Wieder einmal zu Gast bei unserer Partneragentur webnetz 👏 Digital zugänglich für alle – ab 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dann müssen Online-Angebote barrierefrei sein. Dieses wichtige Thema hat unsere Partneragentur webnetz als Event aufgearbeitet und mit verschiedensten Partnern näher betrachtet. In den Vorträgen und Gesprächen ging es darum, wie Barrieren abgebaut und Websites, Apps und Co. für jeden nutzbar gestaltet werden können. Besonders spannend waren die praktischen Tipps und Beispiele, die gezeigt haben, wie viel schon mit kleinen Anpassungen erreicht werden kann. Auch der Austausch mit anderen Teilnehmern war bereichernd – viele haben spannende Einblicke und Ideen geteilt, die direkt anwendbar sind. Danke an webnetz für das Event mit vielen wichtigen Denkanstößen. 💡 #grubekg #barrierefreiheit #bfsg #webnetz
Beitrag von GRUBE KG
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Wusstet ihr, dass das Barrierefreiheitsanforderungsgesetz (BaFG) am 28. Juni 2025 in Kraft tritt? Ab diesem Datum müssen Websites barrierefrei sein, und das ist eine großartige Chance, die digitale Welt für alle zugänglich zu machen! Barrierefreie Webinhalte sind super wichtig, damit wirklich jeder – unabhängig von seinen Fähigkeiten – ohne Einschränkungen auf Informationen im Internet zugreifen kann. Die WCAG 2.1 und die EN 301 549 bieten klare Richtlinien, die sicherstellen, dass Websites und andere digitale Inhalte für alle zugänglich sind. Indem wir uns an diese Standards halten, schaffen wir eine inklusive Online-Umgebung, in der alle Menschen problemlos navigieren können. Seid ihr bereit, euren Websites einen barrierefreien Touch zu geben? Ich freue mich auf eure Gedanken dazu! #Barrierefreiheit #Inklusion #WebDesign #BaFG #WCAG
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Ab Mitte 2025 wird digitale Barrierefreiheit in der Online-Welt Pflicht 💻 Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, die gleichen Chancen und Zugang zu digitalen Inhalten haben. Eine Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen, ist das sog. “Barrierefreiheitsstärkungsgesetz” (BFSG), das 2025 wirksam wird. Demnach müssen zum Beispiel Webseiten, aber auch andere digitale Produkte barrierefrei sein. Dennoch sollten Unternehmen nicht erst zu diesem Zeitpunkt aktiv werden, sondern zeitnah handeln. ☝ Wichtiger noch: Barrierefreiheit sollte von Anfang an bei der Konzeption einer Software oder Webseite, also vor der Umsetzung, berücksichtigt werden. Als Agentur für digitale Produkte beschäftigen wir uns natürlich auch mit diesem Thema. Aus diesem Grund haben wir ein paar Aspekte zusammengetragen, die es in diesem Zuge zu beachten gilt. Hast du noch Fragen zu diesem Thema? Dann schreib uns gerne eine PM oder ein Kommentar! 💁♀️ #typedigital #barrierefrei #digitalisierung #digitaleprodukte #softwareentwicklung #appentwicklung #webentwicklung
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Ab 2025 gilt: Barrierefreiheit ist Pflicht für alle digitalen Angebote in Deutschland! Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft Unternehmen, die Websites, Apps, Software und mehr anbieten. Unabhängig von Ihrem Standort müssen Sie sicherstellen, dass Ihre digitalen Kanäle für alle zugänglich sind. 🔍 Was bedeutet das für Sie? Ab dem 28. Juni 2025 müssen nahezu alle Dienstleister sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Das betrifft Websites, Onlineshops, Software, Apps, Dokumente und mehr. 💡 Warum sollten Sie sich jetzt schon damit beschäftigen? Neben der rechtlichen Verpflichtung bietet die Barrierefreiheit auch wirtschaftliche Chancen! Barrierefreie Angebote sind nicht nur menschlicher und inklusiver, sondern erreichen auch ein breiteres Publikum und verbessern Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Bei anyMOTION unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre digitalen Kanäle fit für das BFSG zu machen! Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zur digitalen Barrierefreiheit. #Barrierefreiheit #BFSG #DigitaleInklusion #AnyMOTION #Digitalisierung #Chancengleichheit
