Interessanter und schwieriger Fall, der sehr relevant für die Weiterentwicklung des Tenure-Track Modells an deutschen Universitäten hat. Die Fakten: Die Tenure Kommission der Fakultät hat sich für, die zentrale Tenure Kommission sich gegen eine dauerhafte Berufung ausgesprochen. Der Rektor orientiert sich an der zentralen Komission, die Mitglieder der Fakultätskomission sind unzufrieden mit der Entscheidung. Was ist das Problem: mir scheint es hier einen Konflikt zwischen der Sicht eines einzelnen Faches und der Strategie der Universität als Ganzes zu geben. Solche Konflikte treten ständig auf, das hier ist nur ein Beispiel. Am Ende steht die Frage: wer hat das Sagen? Die Fächer, oder die zentralen Gremien. Es gibt, speziell in diesem Fall gute Argumente für beide Seiten: die fachliche Beurteilung kann sicherlich besser in der Fakultät erfolgen, Qualitätssicherung und Umsetzung strategischer Richtlinien eher in zentrale Gremien. Ohne den konkreten Fall beurteilen zu können, wäre ich hier grundsätzlich erst mal auf der Seite der zentralen Gremien - vorausgesetzt, die fachliche Beurteilung der Fakultät wurde angemessen berücksichtigt. Es bleibt jedenfalls spannend. Ich "freu" mich schon auf die Diskussionen, wenn das Urteil da ist...
Beitrag von Heiner Stuckenschmidt
Relevantere Beiträge
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Wichtig: die begonnene und oft schon weit fortgeschrittene Habil nicht aus den Augen verlieren im Eifer der Berufungsverfahren. Gutes Timing ist das A und O - und die Bereitschaft, trotz guter (Karriere-)Planung auch spontan auf interessante Stellenausschreibungen zu reagieren. UND auf die weniger interessanten: ein besseres Berufungs-Training gibt es nicht 😉. Wer sich zum Thema Berufungen und Bewerbungsstrategie Insiderwissen und passgenaue Beratung wünscht: gern bei mir melden. Kontakt in den Kommentaren und natürlich im hiesigen Profil.
Habilitation auch noch nach dem Ruf? Für viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führt der Weg auf eine Universitätsprofessur über die Habilitation. Die Landeshochschulgesetze verlangen von Bewerberinnen und Bewerbern regelmäßig den Nachweis sogenannter zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen. Diese können entweder im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit innerhalb oder außerhalb einer Hochschule oder Forschungseinrichtung im In- oder Ausland erbracht worden sein. Die Entscheidung für einen dieser Wege hängt nicht zuletzt von der jeweiligen Fächerkultur ab. Nicht selten befinden Berufungskommissionen im Verfahren um die Besetzung einer Universitätsprofessur die wissenschaftlichen Leistungen von Habilitandinnen und Habilitanden schon als habilitationsäquivalent, bevor die Kandidatinnen und Kandidaten das förmliche Habilitationsverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Habilitandinnen und Habilitanden sind generell auch gut beraten, wenn sie sich nicht erst nach Abschluss der Habilitation auf Professuren bewerben. Es stellt sich dann oft die Frage, ob die frisch Berufenen ihr Habilitationsvorhaben noch abschließen können. Die juristische Literatur steht der Habilitation von (noch) nicht habilitierten Universitätsprofessorinnen und -professoren mitunter ablehnend gegenüber. Sie begründet das mit dem Zweck der Habilitation, der mit der Berufung bereits erreicht sei. In der Praxis werden insbesondere bereits begonnene Habilitationsverfahren aber durchaus noch zu Ende gebracht. Jedenfalls empfiehlt es sich für den konkreten Einzelfall frühzeitig – im besten Falle während der Verhandlungen um die angebotene Professur –, auch eine individuelle Beratung zu dieser Thematik in Anspruch zu nehmen und den Austausch mit der Fakultät, an der sich die Kandidatin oder der Kandidat noch habilitieren möchte, zu suchen. 🔎 Auch der DHV unterstützt Sie gerne beratend bei Ihren Karrierefragen, informieren Sie sich hier über unser Angebot: https://lnkd.in/d_xi82P4
