StaRUG Verfahren, das unter anderem bei Varta zur Anwendung kommt, leidet an einem unglaublichen Gesetzgebungsfehler: Unterschiedliche Aktionäre können unterschiedlich behandelt werden. Das widerspricht dem grundsätzlichen Gedanken einer Aktiengesellschaft, nämlich das alle Aktionäre entsprechend ihrem Anteil am Unternehmen alle Chancen und Risiken teilen. Das Großaktionäre im StaRUG Verfahren offensichtlich bevorzugt werden, ist geradezu widersinnig: Großaktionäre haben über ihren Einfluss bei der Besetzung des Aufsichtsrates einerseits die Möglichkeit Insiderwissen zu bekommen und tragen durch ihren Einfluss bei der Besetzung des Aufsichtsrates, und folglich auch bei der Besetzung des Vorstandes, eine besondere Verantwortung für die Entwicklung der Aktiengesellschaft. Hier drängt sich die Frage auf, welche Großkanzlei dieses Gesetz entworfen hat und welche Lobby auf die Formulierung des Gesetzes Einfluss genommen hat. Im vorliegenden Fall beträgt die Kapitalspritze durch Großaktionär und Porsche insgesamt € 60 Mio., die jeweils hälftig getragen werden. Unter Berücksichtigung der Anzahl aller Aktien müßten die Aktionäre pro Aktie eine Kapitalerhöhung von € 17,63 tragen, um diese Kapitalspritze zu ermöglichen. Berücksichtigt man den Einstieg von Porsche, verringert sich die Kapitalerhöhung pro Aktie auf € 8,82. Das wäre der faire Weg gewesen. #varta #starug #leoni #squeezeout #minorityshareholder #bafin #pflichtverletzung #aufsichtsrat #jahresabschluss #haftung #entlastung #alternativefakten #kleinanleger #ousting #tojner #gesetzgebungsfehler #duediligence #kapitalerhöhung #insiderwissen ttps://

Varta: Porsche steigt mit 30 Millionen Euro bei Sanierung des Batteriekonzerns ein

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