"Wer Mietpreise vergleicht, spart bei der Buchung" - Unser Anfragemodell ermöglicht nicht nur eine direkte Kommunikation zwischen Gästen und Gastgebern, sondern eliminiert auch verborgene Gebühren, die oft bei großen Plattformen anfallen. Ferienhausmiete.de setzt auf transparente Preise ohne zusätzliche Kosten. Unsere Analyse zeigt, dass die Kosten für Unterkünfte bei uns bis zu 25% günstiger sein können als bei den Marktführern. 📰 Die ganze Pressemitteilung mit weiteren Spartipps bei der Buchung lesen Sie hier: https://lnkd.in/dMV2uCx6
Beitrag von Ferienhausmiete.de
Relevantere Beiträge
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Das Gastgewerbe in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 real 1,1 Prozent mehr Umsatz erzielt als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2023 um 11,3 Prozent niedriger. Schankwirtschaften, Diskotheken und Bars zählen, waren die realen Rückgänge mit -4,8 Prozent im Jahr 2023 gegenüber 2022 besonders hoch. Damit lagen die Umsätze der Branche real 34,0 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019. https://lnkd.in/ebVGE3wT
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⚖️ Gegen Entgelt vermietete Privatwohnung ist keine Ferienwohnung Das LG Berlin II befasst sich in seinem Beschluss vom 30. Mai 2024 (7 O 266/23) mit der Auslegung einer Klausel zur Übernahme von Hotelkosten. Unter der Überschrift „Hotelkosten“ ist in den Versicherungsbedingungen geregelt, dass der Sachversicherer Kosten für die Hotelunterbringung ersetzt. Dabei gilt auch die Unterbringung in „Pensionen, Gaststätten oder Ferienwohnungen [...] als Hotelunterbringung“. Nach allgemeinem Sprachgebrauch umfassen „Ferienwohnungen“ nur Räume oder Gebäude, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Privatwohnungen, die insbesondere nur einmalig auf Gefälligkeitsbasis gegen Entgelt vermietet werden, fallen nicht unter den Begriff. In diesen Fällen fehlt es am gewerblichen Charakter der Vermietung. Dieser ist aber Voraussetzung der Kostenübernahme, was sich schon aus der Überschrift der Klausel „Hotelkosten“ ergibt. Nur so kann auch die Überprüfungsmöglichkeiten des Versicherers gewährleistet werden, um Missbrauch und eine Bereicherung auf seine Kosten zu vermeiden. #Sachversicherung #Rechtsprechung_BLD #Hotelkosten Ansprechpartner: Artur Barański LL.M.
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Besitzer einer vermieteten Ferienimmobilie in den Niederlanden hatten aus steuerlicher Sicht bislang allen Grund sich zu freuen. Die Mieteinnahmen unterliegen einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 9%. Und auch die auf die Anschaffungs- und Unterhaltskosten erhobene Mehrwertsteuer konnte geltend gemacht werden. Nun droht eine Änderung in Form einer Anhebung des anzuwendenden Mehrwertsteuersatzes von 9% auf 21% für Mieteinnahmen von Ferienimmobilien. Bislang ist es „nur“ ein Vorschlag, der bei einer Umsetzung allerdings bereits am 1. Januar 2026 eingehen würde. Was ändert sich in diesem Fall für Sie als Vermieter? Bereit und vorbereitet sein lohnt sich.
Drohende Mehrwertsteuererhöhung für vermietete Ferienimmobilien
moore-mkw.nl
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🌐 Dynamisches Pricing für Ferienunterkünfte: Ihr Schlüssel zu optimaler Auslastung und Preisen🌐 https://lnkd.in/dKYZsebf Wir enthüllen die Geheimnisse der dynamischen Preisgestaltung für Ferienunterkünfte auf dem keyone Blog! Entdecken Sie, wie Sie mit Echtzeit-Marktdaten und cleveren Strategien die perfekte Balance zwischen Auslastung und Preis erzielen. 🏡 ✨ Warum statische Preise der Vergangenheit angehören und wie Sie den idealen Preis für jede Saison und jeden Gast finden, erfahren Sie bei uns. Wir gewähren Ihnen Einblicke, wie man einen Basispreis erstellen und sich an Markttrends anpasst, um maximale Einnahmen zu erzielen. 💼 📈 Expertenwissen und praxisnahe Tipps warten auf Sie. Machen Sie sich bereit, Ihre Ferienvermietung mit dynamischem Pricing auf das nächste Level zu heben. 🛠 🔍 Bleiben Sie auf dem Laufenden und optimieren Sie Ihre Vermietungsstrategie mit uns. Besuchen Sie jetzt unseren Blog! #Ferienunterkünfte #DynamischesPricing #keyone #ErfolgInDerVermietung #pricing #gewinn #Erfolgsgeschichten #kosten #Marktveränderungen
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Der April 2024 hat der #Gastronomie und #Hotellerie ein Wachstum beschert. Laut einer Meldung des Statistischen Bundesamtes gab es gegenüber dem Vormonat März eine leichte Steigerung.
Umsatz im April 2024 im Gastgewerbe gestiegen
hogapage.de
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Die #Gastronomie hat monatelang für eine Beibehaltung der #7Prozent-#Mehrwertsteuer gekämpft – ohne Erfolg. Seit Anfang des Jahres gilt wieder der normale #Steuersatz von 19 Prozent. Eine Umfrage des #Dehoga gibt nun Aufschluss über die Auswirkungen der #Mehrwertsteuererhöhung.
