Beitrag von HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB

12.11.2024 YouTuber #KuchenTV siegt auch vor dem OLG Hamburg gegen #Shurjoka Nachdem bereits das LG Hamburg zugunsten des bekannten YouTubers Tim Heldt, alias KuchenTV, entschieden und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der umstrittenen Content Creatorin Pia Anna Scholz, alias Shurjoka, zurückgewiesen hatte (Beschl. v. 02.10.2024, Az. 324 O 370/24; vgl. dazu unsere Pressemitteilung vom 07.10.2024), hat nun ebenfalls das OLG Hamburg zulasten von Shurjoka entschieden (Beschl. v. 12.11.2024, Az. 7 W 126/24). Shurjoka störte sich an der Verwendung ihrer – humoristisch verfremdeten – Abbildung im Rahmen eines Thumbnails, also eines Vorschaubildes für eines der Videos von KuchenTV. Sie rügte insbesondere die Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild. Ihre Darstellung mit Monobraue in Verbindung mit stilisierten Augenringen sowie geschwungenem Oberlippenbart und dreieckigem Teufelsbärtchen verleihe ihr zudem eine unangenehme und bösartig wirkende Erscheinung. Das LG Hamburg verneinte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bei der Einblendung des Bildnisses von Shurjoka handele es sich um eine zulässige Bebilderung der zwischen den Parteien öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzung. Die Abwägung der widerstreitenden Interessen falle zugunsten von KuchenTV aus: Überwiegende Interessen von Shurjoka seien nicht ersichtlich und ergäben sich auch nicht aus der Verfremdung als Stilmittel. Die von Shurjoka gegen die Entscheidung des LG erhobene sofortige Beschwerde blieb ohne Erfolg: Das OLG teilt die Auffassung der Vorinstanz, wonach die Bildveröffentlichung ein sog. Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte darstellt, durch dessen Publikation keine berechtigten Interessen von Shurjoka verletzt werden. Das LG habe zutreffend dargelegt, dass mit dem streitgegenständlichen Thumbnail der YouTube-Beitrag von KuchenTV bebildert werde, der sich mit den öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzungen der Parteien befasse. Dass KuchenTV das Gesicht von Shurjoka auf der Bildaufnahme nachträglich verändert habe, ändere hieran nichts. Da die „Schulbuchkritzeleien“ ähnlichen Veränderungen keine ernsthafte Beeinträchtigung beinhalteten und vom Betrachter offensichtlich als solche erkannt werden könnten, seien sie als von der Meinungsfreiheit geschützt anzusehen. KuchenTV mache sich in zulässiger Weise über Shurjoka und die von ihr mit ihm geführte Auseinandersetzung lustig. Rechtsanwalt Dr. René Rosenau: „Das Vorgehen der Gegenseite kann als Frontalangriff auf die gesamte YouTube-Szene gesehen werden, denn der Einsatz lustig verfremdeter Bildnisse im Rahmen von Thumbnails stellt ein vollkommen übliches Gestaltungsmittel in diesem Umfeld dar. Insofern ist der Beschluss des OLG Hamburg eine wichtige und richtige Entscheidung, mit der das Gericht den Content Creatorn insgesamt den Rücken stärkt.“ https://lnkd.in/eJCqGy8K

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Martin Geißler, MBA, CFM

Independent Thinker, AI Expert and Innovation Driver on a Mission to change the World.

3 Monate

Ein Glück, dass er kein Thumbnail von Habeck verwendet hat!

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