Beitrag von Förderungshilfe.de

Änderungen bei Minijobs! Ende November ging das Jahressteuergesetz I durch, was einige Anpassungen mit sich bringt, wie, um nur einige zu nennen, bei Beitragsbemessungsgrenzen, der Umsatzsteuervoranmeldungshäufigkeit, oder eben bei Minijobs. Bei Minijobs erhöhte sich zum 1. Januar 2025 die Geringfügigkeitsgrenze auf 556.- € pro Monat. Also dürfen Minijobber jetzt jährlich 6.672.- € steuerfrei hinzuverdienen. Aber Achtung: Man darf bei einem Arbeitgeber nicht gleichzeitig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und einen Minijob haben. Das gilt auch, wenn man zwei unterschiedliche Beschäftigungen innerhalb einer Firma hat. Entsprechend verschiebt sich auch der Übergangsbereich für Midijober auf 556.- € bis 2.000.- € pro Monat. Suchbegriffe: förderungshilfe knowhowmanufaktur steuerlicheforschungsfoerderung minijob fördermittelberatung sff forschungsförderung kmu forschungundentwicklung erfindungen bsfzfoerderungshilfe

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