Das Bundesjustizministerium sieht vor, dass Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen der CSRD künftig von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Für den Nachhaltigkeitsbericht kann ein anderer Abschlussprüfer als für den Finanzbericht bestellt werden. In jedem Fall ist eine gute Zusammenarbeit bei der Prüfung entscheidend. Marco Dietz und Maika Puschner von der DDP GRUPPE zeigen in ihrem Gastbeitrag, welche Formen der Prüfung es gibt und mit welchen Fragen der Prüfer Sie rechnen müssen: https://lnkd.in/g5PBEHWu #Sustainability #ESG #CSRD #ESRS
Beitrag von Haufe Sustainability
Relevantere Beiträge
-
🚀 Neueste Entwicklungen zur CSRD-Umsetzung: Alles im Blick! Unser aktueller Artikel deckt alle wichtigen Infos zum Referentenentwurf ab, die Sie kennen sollten. Von neuen Anforderungen im Handelsrecht bis hin zur Ausgestaltung der Wahlrechte - wir haben alle Details für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie, wie der Nachhaltigkeitsbericht nun einen festen Platz im Lagebericht einnimmt und welche Inhalte sich im Nachhaltigkeitsbericht künftig wiederfinden müssen. Außerdem diskutieren wir die geplanten Prüfungspflichten und die Verknüpfung mit dem LKSG.💼 Bleiben Sie informiert und bereit für die Zukunft! Lesen Sie direkt rein: https://ow.ly/hOx850Rs784 Mit unseren ESG News bleiben Sie immer up to date: https://ow.ly/6Urq50RsjBa #roedlundpartner #roedlsmartauditadvisory #csrd #referentenentwurf #berichtspflicht #esgnews #sustainability
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
📢 Das „Ampel-Aus“: Auswirkungen auf die CSRD-Berichterstattungspflicht in Deutschland Von dem Ende der Regierungskoalition ist auch die noch ausstehende Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht betroffen. Ein unabhängiges Rechtsgutachten bestätigt: Falls das CSRD-Umsetzungsgesetz nicht bis zum 31.12.2024 abgeschlossen wird, bleibt der bisherige Rechtsrahmen zur nicht-finanziellen Berichterstattung bestehen. Die CSRD selbst hat ohne nationale Umsetzung keine direkte Wirkung auf die Unternehmen. Rückwirkende Regelungen für abgeschlossene Geschäftsjahre wären verfassungswidrig. Große haftungsbeschränkte kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große Kreditinstitute und große Versicherungsunternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmern müssen dann auch für das Geschäftsjahr 2024 nach den Regelungen des CSR-RUG aus 2017 berichten, ohne dass eine externe (materielle) Prüfung vorgeschrieben ist. Es ist allerdings möglich, alternative europäischer Rahmenwerke für die nicht-finanzielle Berichterstattung zu verwenden, wie die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Mit einer Umsetzung in nationales Recht im Laufe von 2025 wird aber die Anwendung für berichtspflichtigen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 verpflichtend. Das nationale Gesetzgebungsverfahren ist weit fortgeschritten und die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der fehlenden Umsetzung in nationales Recht eröffnet. Wir gehen insofern von einer Umsetzung der - auf EU-Ebene auch von Deutschland mit beschlossenen - CSRD-Gesetzgebung in deutsches Recht in 2025 aus. #CSRD #AmpelAus #CSRDGesetzgebung #ESRS #ESIIS
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Meiner Ansicht die richtige Lösung 🔝, dass der AP oder ein Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte vorgesehen ist! Was nicht ausschließt, dass ein anderer Spezialist hinzugezogen wird! Ist schon lange gängige Praxis (#Umwelt, #Pensionen, #IT, #Immobilien usw.) und ich selbst habe auch schon mit Umweltgutachtern im Rahmen einer Abschlussprüfung zusammengearbeitet! Was das IDW hier nicht aufführt, aber ich dennoch für sehr interessant halte, ist im Art.3 des RefE aufgeführt: Hier ist vorgesehen, dass Unternehmen, die freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Pflicht einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen, von der LkSG-Berichtspflicht befreit sind. 💡🙃 #CSRD #ESRS #ESGAudit Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Neuigkeiten für #Wirtschaftsprüfer: Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (#CSRD) ist da. Künftig sollen Abschluss- und Wirtschaftsprüfer für die #Nachhaltigkeitsprüfung verantwortlich sein. Weitere relevante Regelungen für den Berufsstand: ▶️ Das Prüfungsurteil zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt separat. ▶️ Für Unternehmen, die erstmals 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, gilt der Jahresabschlussprüfer auch als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, sofern vor dem Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes bestellt. ▶️ Neu bestellte Wirtschaftsprüfer dürfen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen, wenn sie eine zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte abgelegt haben. Das #IDW wird den Entwurf eingehend prüfen und bis zum 19.04.2024 eine Stellungnahme abgeben. Zur Meldung: https://ow.ly/n5vQ50QZTFW
