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Bundesvorsitzender bei DHV Die Berufsgewerkschaft und Geschäftsführer der Hanseatischen Verbändeakademie

Heute hatte die SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zu einer Veranstaltung mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingeladen. Unter dem Motto "Für gute Arbeit: sicher, gerecht, zukunftsfest" hielt er ein Impulsreferat, diskutierte mit der hamburgischen Gesundheits- und Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer sowie mit der hamburgischen DGB-Vorsitzenden Tanja Chawla und stellte sich den Fragen des Publikums. Die Veranstaltung war durchaus kurzweilig und interessant. Hubertus Heil nannte Punkte, denen ich als christlicher Gewerkschafter durchaus zustimmen kann, wie u.a.: - Tariftreuegesetz zur Steigerung der Tarifbindung: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollte auch an die Bindung oder Anwendung von einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen gekoppelt werden. Die Gegner einer solchen Regelung sollten bedenken: Die Orientierung an dem wirtschaftlichsten Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis benachteiligt viel zu oft die Unternehmen, die sich an tarifvertragliche Regelungen halten und deshalb leider dem Preiswettbewerb mit tariflosen Unternehmen nicht standhalten können. - Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen: Auch der CGB fordert dies, um tariftreue Unternehmen vor Dumpinglohnkonkurrenz in Schutz zu nehmen: Beim Abweichen des einschlägigen Gehaltsniveaus ab 20 % vom Tarifvertrag, der für allgemeinverbindlich erklärt werden soll, ab, ist dem Antrag der Tarifpartner auf Allgemeinverbindlichkeit stattzugeben. Bei einem Abweichen von 30 % und mehr ist ein Tarifvertrag auch auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich zu erklären - Digitales betriebliches Zugangsrecht für Gewerkschaften: Eine solche Regelung gibt es bereits im Bundespersonalvertretungsgesetz und sollte in alle Landespersonalvertretungsgesetze und in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen werden. Dabei sollte das digitale Zugangsrecht für alle Arbeitnehmervereinigungen gelten, die unter den Schutz der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz fallen. Positiv war auch, dass der Bundesarbeitsminister auf die Verpflichtung der Bundesregierung aus der EU-Mindestlohnrichtlinie einging, einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindungsquote auf 80 % der Arbeitnehmer/innen zu erstellen. Allerdings glaube ich nicht, dass der Bundesregierung einen solchen Plan noch vor der Bundestagswahl 2025 vorlegen wird. Auf andere kritische Punkte ging Hubertus Heil nur unvollständig ein. Mit markigen Worten plädierte er gegen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters - ohne aber zumindest anzudeuten, wie die Finanzierungsfrage gelöst werden könne. Auch das Thema Bürgergeld streifte er nur kurz, ohne die Probleme mit den Kosten und den fehlenden Arbeitsanreizen zu erwähnen. Zum Versagen im sozialen Wohnungsbau fiel ihm nur das Lob ein, dass es endlich wieder ein Bauministerium gibt. Nun, vielleicht fehlte auch die Zeit. #arbeit, #tarifvertrag, #tariftraue, #gewerkschaften, #allgemeinverbindlichkeit, #bundesregierung

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Wäre es nicht der richtige Weg wenn nur noch Gewerkschaften und SPD Betriebe gründen und führen dürften? Alle Feindbilder wären weg, keine Streitereien mehr, alle Gesetze, Vorschriften würden eingehalten, es gebe keine bösen Chefs mehr. Große Harmonie würde ausbrechen. Und, für mich besonders spannend, alle Kleinunternehmer würden endlich abgeschafft und zurück in die Reihe der Werktätigen kommen, bräuchten sich nicht mehr selbst ausbeuten und krummarbeiten. Denn es gäbe diesen Blinddarm des Kapitalismus dann nicht mehr.

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