Neuankömmlinge in Österreich müssen in Zukunft an „Benimmkursen“ teilnehmen und für 1,50 pro Stunde arbeiten – sonst wird ihnen ihr monatliches Taschengeld von 40 auf 20 Euro gekürzt. Ob diese neuen Anforderungen dazu beitragen, dass Integration besser gelingt? FLÜCHTLINGE MÜSSEN KURSE BESUCHEN UND ARBEITEN Innenminister Gerhard Karner und Integrationsministerin Susanne Raab (beide ÖVP) haben eine neue Verordnung vorgestellt, die für AsylwerberInnen in der Bundesbetreuung eine „Arbeitspflicht“ und verpflichtende Grundregelkurse einführt. Diese Maßnahmen betreffen jedoch nur einen kleinen Teil der AsylwerberInnen: von insgesamt 35.000 in der Grundversorgung sind lediglich 1.600 in der Obhut des Bundes. Der Bund ist nur für die Erstaufnahme zuständig, dann wird die Verantwortlichkeit an die Bundesländer übergeben. https://buff.ly/3Xmh5a2 #Arbeitspflicht #Asylwerber #Flüchtlinge #Integration #Menschenrechte #AgainstHumanTrafficking #GegenMenschenhandel #EndExploitation #EndTrafficking #HopeForTheFuture #Österreich
Beitrag von Hope for the Future
Relevantere Beiträge
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Armut ist kein Verbrechen Im Juni 2023 hat das Parlament die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» angenommen. Demnach darf, wer seit zehn Jahren rechtmässig in der Schweiz wohnhaft ist und über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügt, die Aufenthaltsberechtigung aufgrund von Sozialhilfe nicht mehr verlieren. Derzeit arbeitet die Staatspolitische Kommission des Nationalrats einen Gesetzesentwurf aus. Die durch die Motion in Aussicht gestellten Änderungen der gesetzlichen Grundlage sind ein erster wichtiger Schritt, damit ausländische Personen ihr Recht auf soziale Sicherung ohne ausländerrechtliche Konsequenzen geltend machen können und ihr Vertrauen in staatliche Institutionen zurückgewinnen. Längerfristig wird aber nur eine vollständige Entkoppelung von Sozialhilfebezug und Aufenthaltsberechtigung garantieren können, dass für alle in der Schweiz lebenden armutsbetroffenen Menschen der Zugang zur verfassungsmässig garantierten Unterstützung in Notlagen gleichermassen gegeben ist. Gerade bei armutsbetroffenen ausländischen Familien kann ein Nichtbezug von Sozialhilfe längerfristig grosse Probleme zur Folge haben.
Ausländerrecht hält Migrantinnen und Migranten von Sozialhilfebezug ab - Soziale Sicherheit CHSS
https://sozialesicherheit.ch
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Ankommen unterstützen und unsere Gesellschaft stärken 💪 Migrationsberatung unterstützt bei Problemen und komplizierten Behördenbriefen, erleichtert den Weg in den Beruf. Damit senkt sie teure Kosten in der Zukunft, etwa für Sozialausgaben. Doch obwohl die Nachfrage wächst, wollen der Bund und die Bundesländer sparen. Das wäre kurzsichtig! "Wir brauchen mehr Präventions- und Beratungsangebote, nicht weniger", sagt unser Vorstand Christian Heine-Göttelmann. Vier Punkte zur Flüchtlings- und Migrationspolitik: 1️⃣ Mehr Sachlichkeit in der aktuellen Diskussion nach dem Anschlag in Solingen! "Schutzsuchende haben ein Recht auf Beratung. Diese stiftet für alle Menschen in Deutschland gesellschaftlichen Nutzen. Es ist unerträglich, dass fachliche und rechtliche Beratung in Asylverfahren derzeit verunglimpft wird", so Heine-Göttelmann. 2️⃣ Die NRW-Landesregierung will die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen. Die Folge wäre eine erhebliche Versorgungslücke, weil es auch noch mehr Landesaufnahmeeinrichtungen geben soll: Nur noch in jeder dritten Einrichtung bekämen Asylantragsstellende eine unabhängige Rechtsberatung, die ihnen laut EU-Richtlinie zusteht. 3️⃣ Der NRW-Haushalt sieht eine Zerschlagung der etablierten sozialen Beratung von Geflüchteten vor. Statt 35 Millionen Euro sollen 2025 nur noch 12,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Asylverfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll sogar komplett gestrichen werden. 4️⃣ Zu wenig Geld vom Bund: Auch die Bundesregierung will ihre Förderung stark reduzieren. Ob bei der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte, den Jugendmigrationsdiensten, den psychosozialen Zentren oder der Asylverfahrensberatung: Das Geld reicht nicht. 👉 Zur ganzen Pressemitteilung: https://lnkd.in/eV_TFxE4 #ankommenunterstützen #jmdbeflügeln