Referentenentwurf zur CSRD-Umsetzung: Nachhaltigkeitsprüfung durch Abschluss- und Wirtschaftsprüfer geplant
idw.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Der Referentenentwurf zur Umsetzung der #CSRD ist da! Die zukünftig verpflichtende Prüfung der #Nachhaltigkeitsberichterstattung soll durch den Abschlussprüfer oder einen anderen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Neben dem Referentenentwurf hat das BMJ eine Synopse zu den vorgeschlagenen Änderungen des HGB und anderer Gesetze veröffentlicht: https://lnkd.in/e-_xRda3
Neuigkeiten für #Wirtschaftsprüfer: Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (#CSRD) ist da. Künftig sollen Abschluss- und Wirtschaftsprüfer für die #Nachhaltigkeitsprüfung verantwortlich sein. Weitere relevante Regelungen für den Berufsstand: ▶️ Das Prüfungsurteil zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt separat. ▶️ Für Unternehmen, die erstmals 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, gilt der Jahresabschlussprüfer auch als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, sofern vor dem Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes bestellt. ▶️ Neu bestellte Wirtschaftsprüfer dürfen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen, wenn sie eine zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte abgelegt haben. Das #IDW wird den Entwurf eingehend prüfen und bis zum 19.04.2024 eine Stellungnahme abgeben. Zur Meldung: https://ow.ly/n5vQ50QZTFW
Referentenentwurf zur CSRD-Umsetzung: Nachhaltigkeitsprüfung durch Abschluss- und Wirtschaftsprüfer geplant
idw.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Da ist er endlich, der Referentenentwurf zur #CSRD Umsetzung ins Deutsche Recht. Bereits in 2024 werden große Unternehmen nach den #ESRS berichten müssen, in 2025 kommen weitere große hinzu. Insgesamt sollen europaweit ca 50.000 Unternehmen zukünftig Nachhaltigkeitsberichte aufstellen. Darin enthalten sind nicht nur Informationen, die sich auf die wirtschaftlichen Chancen und Risiken des Unternehmens beziehen, sondern erstmals auch Angaben zu finden sein, welche Auswirkungen das Unternehmen auf die Natur und die Menschen hat. #esgreporting #kpmg #impactreporting
Neuigkeiten für #Wirtschaftsprüfer: Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (#CSRD) ist da. Künftig sollen Abschluss- und Wirtschaftsprüfer für die #Nachhaltigkeitsprüfung verantwortlich sein. Weitere relevante Regelungen für den Berufsstand: ▶️ Das Prüfungsurteil zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt separat. ▶️ Für Unternehmen, die erstmals 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, gilt der Jahresabschlussprüfer auch als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, sofern vor dem Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes bestellt. ▶️ Neu bestellte Wirtschaftsprüfer dürfen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen, wenn sie eine zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte abgelegt haben. Das #IDW wird den Entwurf eingehend prüfen und bis zum 19.04.2024 eine Stellungnahme abgeben. Zur Meldung: https://ow.ly/n5vQ50QZTFW
Referentenentwurf zur CSRD-Umsetzung: Nachhaltigkeitsprüfung durch Abschluss- und Wirtschaftsprüfer geplant
idw.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Neuigkeiten für #Wirtschaftsprüfer: Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (#CSRD) ist da. Künftig sollen Abschluss- und Wirtschaftsprüfer für die #Nachhaltigkeitsprüfung verantwortlich sein. Weitere relevante Regelungen für den Berufsstand: ▶️ Das Prüfungsurteil zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt separat. ▶️ Für Unternehmen, die erstmals 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, gilt der Jahresabschlussprüfer auch als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, sofern vor dem Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes bestellt. ▶️ Neu bestellte Wirtschaftsprüfer dürfen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen, wenn sie eine zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte abgelegt haben. Das #IDW wird den Entwurf eingehend prüfen und bis zum 19.04.2024 eine Stellungnahme abgeben. Zur Meldung: https://ow.ly/n5vQ50QZTFW
Referentenentwurf zur CSRD-Umsetzung: Nachhaltigkeitsprüfung durch Abschluss- und Wirtschaftsprüfer geplant
idw.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Der lang erwartete Entwurf zur Umsetzung der EU Nachhaltigkeitsrichtlinie in deutsches Gesetz ist (endlich) veröffentlicht. Eine kurze Zusammenfassung durch das Institut der Wirtschaftsprüfer gibt es in der Anlage.
