Der VHV-Bauschadenbericht Hochbau 2023/24 unter dem Motto „Bauen neu denken“ ist soeben erschienen. Die zusammen mit dem Institut für Bauforschung erstellte Studie bietet eine umfassende Analyse zum aktuellen Stand von Bauschäden und -mängeln bzw. der Qualität beim Planen und Bauen im Allgemeinen. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!
Beitrag von Georgios Kostarellis
Relevantere Beiträge
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Neuerscheinung https://lnkd.in/eKp9aY6x In den vergangenen Jahren hat sich die Veranstaltung zu einem festen Treffpunkt von Bauingenieuren und Architekten aus der ganzen Region entwickelt. Im Rahmen des Bauforums werden immer aktuelle und praxisrelevante Fragestellungen und Entwicklungen aus dem gesamten Bereich des Bauwesens angesprochen. Die diesjährigen Themen sind: • Neue Bauarten, Baustoffe und innovative Detaillösungen • Zukünftige Regelwerke • "Lernen aus Bauschäden" • Digitale Transformation in der Baubranche
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Änderung der Musterbauordnung - Vertane Chance? Ein Beitrag von Dr. Moritz Brauns Anfang Juli wurde die geänderte Musterbauordnung von der Bauministerkonferenz veröffentlicht. Im Wesentlichen beziehen sich die Änderungen auf verfahrensrechtliche und materielle Vereinfachungen im Zuge der Nutzungsänderung des Bestandes zu Wohnzwecken. Dies umfasst unter anderem die nicht mehr erforderliche Überdachführung von Brandwänden (§30) sowie die in Niedersachsen bereits eingeführten Vereinfachungen beim Nachweis der Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen (§27, 28, 30, 31, 32 MBO). Auch der Stellplatznachweis ist im Kontext der Umnutzung zu Wohnraum nicht mehr erforderlich. Leider fanden die aktuellen Bestrebungen zur Vereinfachung des Gebäudetyps E keine Berücksichtigung. Hier hätte neben dem zivilrechtlichen Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium von Dr. Marco Buschmann auch eine konkrete baurechtliche Vereinfachung angestoßen werden können. Die MBO hätte durchaus einen weitergehenden Ansatz für ein einfaches und innovatives Bauen verdient. Geänderte Musterbauordnung: https://lnkd.in/e7DSzeSR Synopse der Musterbauordnung: https://lnkd.in/eTWBHidp #baurecht #baurechtvereinfachung #musterbauordnung #bauordnung #bauministerkonferenz #nutzungsänderung #bauen #wohnraum #stellplatznachweis #einfachesbauen #innovativesbauen #brandwände #feuerwiderstandsdauer #gebäudetyp #mbo #bundesjustizministerium #bauchancen #bauprozesse #baugenehmigungen
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Level-up - FUTURE URBANITY 23.4. um 19 Uhr, Architekturgalerie München Herzliche Einladung zur morgigen Diskussionsrunde "Aufstockung durch parametrische Systeme" im Rahmen der Ausstellung FUTURE URBANITY von OSA Architekten mit: Prof. Alain Thierstein Christian Meier, Hines Fabian Ochs, OSA Ochs Schmidhiber Architekten Nicola Borgmann, Architekturgalerie München Als Lösung für die derzeit steigenden Mieten und den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in München wird eine Nachverdichtung durch Aufstockung bestehender Gebäude angestrebt: Level-Up. Manuelle Lösungen sind nach wie vor äußerst komplex, daher arbeitet OSA an einem parametrischen Entwurfswerkzeug. Grundlage für die spätere Struktur der Aufstockung ist das Fassadenraster des Bestandsbaus.