Dehoga-Umfrage zeigt die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung
hogapage.de
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7% oder 19% Umsatzsteuer auf Hotelleistungen - ist die Aufspaltung in Vermietung und Nebenleistungen EU-rechtswidrig? Anlässlich eines aktuellen #EuGH-Verfahrens widmen sich meine Kollegen Dominik Thomer, Holger Hölkemeier und Jean-David Koch dieser Frage in einem Beitrag. Steuerrecht kann so spannend und praxisrelevant sein. Vor allem für Hotelbetreiber stellt sich im Anschluss eine eminent wichtige Frage: Wie wird der Gesetzgeber reagieren, falls der #EuGH tatsächlich die Differenzierung für rechtswidrig erklären sollte und damit einen einheitlichen Steuersatz verlangt. Wie wird dieser ggfs. ausfallen? 7% oder 19%? #dentonstax #dentonshospitality #dentonsgermany
Beherbergungsnebenleistungen 🏝 – Ist das nationale USt-Aufteilungsgebot bei Hotelleistungen EU-rechtswidrig? In Deutschland 🖤 ❤️ 💛 unterliegt 'die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält‘, dem ermäßigten USt-Satz von 7%. Ausgenommen sind ‘Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen‘, auch wenn sie ‘mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind‘ (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG) – sie unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19%. Aktuell befasst sich der EuGH mit mehreren BFH-Vorlagen zu der Frage, ob dem zuvor geschilderten nationalen USt-Aufteilungsgebot die Art. 24 Abs. 1 sowie Art. 98 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anhang III Kategorie 12 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie entgegenstehen: - Beherbergung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Parkplätzen 🚗 (BFH, Beschluss vom 10. Januar 2024 – XI R 11/23 (XI R 34/20)); - Beherbergung im Zusammenhang mit Frühstücksleistungen 🥓 🥖 (BFH, Beschluss vom 10. Januar 2024 – XI R 13/23 (XI R 7/21)); - Beherbergung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Parkplätzen, Fitness- und Wellnesseinrichtungen 🏊♀️ sowie WLAN 📡 (BFH, Beschluss vom 10. Januar 2024 – XI R 14/23 (XI R 22/21)). Wird der EuGH das nationale USt-Aufteilungsgebot für EU-rechtswidrig erklären und kommt es in der Folge womöglich zu einer Nichtanwendung bzw. Abschaffung des nationalen USt-Aufteilungsgebots? Konsequenz wäre, dass die bislang vorzunehmende Aufteilung der Rechnung in Umsätze zu 7% (Beherbergungsleistung) und 19% (Nebenleistungen) entfallen könnte. In der Folge könnten die Umsätze insgesamt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen. Oder kommt es infolge dieser Verfahren durch den Gesetzgeber zukünftig sogar zu einer gänzlichen Abschaffung der Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen? Es bleibt zunächst die Entscheidungen des EuGH abzuwarten…
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Eine Nebenkostenabrechnung ist eine Abrechnung, die Vermieter ihren Mietern in der Regel einmal jährlich erstellen. Sie dient dazu, die Kosten für Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, auf die Mieter umzulegen. Nebenkosten sind Kosten, die dem Vermieter durch den Betrieb des Mietobjekts entstehen, wie z.B. Kosten für Wasser, Heizung, Müllentsorgung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausmeisterdienste, Gartenpflege und Reinigung der gemeinschaftlichen Flächen. In der Nebenkostenabrechnung werden die tatsächlich angefallenen Kosten für das abgerechnete Jahr auf die Mieter umgelegt. Dabei wird in der Regel zunächst die Vorauszahlung berücksichtigt, die Mieter monatlich leisten. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Vorauszahlungen, müssen die Mieter die Differenz nachzahlen. Sind die tatsächlichen Kosten niedriger als die Vorauszahlungen, erhalten die Mieter eine Rückerstattung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://lnkd.in/gUYniKkd Die Nebenkostenabrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein und bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Mieter haben in der Regel das Recht, die Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einwände zu erheben.
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Bei bestimmten Leistungen im Gastgewerbe und der Hotellerie wird die Steuerschuld in bestimmten Fällen auf den Leistungsempfänger übertragen – eine Regelung des Reverse-Charge-Verfahrens gemäß § 13b UStG. Das Verfahren gilt im B2B-Bereich und kommt beispielsweise bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen oder der Lieferung bestimmter elektronischer Geräte zur Anwendung. Warum das Reverse-Charge-Verfahren gerade für deinen Betrieb wichtig sein könnte und wie du es korrekt anwendest, erklärt dir Erich Nagl, Leiter der ETL ADHOGA. Mehr dazu erfährst du bald hier! 🤩💸 #ETLADHOGA #Steuerberatung #Gastgewerbe #Hotellerie #ReverseCharge #Umsatzsteuer
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Und wie funktioniert das genau❓ Haben Sie Fragen zu unserem Bestellprozess, unseren Mietpreisen oder wie Sie überhaupt zu unserem Material kommen? 🤔 In unserem neuesten Newsbeitrag findest du die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen! Hier geht es zum Newsbeitrag: https://bit.ly/4cFf2Ea
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