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𝐇𝐚𝐟𝐭𝐞𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐁𝐚𝐮ü𝐛𝐞𝐫𝐰𝐚𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠 𝐟ü𝐫 𝐒𝐜𝐡ä𝐝𝐞𝐧 𝐰𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐁𝐚𝐮𝐳𝐞𝐢𝐭𝐯𝐞𝐫𝐥ä𝐧𝐠𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠? Zur Leistungspflicht der #Bauüberwachung gehören auch die Koordinierung und Steuerung des Bauablaufes. Im Hinblick auf die Bauzeit muss sich die Bauüberwachung an den Terminen orientieren, die der Auftraggeber mit den Unternehmen, aber auch mit den Nutzern vereinbart hat. Unabhängig von der Erreichung des Fertigstellungstermins sind schon während der Bauphase diverse Leistungen rechtzeitig zu erbringen.   In unserem Online-Seminar werden die haftungsträchtigsten Aufgaben der Bauüberwachung bei der zeitlichen Steuerung des Bauablaufs besprochen. Die #Haftungskonsequenzen aus Fehlern, die lange vor dem Erreichen des Fertigstellungstermins entstehen können, werden an Beispielen dargestellt. Die in der Praxis oft unterschätzte Bedeutung von verbindlichen Terminen wird anhand beispielhafter #Urteile besprochen.   Weitere Infos und Online-Anmeldung unter: https://lnkd.in/d_vYZXyP #teamtangens

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