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Heute erschienen: Mit den "Leitlinien für unbefristete Stellen an Universitäten neben der Professur" macht die Mitgliedergruppe Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz gemeinsam mit der Jungen Akademie einen Vorschlag, wie akademische Karrierewege gestaltet werden können 👇 https://lnkd.in/dbuQHu2f Kern der Leitlinien ist die Schaffung neuer, unbefristeter Stellen mit eigenständigem, klarem Profil: Lecturer fokussieren sich auf Lehre, Researcher auf Forschung und Academic Manager auf Wissenschafts- oder Infrastrukturmanagement. Durch die neuen Stellenprofile soll die wissenschaftliche Karriere attraktiver, planbarer und einheitlicher werden. Die neuen Stellen sollen dabei nicht einzelnen Professuren, sondern übergeordneten universitären Einheiten zugeordnet werden. Klar ist aber: „Weder unsere Leitlinien noch eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes schaffen eine einzige unbefristete Stelle. Nun sind Bund und Länder gefragt – nicht nur mit Blick auf ein geplantes Programm zum Ausbau wissenschaftlicher Karrierewege neben der Professur.“, so Anja Steinbeck, Sprecherin der Mitgliedergruppe Universitäten in der Hochschulrektorenkonferenz. Auch Doris Segets, Sprecherin der Arbeitsgruppe Wissenschaftspolitik findet klare Worte: „Eine Erhöhung der Attraktivität der wissenschaftlichen Karriere bei gleichbleibendem Betreuungsverhältnis zu Studierenden und gleicher Forschungsqualität bedarf einer Reform des Kapazitätsrechts und der Grundfinanzierung der Universitäten.“ Weitere Informationen zu den Leitlinien finden Sie auch in unserer gemeinsamen Pressemitteilung: https://lnkd.in/dmywS8ju
Leitlinien für unbefristete Stellen an Universitäten neben der Professur :: Die Junge Akademie
diejungeakademie.de
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Lehrdeputatsermäßigung: Zu den gesetzlich vorgesehenen Dienstaufgaben von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gehört die Lehre. Der zu erbringende Umfang, das sogenannte Deputat, ist in der jeweiligen Lehrverpflichtungsverordnung (LVV) des Landes festgelegt, in dem sich die Hochschule befindet. So beträgt die Lehrverpflichtung von Professorinnen und Professoren an Universitäten im Regelfall neun Lehrveranstaltungsstunden (LVS) pro Woche, von Professorinnen und Professoren an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften 18 LVS und von Akademischen Rätinnen und Räten auf Zeit vier bis sechs LVS. Die LVV sehen allerdings allesamt Möglichkeiten der Reduktion dieser Regellehrverpflichtung vor, insbesondere für die Übernahme bestimmter Funktionen und Ämter innerhalb der Hochschule wie z. B. die Dekanatsleitung. Darüber hinaus kann in den meisten Bundesländern eine Lehrdeputatsreduktion nach Ermessen gewährt werden, beispielsweise für Aufgaben der Studienfachberatung oder für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben der Studienreform. Eine Ermäßigung muss im Regelfall von Seiten der Lehrperson beantragt werden. Viele Hochschulen haben spezielle Formblätter für die Beantragung. Eine Entscheidung erfolgt meist durch die Hochschulleitung im Einvernehmen mit dem zuständigen Dekanat. 👉 Mehr Karrieretipps gibt es jeden Monat im PLUS + DHV-Karriere-Newsletter: 👇 https://lnkd.in/eHAnSK_N
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👩🎓 Meine Dissertation zu qualitätssichernden Maßnahmen in professoralen Berufungsverfahren an staatlichen Universitäten in Deutschland wurde nun veröffentlicht und ist unter https://lnkd.in/eWz2hrKJ frei verfügbar. 📚🎉 Ausgangspunkt meiner kumulativen Dissertation ist der zu beobachtende zunehmende Legitimationsbedarf von Berufungsverfahren an deutschen Universitäten. Eine Konsequenz dieser Entwicklung ist die Implementierung und Weiterentwicklung von Instrumenten der Qualitätssicherung für die Durchführung dieses komplexen Entscheidungsfindungsprozesses. Meine Rahmenschrift beschäftigt sich mit der Rolle von qualitätssichernden Maßnahmen in universitären Berufungsverfahren. Im Fokus der kumulierten Beiträge stehen zwei Maßnahmen, die die Qualität des professoralen Personalauswahlprozesses sichern sollen: der Verfahrensschritt der schriftlichen Begutachtung der Bewerber:innen durch externe Fachwissenschaftler:innen und die Begleitung von Berufungsverfahren durch die Instanz der Berufungsbeauftragten. Vielen Dank an alle, die mich auf diesem Weg auf unterschiedliche Art und Weise begleitet haben.
