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Steuerliche Leichen im Keller? Jetzt Steueramnestie nutzen! Um den noch vielen unschlüssigen Steuerzahlern die Maßnahme der sogenannten zweijährigen präventiven Vergleichsvereinbarung (auf Ital. „concordato preventivo biennale“, nachfolgend PVV) schmackhaft zu machen, hat die ital. Regierung nun eine selektive Steueramnestie für jene Steuerzahler verabschiedet, die die PVV anwenden. Semantisch gesehen spricht die Regierung zwar von einer Sonderform der freiwilligen Steuernachzahlung, aber praktisch handelt es sich um eine vollwertige Steueramnestie („condono“), wenngleich nicht alle Steuerzahler diese auswählen können.  Die Steueramnestie gilt grundsätzlich für jene Unternehmer und Freiberufler, welche die PVV anwenden und hierfür die entsprechende Option in der Steuererklärung innerhalb 31.10.2024 auswählen, sowie zusätzlich eine neu eingeführte Ersatzsteuer für die Einkommensteuern und die regionalen und kommunalen Zuschläge der Bezugsjahre abzuführen. Die vollständigen News gibt es unter: https://lnkd.in/eYpybscv

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