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Digitale Barrierefreiheit – Jetzt handeln! Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten – eine Chance, die Zielgruppe zu erweitern und das Image zu stärken. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland haben Einschränkungen und stoßen online auf Hürden wie zu kleine Schriftgrößen, unklare Strukturen oder fehlende Tastatursteuerung. RENOARDE unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Wir analysieren eure Website auf Barrierefreiheit, passen sie an und machen sie zukunftssicher – gesetzeskonform und SEO-optimiert. Wer jetzt reagiert, profitiert langfristig: Eine barrierefreie Website öffnet Türen für mehr Reichweite, ein besseres Nutzererlebnis und Wettbewerbsvorteile. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass digitale Inhalte für alle zugänglich werden! Wir sind da für Euch. 0941 56813619 oder letzgo@renoarde.de
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🚀 Mit dem bevorstehenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stehen viele Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops und Websites mit geschäftsanbahnenden Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. In diesem Zusammenhang haben wir an einem inspirierenden Webinar zum Thema Barrierefreiheit und Accessibility-Checks von Gehirngerecht Digital teilgenommen. Dabei haben wir wertvolle Einblicke gewonnen und konnten hilfreiche Best Practises und Tools kennenlernen, um digitale Produkte noch effizienter hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu testen. Vielen Dank an Gehirngerecht Digital GmbH und Marc Haunschild für dieses lehrreiche Webinar! Als etablierte Expert+innen auf diesem Gebiet sehen wir uns nun noch besser vorbereitet, um unseren Kund+innen dabei zu helfen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Möchtest du auch, dass wir deine Website oder deinen Onlineshop unter die Lupe nehmen? Dann kontaktiere uns gerne! 📩 #UAndIInteract #BarriereFreiheit #BarriereFreiheitsStärkungsgesetz #W3C #WebsiteCheck #Webinar
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Die Anforderungen an Barrierefreiheit im Web werden ab 2025 deutlich strenger: Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet nun auch private Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – von Telekommunikationsseiten bis zu Online-Shops. 🌐 Aber keine Sorge, wir haben die wichtigsten Infos und einen praxisnahen Ansatz für euch! Von der Website-Prüfung bis zur Erklärung zur Barrierefreiheit – jetzt ist der perfekte Moment, um loszulegen. 🚀 Mehr dazu in unserem neuesten Blogartikel!
Barrierefreiheit von Webseiten: Ein praktischer Einstieg | Die Medialen
diemedialen.de
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𝗗𝗿𝗲𝗶 𝗧𝗮𝗴𝗲 𝗭𝘂𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁𝘀𝘄𝗼𝗿𝗸𝘀𝗵𝗼𝗽 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗜𝗗 𝗶𝗻 𝗕𝗲𝗿𝗹𝗶𝗻!! 🔥 ✨ Am Ende von drei intensiven Tagen Zukunftsworkshop BundID im Social Hub Berlin mit sehr intensiven Diskussionen bleibt für mich folgendes stehen: 1. Die EUDI-Wallet (s. eIDAS 2.0) steht vor der Tür, aber Spezifikationen, die für die Umsetzung von Kommunikation mit der Wallet notwendig sind noch nicht fertig oder sind noch nicht zugänglich. 2. Wenn der Zeitplan der EU Bestand haben soll, nach dem bis 2027 national eine EUDI-Wallet umgesetzt sein soll, wird das sportlich. 3. Die Öffnung und Integration von Use Cases der Wirtschaft ist essentiell für den Erfolg in der Fläche. Danke an Dänemark für die Einblicke. 4. All-Time-Favourites: Vollmachten und Stellvertretungen. Schon oft versucht...gibt es jetzt den Durchbruch? 