Qualitätssichernde Maßnahmen in Berufungsverfahren. Empirische Untersuchungen an deutschen Universitäten
repo.uni-hannover.de
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Wie kann das Jurastudium verbessert werden? Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. legt seine jährliche "Absolvent:innenbefragung" neu auf. Mit den Antworten sollen die Reformbestrebungen für die Juristenausbildung befeuert werden. Jetzt mitmachen!
Fragebogen | Seite 1
soscisurvey.de
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🎓 Eine Vertretungsprofessur wird für eine befristete Zeit vergeben, bis diese Stelle endgültig besetzt wird. Worin liegen die Unterschiede zur regulären Professur? 📢 Eine Professurvertretung kann die Chance auf einen eigenen Lehrstuhl erhöhen. Besonders für diejenigen, die noch keine Professur innehaben, ist eine solche Vertretung eine attraktive Gelegenheit, sich schon einmal als Professor:in zu erproben, das wissenschaftliche Profil zu schärfen und sich günstig für kommende Berufungsverfahren aufzustellen. 👉 Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Vertretungsprofessur erfüllen müssen und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können. #Academics #AkademischeKarriere #Vertretungsprofessur #Wissenschaft #Hochschule #Karrierechancen #Wissenschaftler #Professur
Vertretungsprofessur: Hoffnung auf Übernahme
academics.de
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A bis Z des Hochschulrechts - A wie Ausschreibung: Nach Maßgabe der einschlägigen Hochschulgesetze müssen freie und frei werdende Professuren öffentlich und im Regelfall international ausgeschrieben werden. Anzugeben sind Art und Umfang der zu erfüllenden Aufgaben, die Qualifikationsmerkmale für die Bekleidung der Professur und der Zeitpunkt der Besetzung. Mit der Ausschreibung wird dem Prinzip der Bestenauslese auf der Grundlage der beamtenrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes unter Anwendung der Auswahlkriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern Rechnung getragen. Mittlerweile sehen die Hochschulgesetze aber auch einige Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht für eine Professur vor. Dies ist etwa dann denkbar, wenn eine Professorin oder ein Professor auf Zeit auf eine Lebenszeitprofessur berufen werden soll. Weiterhin kann dies der Fall sein, wenn eine Professorin oder ein Professor der Hochschule einen Ruf einer anderen Hochschule auf eine höherwertige Professur erhalten hat. Denkbar - freilich nicht zwingend - ist daher eine Hochstufung von der Besoldungsgruppe W2 in die Besoldungsgruppe W3, sofern ein auswärtiger W3-Ruf vorliegt. Auch die Berufung einer Juniorprofessorin oder eines Juniorprofessors auf eine Professur im Wege eines Tenure-Track-Verfahrens stellt eine Berufung ohne Ausschreibung dar. Bekannt sind schließlich auch sogenannte ad personam Berufungen. Sofern für die Besetzung einer Professur eine in besonders herausragender Weise qualifizierte Persönlichkeit zur Verfügung steht, für deren Gewinnung im Hinblick auf die Stärkung von Qualität und Profilbildung der Hochschule ein besonderes Interesse vorliegt, kann das Berufungsverfahren ohne Ausschreibung nur mit einer Bewerberin oder einem Bewerber durchgeführt werden.