Neuigkeiten für #Wirtschaftsprüfer: Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (#CSRD) ist da. Künftig sollen Abschluss- und Wirtschaftsprüfer für die #Nachhaltigkeitsprüfung verantwortlich sein. Weitere relevante Regelungen für den Berufsstand: ▶️ Das Prüfungsurteil zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt separat. ▶️ Für Unternehmen, die erstmals 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, gilt der Jahresabschlussprüfer auch als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, sofern vor dem Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes bestellt. ▶️ Neu bestellte Wirtschaftsprüfer dürfen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen, wenn sie eine zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte abgelegt haben. Das #IDW wird den Entwurf eingehend prüfen und bis zum 19.04.2024 eine Stellungnahme abgeben. Zur Meldung: https://ow.ly/n5vQ50QZTFW
Referentenentwurf zur CSRD-Umsetzung: Nachhaltigkeitsprüfung durch Abschluss- und Wirtschaftsprüfer geplant
idw.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
📣 Veröffentlichung des Referentenentwurfs (RefE) zum #CSRD-Umsetzungsgesetz in Deutschland. 💡 Vergangene Woche hat das Bundesministerium der Justiz (#BMJ) den Referentenentwurf zum #CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Die Frist zur Stellungnahme läuft nun bis zum 19.04.2024. Unternehmen werden künftig verpflichtet, ihren (Konzern-)Lagebericht um einen #Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Dieser wird zukünftig ein wichtiger Bestandteil der Prüfung sein und von #Wirtschaftsprüfern/- Prüferinnen oder einer #Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden. #CSRD #ESG #Sustainability #Nachhaltigkeitsberichterstattung https://lnkd.in/gdqiugP9.
Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht
haufe.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
➡️ IDW nimmt Stellung zum Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes! 📌 In seiner Stellungnahme begründet das IDW u.a. seine Auffassung, warum allein der Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten betraut werden sollte. 📌 Zugleich fordert das IDW eine Umsetzung des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren noch in diesem Jahr, um Rechtssicherheit für Unternehmen, Stakeholder und Wirtschaftsprüfer zu schaffen. ‼️ Sollte das Gesetz nicht rechtzeitig in Kraft treten, drohen erhebliche Unsicherheiten für die betroffenen Unternehmen und deren Prüfer. 👉 Welche das sind und weitere Forderungen der IDW Stellungnahme: https://ow.ly/xAuO50TIIua 💬 Was denken Sie: Geht das Gesetz in seiner jetzigen Form nächste Woche Mittwoch durch den Rechtsausschuss? Schreiben Sie Ihre Meinung in die Kommentare! #CSRD #Wirtschaftsprüfer #Nachhaltigkeit #Regierungsentwurf #IDW #Stellungnahme
Nachhaltigkeitsberichterstattung: IDW nimmt Stellung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur CSRD-Umsetzung
idw.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Endlich ist der Entwurf zur Umsetzung der CSRD da!
Neuigkeiten für #Wirtschaftsprüfer: Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (#CSRD) ist da. Künftig sollen Abschluss- und Wirtschaftsprüfer für die #Nachhaltigkeitsprüfung verantwortlich sein. Weitere relevante Regelungen für den Berufsstand: ▶️ Das Prüfungsurteil zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt separat. ▶️ Für Unternehmen, die erstmals 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, gilt der Jahresabschlussprüfer auch als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, sofern vor dem Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes bestellt. ▶️ Neu bestellte Wirtschaftsprüfer dürfen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen, wenn sie eine zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte abgelegt haben. Das #IDW wird den Entwurf eingehend prüfen und bis zum 19.04.2024 eine Stellungnahme abgeben. Zur Meldung: https://ow.ly/n5vQ50QZTFW
Referentenentwurf zur CSRD-Umsetzung: Nachhaltigkeitsprüfung durch Abschluss- und Wirtschaftsprüfer geplant
idw.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
7.698 Follower:innen
Partner | Geschäftsführender Gesellschafter | Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsingenieur | HLB | DDP | Papa
6 MonateDanke Haufe Sustainability! Wir freuen uns auf die künftigen Beiträge und Zusammenarbeit #Impactfestival #StakeholderEngagement