Aufstockung
architekturgalerie-muenchen.de
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Vom Konzept bis ins Detail - Wie Weyell Berner Architekten Projekte angehen anhand des Wettbewerbsbeitrags für den Gemeindesaal in Arlesheim #Arbeitsweise, #Kontext , #Materialität, #Nachhaltigkeit, #Holzbau, #Identität, #Suffizienz, #WeyellBerner
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Brandschutz im Holzbau - Quo vadis? Eine neue Holzbaurichtlinie Online-Fachseminar 14. – 15. Mai jeweils von 10:00 – 16:00 Uhr Mehrgeschossige Holzbauwerke müssen baurechtlich derzeit deutlich höhere Hürden nehmen als vergleichbare Gebäude aus Beton und Stahl. Gebaut werden müssen sie trotzdem, denn ohne Holzbau wird die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs ebenso wenig vorankommen wie die Schaffung von Wohnraum. Wie Sie die Musterholzbaurichtlinie (MHolzBauRL) anwenden und welche Spielräume sich ergeben, erfahren Sie im Seminar. Nur mit einem genauen Verständnis der Richtlinie und dem Wissen um aktuelle Forschungsergebnisse lassen sich für den Holzbau notwendige Abweichungen vom Baurecht begründen, sodass Ihr Holzbauwerk brandschutztechnisch auf der sicheren Seite ist und genehmigt werden kann.
brandschutz+ eberl-pacan brandschutzplaner - der Brandschutz-Espresso
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Vom Konzept bis ins Detail - Wie Weyell Berner Architekten Projekte angehen anhand des Wettbewerbsbeitrags für den Gemeindesaal in Arlesheim #Arbeitsweise, #Kontext , #Materialität, #Nachhaltigkeit, #Holzbau, #Identität, #Suffizienz, #WeyellBerner
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Referenz für einen #Brandschutznachweis: Siemens Mobility Hauptverwaltung Der Brandschutznachweis bewertet den bereichsweisen Umbau des bestehenden Bestandsgebäudes im Zuge des Genehmigungsverfahrens. Das Gebäude wurde in den 1960er Jahren errichtet. In dieser Zeit bestand noch keine Richtlinie für die brandschutztechnische Bewertung von Hochhäusern. Es war eine Herausforderung, die geplanten Umbauten im Kontext der Bestandssituation an die heutigen bauordnungsrechtlichen Schutzziele anzugleichen. In dem Büro- und Verwaltungsgebäude wurden die in einem Teilbereich des Erdgeschosses und die in den Obergeschossen 4–7 geplanten Umbauten bewertet. In den Obergeschossen 4–7 wurden die im Bestand vorhandenen notwendigen Flure durch die konzeptionelle Ausbildung von Nutzungseinheiten aufgelöst. Weiterhin wurde die Erneuerung der Fassade inkl. großflächiger Begrünung sowie Außenreklame bewertet. #siemens #mobility #hochhaus #büro #verwaltung #brandschutz #feuerschild #bauwerkplan
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Aktualisierung der Musterbauordnung förderlich für den #Holzbau? Mit Beendigung des Notifizierungsverfahrens wurde die Musterbauordnung aktualisiert und ist nun mit Änderungen von November 2023 auf der Webseite der ARGEBAU einsehbar. Speziell die Änderung in §67 zum Abweichungs-Sachverhalt könnte für den Holzbau förderlich sein. Worum geht es konkret? Die bisherige Formulierung räumte den Bauaufsichtsbehörden ein, dass Abweichungssachverhalte genehmigt werden können. Der aktualisierte Paragraph nun im Wortlaut: "Die Bauaufsichtsbehörde soll Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen". Diese dringlichere Formulierung gilt insbesondere für "Vorhaben zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen". Ob der Jahrhunderte alte Holzbau dazu zu zählen ist, wird sich noch zeigen. Aufgrund vieler baurechtlich offener Sachverhalte im Holzbau und der zunehmenden Entwicklung, dass Bauvorhaben mit Vorhaben bezogenen Bauartgenehmigungen (vBg) durch die Instanzen getragen werden, könnte die Änderungen von §67 manche Prozesse beschleunigen. #Hilti kann speziell beim Thema #Brandschutz im Holzbau aufgrund umfangreicher Prüferfahrungen bei vielen Sachverhalt faktenbasiert Abweichungssachverhalte argumentieren und Projektbeteiligte unterstützen. Was sind eure Erfahrung zu Abweichungssachverhalten? Wie viele vBg habt ihr schon für Holzbauprojekte durchgeboxt?