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Schlüsselstrategien für den Probevortrag zur Professur: Der Probevortrag vor der Berufungskommission ist eine entscheidende Etappe auf dem Weg zur Professur. Er besteht aus einem hochschulöffentlichen wissenschaftlichen Vortrag und einem nicht-öffentlichen Gespräch mit der Berufungskommission. Gegebenenfalls können noch weitere Programmpunkte, z. B. eine Lehrprobe, hinzukommen. Hier sind vier Kernstrategien, um vor der Berufungskommission zu überzeugen: 1. Überzeugender hochschulöffentlicher Vortrag: Demonstrieren Sie Ihre Expertise und Fähigkeit, komplexe Sachverhalte unter Einhaltung des vorgegebenen Zeitrahmens klar zu kommunizieren. Die folgende hochschulöffentliche Diskussion ist Ihre Chance, tiefer auf Ihr Thema einzugehen und Ihre Leidenschaft für Ihre Forschung und Ihr Fach zu zeigen. 2. Persönliche und professionelle Präsentation: Im nicht-öffentlichen Kommissionsgespräch ist neben Ihrem wissenschaftlichen Konzept auch Ihre Persönlichkeit gefragt. Bereiten Sie sich auf Fragen zu Ihrer professionellen Motivation, Ihrer fachlichen Passgenauigkeit, Ihrer Anschlussfähigkeit an den Fachbereich und Ihren Zielen in Forschung und Lehre vor. Aber auch Fragen zu Ihren persönlichen Eigenschaften, Ihrem Führungsstil und Ihrem Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz sollten Sie überzeugend beantworten können. 3. Vision klar artikulieren: Wo sehen Sie sich und die Professur in Zukunft? Eine klare und überzeugende Vision zeigt, dass Sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und den Fachbereich voranzubringen. 4. Fragen stellen: Nutzen Sie die typische Abschlussfrage „Haben Sie noch Fragen?“, um Ihr tiefes Interesse und Verständnis für den Fachbereich zu unterstreichen. Das zeigt Engagement und Vorbereitung. Erfolg im Probevortrag bedeutet, Fachkompetenz, Engagement und eine klare Vision zu verbinden. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) steht Ihnen zur Seite, um diese Herausforderung souverän zu meistern und Ihrem Ziel einer Professur näher zu kommen. Sprechen Sie uns jederzeit auf die Unterstützungsangebote der Beratung, des Coachings oder Mentorings an. Weitere Informationen finden Sie unter: https://lnkd.in/d_xi82P4
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Studium langweilig? Hier besteht die Chance, das trockene Staatsrecht in einem neuen Licht zu entdecken! 🚀📘 Wir freuen uns über die Veröffentlichung der neuesten Auflage "Staatsrecht" von Professor Dr. Sven Mueller-Grune📘🎓 Wissenschaftlich fundiert bietet das Buch eine speziell konzipierte Orientierung für Einsteigerinnen und Einsteiger im Jurastudium, legt besonderen Wert auf Kompaktheit und vermittelt komplexe Themen auf eine verständliche und praxisorientierte Weise. Das Buch wirft nicht nur einen umfassenden Blick auf aktuelle Entwicklungen im Staatsrecht, sondern bringt auch zwei wegweisende Entscheidungen prägnant zur Sprache: 🔍 Die Entscheidung des BVerfG über zu kurze Beratungsfristen innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens: Das BVerfG zweifelt an der freien Mandatsausübung, wenn kurz gewählte Beratungsfristen Abgeordnete daran hindern, sich über den Beratungsgegenstand ausreichend zu informieren und eine eigene Meinung zu bilden (BVerfG v. 5.7.2023 – 2 BvE 4/23 zum Gebäudeenergieänderungsgesetz). 💡 Die Abschaffung der Überhangmandate durch Änderung des Bundeswahlgesetzes: Die Änderung aus dem Jahr 2023 hat sowohl Überhangmandate als auch die Grundmandatsklausel beseitigt. Gerade kleinere Parteien sehen darin eine Verletzung des Demokratieprinzips. Das Buch geht über reine Wissensvermittlung hinaus und enthält integrierte Merksätze, Schaubilder, Übungen und exklusives Download-Material mit Schaubildern, Prüfungsschemata und interaktiven Fällen und Multiple-Choice-Tests. Ein Glossar mit den wichtigsten Fachbegriffen rundet das Werk für Studierende und Interessierte im Bereich des Staatsorganisationsrechts und der Grundrechte ab. Ein herzliches Dankeschön an Professor Müller-Grune für diese Bereicherung im Staatsrecht! 🌟 https://lnkd.in/dU_xRsNM #Staatsrecht #Neuerscheinung #BVerfG #Bundeswahlgesetz #ProfessorMüllerGrune #Jura #Wissenschaft #Hochschule
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