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Checkliste zur Prüfung der Erziehungsberechtigung im Kontext DA-Asyl Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zum 12.6.2024 seine Dienstanweisung Asyl dahingehend geändert, dass nunmehr auch wirksam bevollmächtigte Dritte (Erziehungsberechtigte iSd § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII) einen #Asylantrag für ausländische Minderjährige, die ohne personensorgeberechtigte Eltern nach Deutschland einreisen, stellen können (bisher war in diesen Fällen eine wirksame Asylantragstellung nur durch eine:n gerichtlich bestellte:n Vormund:in möglich). Die Verantwortung für die Prüfung der wirksamen Bevollmächtigung obliegt dabei ausschließlich den Jugendämtern im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme. Welchen Nachweis die Jugendämter diesbezüglich zu erbringen haben, legt eine neue Checkliste des #dijuf übersichtlich dar. https://lnkd.in/eTyqX_am Die Checkliste wird auch in #jamt Heft 9 erscheinen. #jungegeflüchtete #kinderundjugendhilfe #jugendamt #asylverfahren #checkliste
Checkliste zur Prüfung der Erziehungsberechtigung im Kontext DA-Asyl
dijuf.de
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https://lnkd.in/eX4xE4-x Finde ich richtig und gut. Fördern und Fordern! Aber warum nur für Migranten (Flüchtlinge, Asylanten)? Weil es populär ist? Ich plädiere für diese Verpflichtungen für alle Empfänger von entsprechenden Sozialleistungen/Transferleistungen (Bürgergeld, Asylleistungen, etc.), wenn diese weder arbeiten noch in einer Qualifizierungsmaßnahme (Weiterbildung, Ausbildung, Lehre, etc.) befinden. Wer entsprechende Unterstützung vom Staat erhält, sollte grundsätzlich auch verpflichtet werden, einen Dienst für die Gesellschaft zu leisten. Inwieweit die Kommunen in der Lage sind, die entsprechenden administrativen und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um dies umzusetzen und zu kontrollieren und ob der Aufwand den entsprechenden Nutzen rechtfertigt, kann ich nicht beurteilen. Wenn ja, dann verpflichtend,umsetzen und einfach machen.
80 Cent pro Stunde: Landrat in Thüringen verpflichtet Asylbewerber zur Arbeit - Video - WELT
welt.de
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Der Bezirksrat Zürich hebt die Beschlüsse zur «Wirtschaftlichen Basishilfe» des Gemeinderats der Stadt Zürich auf. Der Bezirksrat erwog die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Kantons- und Bundesrecht im Bereich der Sozial- und Nothilfe respektive im Asyl- und Ausländerbereich. Die Rechtsansprüche auf Hilfe in Notlagen werden im Sozialhilfegesetz bzw. in der Nothilfeverordnung abschliessend geregelt. Es besteht daher keine Autonomie der Gemeinde eine weitere bzw. anderslautende Anspruchsgrundlage auf Hilfe in Notlagen zu schaffen. Gestützt auf die Kompetenzgrundlage von Art. 111 Abs. 3 KV/ZH ist die Gemeinde grundsätzlich befugt, Hilfe zur kollektiven Selbsthilfe zu leisten, was Beiträge an Hilfsorganisationen miteinschliessen kann. Die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an Fachorganisationen verknüpft mit dem konkreten Leistungsauftrag diese Gelder an ausländische Personen ohne Aufenthaltsrecht bzw. an ausländische Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und ohne risikofreien Zugang zur Sozialhilfe auszuzahlen, verletzt bzw. umgeht ausländerrechtliche Meldepflichten und vereitelt insbesondere die Durchsetzung von übergeordnetem Bundesrecht. Zum Entscheid:
0433
zh.ch
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Ist staatlich finanzierte, über Hilfsorganisationen gewährte Basishilfe für Vulnerable zulässig? Eine wichtige verwaltungs- und staatsrechtliche Grundsatzfrage im Bereich der #Existenzsicherung und der #Menschenwürde - in diversen Kantonen bzw. Städten. Das letzte Wort ist dazu noch nicht gesprochen. Es ist davon auszugehen, dass sich kantonale Gerichte und wohl auch das Bundesgericht dazu noch äussern müssen. Schaut man sich die Sache unbefangen an, gibt es für beide Positionen (Zulässigkeit der Basishilfe, bzw. die gegenteilige Position des Bezirksrates ZH) gute juristische Argumente. Affaire à suivre.