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Eine detaillierte Planung ist die Voraussetzung eines erfolgreichen Bauprojektes. Aufgrund des hohen Vorfertigungsgrades ist die Planungsphase beim Holzbau zwar etwas umfangreicher, garantiert zugleich aber auch eine hohe Planungs-, Kosten- und Qualitätssicherheit. Ein klarer Vorteil besonders für kommunale Bauleute. In der zweiten Folge der Videoserie "Kommunaler Holzbau" des Klimabündnis Bauen Rheinland-Pfalz, durfte ich darstellen, worauf es bei der digitalen Vorplanung besonders ankommt: https://lnkd.in/eGMAmJ3h In der Videoserie "Kommunaler Holzbau" des Klimabündnis Bauen, in Kooperation mit rheinland-pfälzischen Unternehmen aus der Branche, stehen die Vorteile des kommunalen Bauens mit Holz im Mittelpunkt. Denn: Der Baustoff Holz ist beim Bau oder der Sanierung kommunaler Gebäude ökologisch sinnvoll und ist so eine Investition in die Zukunft sowie in die Kommune. In den Videos erfahren Sie, worauf bei kommunalen Holzbauprojekten zu achten ist und lernen die Besonderheiten dieser klimafreundlichen Bauweise kennen! In den nächsten Monaten folgen weitere Videos zum Thema. Es lohnt sich also, öfters reinzuschauen 😊
Videoserie Kommunaler Holzbau
klimabuendnis-bauen.rlp.de
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#01 Für Baukultur und eine faire Vergabe. Der #BDABayern kritisiert das Totalunternehmer-Verfahren Generalsanierung Studentenwohnheime Freimann in München. Folgende Punkte kritisiert der BDA Bayern. Zudem widerspricht das o.g. Verfahren dem „Vergabekodex Architektenleistungen“ des BDA. 1. Vergabekonstrukt außerhalb bewährter VgV-Vergabeverfahren Die staatliche Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim übernimmt für das Studierendenwerk München Oberbayern die Sanierung der beiden Hochhäuser. Eine europaweite Ausschreibung des 150 Mio Euro Projektes, das gemäß Info des Bayerischen Bauministeriums u.a. mit Mitteln aus Förderungen für Studierendenwohnraum finanziert wird, ist bei der EU-Vergabeplattform nicht zu finden. Die Bayernheim tritt als privater Bauherr auf, so daß das Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber keine Anwendung findet. Durch die Totalunternehmerausschreibung anstatt einer losweisen Vergabe wird zudem die Trennung von Planen und Bauen aufgehoben. 2. Lösungsvorschlag anstatt RPW-Wettbewerb Die komplexe Aufgabenstellung des Projektes mit insgesamt ca. 30.000m2 BGF ist prädestiniert für die Erarbeitung der besten Lösung mittels vorgelagertem RPW-Wettbewerb. 3. Angemessenheit der Vergütung für die Erstellung eines Lösungsvorschlages Es werden Planungsleistungen für Lösungsvorschläge in „Tiefe der Leistungsphase 2 HOAI“ abgefragt. Deren Vergütung bei dem ca. 150 Mio. Euro Projekt ist nach Meinung des BDA nicht angemessen. 4. Gewichtung der architektonischen Qualität mit 3,5 Prozentpunkten von 100 Die mit dieser Gewichtung dargestellte Grundhaltung gegenüber dem Studentenwohnheim vom Architekten Ernst Maria Lang entspricht nicht einem angemessenen Umgang mit bedeutenden Zeitzeugnissen der 70er Jahre. Der Angebotspreis des Totalunternehmers wird dagegen mit mehr als der Hälfte der Gesamtpunkte gewichtet. https://lnkd.in/dDpXNyM7
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