Beitrag von HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB

05.11.2024 Keine Zeit für Recherche – so rechtfertigt das ZDF die falsche Correctiv-Berichterstattung Am 10.01.2024 erfuhren die Zuschauer des heute journal im ZDF von aufsehenerregenden Rechercheergebnissen zum Potsdam-Treffen. Correctiv hatte morgens einen Bericht über ein Treffen von Unternehmern, Politikern und politischen Aktivisten in Potsdam veröffentlicht. Tagesaktuell sendete das Nachrichten-Flaggschiff des ZDF einen Beitrag zum Thema. Darin erfuhren die Zuschauer, in Potsdam sei die „Deportation von Millionen Menschen auch mit deutscher Staatsbürgerschaft“ geplant worden. Außerdem sei es dort um die Idee gegangen, Millionen Menschen „abzuschieben“, „auch solche mit deutschem Pass“. Doch diese Aussagen waren falsch! Das hat nun das Landgericht Hamburg festgestellt und dem ZDF mit einstweiliger Verfügung (n.rk.) die falschen Behauptungen verboten. Die heute journal-Redaktion des ZDF ging dabei den nebulösen Wertungen des Correctiv-Berichts auf den Leim, dass es in Potsdam um die Abschiebung von deutschen Staatsbürgern gegangen sei. Damit ist das ZDF nicht allein, denn anderen Presseorganisationen unterliefen im Überbietungswettbewerb um die angsteinflößendste Schlagzeile zum Potsdam-Treffen ähnlich grobe journalistische Fehler, die von diversen Gerichten verboten wurden. Ein erheblicher Schaden entstand dabei den Teilnehmern des Treffens, die sich zwar gegen die falschen Darstellungen und Berichterstattungen in zahlreichen Verfahren erfolgreich vor Gericht wehrten, aber bis heute um ihren Ruf kämpfen. Auf die Idee, die Teilnehmer des Potsdam-Treffens vor einer derart reißerischen Berichterstattung anzuhören, um die irreführenden Wertungen von Correctiv nachzurecherchieren, kam das ZDF nicht. Jedenfalls bei Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) meldete sich vor der reichweitenstarken Berichterstattung des heute journal niemand. Das ist bereits ein journalistisches Versagen, aber auch nachträglich kam das ZDF seiner journalistischen Sorgfaltspflicht nicht nach: Das ZDF ignorierte über zehn Monate lang die aktuellen Entwicklungen rund um das Potsdam-Treffen. Obwohl Dr. Vosgerau seit Monaten identische Falschdarstellungen gegenüber Dritten gerichtlich verbieten ließ, verbreitete das ZDF seinen falschen Bericht online weiter. Dieses eklatante Fehlverhalten kritisierte das Landgericht Hamburg daher zusätzlich in seiner Verbotsbegründung. Aberwitzig war außerdem die Strategie der Verteidigung. Vor Gericht argumentierte das ZDF, dass ihm „im Rahmen der tagesaktuellen Berichterstattung eigene Nachrecherchen aus Zeitgründen in aller Regel nicht möglich seien“. Dieser naive Einwand ist besonders bemerkenswert, da es mühelos möglich gewesen wäre, Teilnehmer wie Dr. Vosgerau kurzfristig per E-Mail oder telefonisch zu befragen. Man hatte also beim ZDF offensichtlich kein Interesse daran, die reißerischen Wertungen von Correctiv kritisch zu hinterfragen. https://lnkd.in/eBWacu6f

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