5. Wie arbeitet die BundID mit der EUDI-Wallet zusammen? Welche Mehrwerte gibt es? Prototypen hierfür treffen auf Large Scale Pilots auf EU-Ebene. Link in den Kommentaren. 6. Die SPRIND - Bundesagentur für Sprunginnovationen hat heute den Innovationswettbewerb für sechs nationale #EUDIWallet Prototypen auf den Weg gebracht. Link ebenfalls in den Kommentaren. ⁉️ 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝘀𝗰𝗵𝗿𝗲𝗶𝗯𝗲 𝗶𝗰𝗵 𝗮𝗹𝘀 𝙋𝙧𝙤𝙙𝙪𝙠𝙩𝙢𝙖𝙣𝙖𝙜𝙚𝙧 𝙫𝙤𝙣 𝙁𝙄𝙏-𝘾𝙤𝙣𝙣𝙚𝙘𝙩 𝗱𝗮𝘀 𝗮𝗹𝗹𝗲𝘀: #FITConnect geht weiter unbeirrt und in hoher Geschwindigkeit den Weg in Richtung der Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Ende Q2/2024 wird das zentrale Bürgerpostfach (ZBP) der BundID über die FIT-Connect-SDKs erreichbar sein. Auf diese Weise wird allen Fachverfahren, die bis dahin FIT-Connect integriert haben, die Anbindung an das ZBP 'frei Haus' geschenkt per Update der SDK. Bescheide zustellen wird noch nie einfacher gewesen sein. Bonus 1️⃣ : In der BundID ist aktuell vorgesehen, dass Bescheide, die (gerne via FIT-Connect) dort ins Postfach (ZBP) gespielt werden zukünftig mit einem weiteren Klick in die EUDI-Wallet des Kontoinhabers übernommen werden. Bonus 2️⃣ : Im zweiten Halbjahr 2024 beteiligt sich FIT-Connect u.a. auch an der Konzeption und Implementierung der 𝙗𝙞𝙙𝙞𝙧𝙚𝙠𝙩𝙞𝙤𝙣𝙖𝙡𝙚 𝙆𝙤𝙢𝙢𝙪𝙣𝙞𝙠𝙖𝙩𝙞𝙤𝙣 𝙢𝙞𝙩 𝙙𝙚𝙢 𝙕𝘽𝙋. Bürgerinnen und Bürger sollen danach via FIT-Connect aus der BundID heraus den Behörden antworten können. Dadurch wird es auch möglich werden, dass umgekehrt Nachweise aus der BundID (und aus der EUDI-Wallet) in den Behörden nachgereicht werden. Bonus 3️⃣ : Mobile first! Ebenfalls im zweiten Halbjahr 2024 plant FIT-Connect Multi-Device-Kommunikation für die Antragsstellenden zu evaluieren. Durch diesen Schritt können Nachweise perspektivisch auch direkt auf dem Mobilgerät über FIT-Connect an die Behörden übermittelt werden, wenn diese angefragt werden. Deutschlands Verwaltung wird 𝒔𝒐𝒘𝒂𝒔 𝒗𝒐𝒏 𝒅𝒊𝒈𝒊𝒕𝒂𝒍! Freut euch drauf. #Digitalisierung #Deutschland #verwaltung #E2E #OZG FITKO (Föderale IT-Kooperation) Markus Richter André Göbel Steffen Schwalm Adrian Doerk 🇪🇺 📲 msg Bitkom
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Was für öffentliche Einrichtungen schon lange vorgeschrieben ist, wird nun auch für privatwirtschaftliche Unternehmen zur Pflicht: #Barrierefreiheit. Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Sind Sie als Unternehmer vorbereitet? Dank unserer Partnerschaft mit DIGIaccess revolutionieren wir die Barrierefreiheit im Internet. Wir ersetzen aufwendige und teure manuelle Anpassungsprozesse durch unsere hochmoderne automatisierte KI-Technologie. Mit WebAccess können Sie sicherstellen, dass Ihre Website für alle Nutzer zugänglich ist, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen. Vorteile von WebAccess: Rechtskonforme Umsetzung: WebAccess unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die Anforderungen von Barrierefreiheitsstandards wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) zu erfüllen. Beachten Sie, dass am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft tritt. Erweiterung des Kundenstamms: Eine barrierefreie Website ermöglicht es Ihnen, Ihre Reichweite zu vergrößern und eine breitere Zielgruppe anzusprechen. Verbesserung des Markenimages: Ein Engagement für Barrierefreiheit zeigt, dass Ihr Unternehmen soziale Verantwortung ernst nimmt und die Bedürfnisse aller Kunden wertschätzt. Optimierung der Nutzererfahrung: Eine barrierefreie Webseite verbessert nicht nur für Menschen mit Behinderungen das Nutzungserlebnis, sondern bietet auch allen Besuchern eine angenehme User Experience. Bitte nehmen Sie mit uns für einen ersten Beratungstermin Kontakt auf. https://lnkd.in/dAMuheeA
Digitale Barrierefreiheit
newbooks-solutions.com