Der Bezirksrat Zürich hebt die Beschlüsse zur «Wirtschaftlichen Basishilfe» des Gemeinderats der Stadt Zürich auf. Der Bezirksrat erwog die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Kantons- und Bundesrecht im Bereich der Sozial- und Nothilfe respektive im Asyl- und Ausländerbereich. Die Rechtsansprüche auf Hilfe in Notlagen werden im Sozialhilfegesetz bzw. in der Nothilfeverordnung abschliessend geregelt. Es besteht daher keine Autonomie der Gemeinde eine weitere bzw. anderslautende Anspruchsgrundlage auf Hilfe in Notlagen zu schaffen. Gestützt auf die Kompetenzgrundlage von Art. 111 Abs. 3 KV/ZH ist die Gemeinde grundsätzlich befugt, Hilfe zur kollektiven Selbsthilfe zu leisten, was Beiträge an Hilfsorganisationen miteinschliessen kann. Die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an Fachorganisationen verknüpft mit dem konkreten Leistungsauftrag diese Gelder an ausländische Personen ohne Aufenthaltsrecht bzw. an ausländische Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und ohne risikofreien Zugang zur Sozialhilfe auszuzahlen, verletzt bzw. umgeht ausländerrechtliche Meldepflichten und vereitelt insbesondere die Durchsetzung von übergeordnetem Bundesrecht. Zum Entscheid:
0433
zh.ch
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Kinderrechte gelten auch in der Nothilfe. Die heute veröffentlichten Studien der Eidgenössischen Migrationskommission zeigen deutlich: Die aktuellen Bedingungen in der Nothilfe für Kinder und Jugendliche sind nicht mit der Schweizerischen Bundesverfassung und der Kinderrechtskonvention vereinbar. Armut, beengte Wohnverhältnisse und soziale Isolation prägen ihren Alltag und gefährden ihre Entwicklung. Save the Children Schweiz unterstützt die Empfehlungen der Studien und fordert deren rasche Umsetzung. Unsere langjährige Arbeit in Asylunterkünften zeigt, dass es dringend strukturelle Veränderungen braucht, um das Kindeswohl zu gewährleisten. Nina H., Leiterin der Schweizer Programme: «Es braucht jetzt einen Effort und die Zusammenarbeit von uns allen – Politik, Behörden, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft – um sofort kurzfristige Verbesserungen in der gegenwärtigen Nothilfepraxis umzusetzen. Mittel- und langfristig müssen wir Wege finden, dass Kinder in der Schweiz so nicht mehr aufwachsen müssen.» 👉 Unsere Stellungnahme https://lnkd.in/ecbgFq7h 👉 Zu den Studien https://lnkd.in/gPb82geU 👉 Medienmitteilung der EKM https://lnkd.in/eCUdAWpM © Save The Children / Symbolbild
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Während es Bedeutung darauf legt, das laut UN-Menschenrechtskonvention jedem Menschen das Recht auf Asyl gewährt wird, ist es gleichermaßen wichtig, sich der Nachteile und Probleme bewusst zu sein, die entstehen, sobald Asylanträge genehmigt werden. Vor allem in Deutschland ist die Integration von Asylbewerbern, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, eine enorme Herausforderung. So stehen wir einerseits vor der Aufgabe, Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Armut fliehen, zu helfen und ihnen neue Perspektiven zu bieten. Andererseits sind die anfallenden Kosten für den deutschen Staat enorm, und das nicht nur kurzfristig. Die Herausforderungen reichen von Unterkunft und Verpflegung über Gesundheitsversorgung bis hin zu Sprachkursen und Integrationsbemühungen. Besonders kritisch ist die Situation in den deutschen Schulen. Oftmals fehlen den Schulen die Ressourcen, um den Kindern und Jugendlichen aus Asylbewerberfamilien eine adäquate Bildung zu ermöglichen. Das führt zu einer Benachteiligung der Asylbewerberkinder, die bereits durch den Asylprozess traumatisiert sind und es nur noch schwieriger haben, sich in der deutschen Gesellschaft zurechtzufinden. Außerdem wird durch die Zuwanderung auch die innere Sicherheit beeinträchtigt. Die Medien berichten immer wieder über Straftaten, die von anerkannten Asylbewerbern begangen werden, was zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung führt. Dies hebt jedoch hervor, dass wir neben der Gewährung von Asyl auch mehr in Prävention und Strafverfolgung investieren müssen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. #asyl
Leistungen nach akzeptiertem Asyl 2.mp4
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Die Arbeit der Migrationsdienste wird oft unterschätzt. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Zuwanderern, Behörden und Unternehmen. Integration kann nur gelingen, wenn Sprachbarrieren überwunden werden können. Unsere Bürokratie ist oftmals ein großes Hindernis. Auch hier helfen die Migrationsdienste. Eine solide Finanzierung kann die vorhandenen Strukturen erhalten. Dafür machen wir uns stark.