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Digitale Barrierefreiheit schafft Zugang für alle und wird ab 2025 in Europa verbindlicher. Ein wichtiger Schritt für mehr digitale Teilhabe! Im digitalen Zeitalter kann Barrierefreiheit auf Websites nicht länger eine Option sein – sie ist ein Muss. Gerade ab 2025, wenn neue gesetzliche Vorschriften verbindlich werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote für alle zugänglich sind. Das bedeutet nicht nur, dass Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen problemlos auf Inhalte zugreifen können, sondern auch, dass Webseiten für ältere Menschen und Menschen mit temporären Einschränkungen intuitiv nutzbar bleiben. Wir bei ion2s GmbH wissen, dass Barrierefreiheit weit mehr ist als eine technische Anforderung. Sie ist Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung. Denn jeder von uns – als Individuum und als Teil des Berufslebens – trägt die Verantwortung dafür, dass die digitale Welt alle Menschen einbezieht und niemanden ausschließt. Barrierefreiheit bedeutet, aktiv daran mitzuwirken, dass das Internet für alle offen und nutzbar ist. Sie ist ein Zeichen von Respekt und Anerkennung der Vielfalt, die unsere Gesellschaft ausmacht. ⚖️ Gesetzliche Anforderungen ab 2025: Ab dem kommenden Jahr werden die Anforderungen für digitale Barrierefreiheit in der Europäischen Union verschärft. Websites und digitale Angebote müssen künftig sicherstellen, dass sie den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) entsprechen, die spezifische Kriterien für Kontraste, Schriftgrößen, Navigationsmöglichkeiten und vieles mehr festlegen. Wer ab 2025 barrierefreie Standards nicht einhält, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern läuft auch Gefahr, wichtige Kundengruppen auszuschließen. Unsere Expertise bei ion2s: Mit unserer umfassenden Erfahrung in der Entwicklung barrierefreier Websites helfen wir Ihnen, nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern darüber hinaus echten Mehrwert für Ihre Nutzer zu schaffen. Unsere Lösungen reichen von barrierearmen Designs bis zur vollumfänglichen Umsetzung, die Ihre Website für alle Menschen zugänglich macht. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen und sicherstellen, dass Ihr digitales Angebot für alle zugänglich ist. Kontaktieren Sie mich direkt, um mehr über unsere barrierefreien Lösungen und Services bei ion2s zu erfahren! 📩 #barrierefreiheit #digitalinklusion #verantwortung #ion2s #webentwicklung #digitaletransformation #WCAG
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Staatliche digitale Angebote – wie Webseiten und Online-Dienste – sind in Deutschland nicht vollständig barrierefrei. Das brachte der Bericht der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) an die #EU im Jahr 2021 zutage – eine frustrierende Bilanz. Vollständige #Barrierefreiheit ist zwar schwierig zu erreichen, aber trotzdem zeigen sich hier echte Defizite auf. Dabei ist Barrierefreiheit kein Nischenthema! Um das deutlich zu machen, haben meine Kollegen Merlin Pannewitz, Software Engineer und Martin Jordan, Head of Design and User Research, anlässlich des heutigen Global #Accessibility Awareness Day (#GAAD) ein einfaches Tool entwickelt, mit dem man überprüfen kann, wie viele Nutzende mit bestimmten Eigenschaften auf einen Service statistisch wohl zugreifen werden. Warum ist es dann so schwer, Barrierefreiheit bei der Entwicklung digitaler Angebote sicherzustellen? Ein häufiges Problem ist, dass Barrierefreiheit als eine „Checkliste“ am Ende eines Produktzyklus verstanden wird. Um eventuelle Versäumnisse dann noch auszugleichen, ist es bereits viel zu spät – oder es wird richtig teuer. Deshalb sichern wir beim DigitalService über verschiedene Wege, dass Barrierefreiheit von Beginn an bei der Produktentwicklung mit berücksichtigt wird. Wie? Das haben wir auf unserem Blog anlässlich des #GAAD beschrieben.
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