Gefährdete Integrationsberatung: JMD Bitterfeld-Wolfen kämpft gegen Kürzungen! Die Jugendmigrationsdienste (JMD) sind essenziell für die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund. Doch jetzt drohen massive Kürzungen! „Unser JMD-Team unterstützt junge Migranten zwischen 12 und 27 Jahren durch Beratung, Bildung und Freizeitangebote. Schon in diesem Jahr haben wir rund 430 Klienten betreut,“ so Annett Spott. Mit der geplanten Kürzung der Bundesmittel steht diese wichtige Arbeit auf dem Spiel. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sepp Müller sicherte uns seine Unterstützung zu, doch die Gefahr bleibt bestehen. Deutschland braucht dringend Fachkräfte – gerade in Zeiten massiver Zuwanderung. Eine stabile Finanzierung der JMDs ist unverzichtbar! Vollständige Information unter www.diakonie-wolfen.de
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Hier ein erste Reaktion zu den angekündigten Sparmassnahmen im Asylbereich von Beat Jans: 1) Das Ziel "Reduktion der pendenten Asylgesuche" und bessere Arbeitsintegration sind richtig. Die Investition in diese zusätzlichen Stellen im SEM ist ein Win-Win-Win. Finanziell ein Win für den Bund. Menschlich ein Win für die Betroffenen Und es ist ein Win für die Wirtschaft, weil es den Fachkräftemangel lindert. Aus Sicht der Asylsuchenden ist zu betonen: In den letzten drei Jahren betrug die bereinigte Schutzquote zwischen gut 78 und fast 83%. Die bereinigte Schutzquote ist der Anteil materieller Schutzentscheidungen wenn man die rein formellen Nichteintretensentscheide (Dublin NEE) abzieht. Diesen sehr hohen Anteil von Menschen mit Schutzbedarf nicht zu lange im Ungewissen in den BAZ oder in den Kantonen hängen zu lassen und ihnen so rasch wie möglich auch den Zugang zum Arbeitsmarkt geben, um sie zu beschäftigen und aus der Abhängigkeit zu holen ist sinnvoll. 2) Verbesserungen / Aufenthaltssicherheit für den Status S und damit eine klare Zukunftsperspektive sind wichtig. Das haben wir GRÜNE auch schon gefordert, allerdings müssen auch die richtigen Umstände geschaffen werden. Zum Beispiel für Ukrainerinnen, die hier allein mit ihren Kindern sind, brauchte es genügende Kinderbetreuung, damit sie erwerbstätig sein können. Eine Bleibeperspektive ist auch für Arbeitgebende wichtig, damit sie Menschen aus der Ukraine anstellen und ihre Integration in die Schweizer Arbeitswelt unterstützen. 3) Die sogenannten "24h-Verfahren" sind ein schlagkräftiger Begriff für sehr rasche Verfahren. Im Schnitt gehen sie tatsächlich - wie die NZZ am Sonntag beim SEM erfuhr - um die 12 Tage. Wir GRÜNE waren gegenüber den 24h Verfahren immer kritisch und betonten, dass innert 24h kein rechtlich korrektes Asylverfahren möglich ist. Schnellere Verfahren sind grundsätzlich nicht schlecht, aber es darf keine Asylpolitik der zwei Geschwindigkeiten geben. Sowohl mutmasslich klar negative wie auch mutmasslich klar positive Fälle können und sollen schneller behandelt werden. Nach dem Motto: So schnell wie möglich, so sorgfältig wie nötig. Beides entlastet die Strukturen des Bundes. Genau das war ja auch das ursprüngliche Ziel der Asylreform Sommaruga, die wir GRÜNE unterstützt haben.
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