Eine Heuschrecke als Snack? Ein Wurm als nahrhafte Mahlzeit? Haben Sie schon mal Insekten als Lebensmittel probiert? Was für uns immer noch befremdlich klingt, ist in anderen Ländern ganz normal. Aber wenn Betriebe hierzulande Insekten anbieten und auf den Markt bringen wollen, dann müssen sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen dazu auseinandersetzen. Erst seit 2023 dürfen Insekten auch in der Europäischen Union legal als Lebensmittel verkauft werden. Voraussetzung dafür: Als neuartige #Lebensmittel müssen sie vorher von der Europäischen Kommission zugelassen worden sein, dafür gibt es die Novel-Food-Verordnung. Es geht darum, zu prüfen, ob der Verzehr der Insekten unbedenklich ist, denn letztlich geht es um die Gesundheit der Konsument*innen. Außerdem gibt es klare Kennzeichnungsvorschriften. In der EU sind bis Juli 2023 vier Insektenarten als Lebensmittel zugelassen: 🐛 Die Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – auch Mehlwurm genannt, 🐛 die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), 🐛 die Hausgrille (Acheta domesticus) und 🐛 die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch Buffalowurm genannt. ▶ (Klicken Sie auf die Slideshow, eine Übersicht ist auf Seite 2 zu sehen.) ⚠ Aber Achtung: Insekten können allergische Reaktionen auslösen, daher braucht es die klare Kennzeichnung! In der Zutatenliste auf dem Etikett muss stehen, um welche Insektenart es sich handelt. ⚠ Darüber hinaus braucht es den Hinweis, dass diese Zutat bei Menschen allergische Reaktionen auslösen kann. Menschen, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere allergisch sind, können gefährdet sein. Spannend, oder? Und damit ist noch gar nicht geklärt, ob man die Heuschrecken nun mit Schokolade oder pikant gewürzt anbietet 😊 Alles, was Sie zu Insekten als neuartige Lebensmittel wissen müssen, haben wir auch in unserer Onlineschulung Lebensmittelhygiene nach LMHV § 4 untergebracht. Kurz, knapp, auf den Punkt. Alle Inhalte der Schulung finden Sie auf unserer Website: https://lnkd.in/ete23VK6 #Lebensmittelsicherheit #Lebensmittelhygiene #Gastronomie
Beitrag von Hygiene - alles klar?!
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Eine Heuschrecke als Snack? Ein Wurm als nahrhafte Mahlzeit? Haben Sie schon mal Insekten als Lebensmittel probiert? Was für uns immer noch befremdlich klingt, ist in anderen Ländern ganz normal. Aber wenn Betriebe hierzulande Insekten anbieten und auf den Markt bringen wollen, dann müssen sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen dazu auseinandersetzen. Erst seit 2023 dürfen Insekten auch in der Europäischen Union legal als Lebensmittel verkauft werden. Voraussetzung dafür: Als neuartige #Lebensmittel müssen sie vorher von der Europäischen Kommission zugelassen worden sein, dafür gibt es die Novel-Food-Verordnung. Es geht darum, zu prüfen, ob der Verzehr der Insekten unbedenklich ist, denn letztlich geht es um die Gesundheit der Konsument*innen. Außerdem gibt es klare Kennzeichnungsvorschriften. In der EU sind bis Juli 2023 vier Insektenarten als Lebensmittel zugelassen: 🐛 Die Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – auch Mehlwurm genannt, 🐛 die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), 🐛 die Hausgrille (Acheta domesticus) und 🐛 die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch Buffalowurm genannt. ▶ (Klicken Sie auf die Slideshow, eine Übersicht ist auf Seite 2 zu sehen.) ⚠ Aber Achtung: Insekten können allergische Reaktionen auslösen, daher braucht es die klare Kennzeichnung! In der Zutatenliste auf dem Etikett muss stehen, um welche Insektenart es sich handelt. ⚠ Darüber hinaus braucht es den Hinweis, dass diese Zutat bei Menschen allergische Reaktionen auslösen kann. Menschen, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere allergisch sind, können gefährdet sein. Spannend, oder? Und damit ist noch gar nicht geklärt, ob man die Heuschrecken nun mit Schokolade oder pikant gewürzt anbietet 😊 Alles, was Sie zu Insekten als neuartige Lebensmittel wissen müssen, haben wir auch in unserer Onlineschulung Lebensmittelhygiene nach LMHV § 4 untergebracht. Kurz, knapp, auf den Punkt. Alle Inhalte der Schulung finden Sie auf unserer Website: https://lnkd.in/egdUes3x #Lebensmittelsicherheit #Lebensmittelhygiene #Gastronomie
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Eine Heuschrecke als Snack? Ein Wurm als nahrhafte Mahlzeit? Haben Sie schon mal Insekten als Lebensmittel probiert? Was für uns immer noch befremdlich klingt, ist in anderen Ländern ganz normal. Aber wenn Betriebe hierzulande Insekten anbieten und auf den Markt bringen wollen, dann müssen sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen dazu auseinandersetzen. Erst seit 2023 dürfen Insekten auch in der Europäischen Union legal als Lebensmittel verkauft werden. Voraussetzung dafür: Als neuartige #Lebensmittel müssen sie vorher von der Europäischen Kommission zugelassen worden sein, dafür gibt es die Novel-Food-Verordnung. Es geht darum, zu prüfen, ob der Verzehr der Insekten unbedenklich ist, denn letztlich geht es um die Gesundheit der Konsument*innen. Außerdem gibt es klare Kennzeichnungsvorschriften. In der EU sind bis Juli 2023 vier Insektenarten als Lebensmittel zugelassen: 🐛 Die Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – auch Mehlwurm genannt, 🐛 die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), 🐛 die Hausgrille (Acheta domesticus) und 🐛 die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch Buffalowurm genannt. ▶ (Klicken Sie auf die Slideshow, eine Übersicht ist auf Seite 2 zu sehen.) ⚠ Aber Achtung: Insekten können allergische Reaktionen auslösen, daher braucht es die klare Kennzeichnung! In der Zutatenliste auf dem Etikett muss stehen, um welche Insektenart es sich handelt. ⚠ Darüber hinaus braucht es den Hinweis, dass diese Zutat bei Menschen allergische Reaktionen auslösen kann. Menschen, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere allergisch sind, können gefährdet sein. Spannend, oder? Und damit ist noch gar nicht geklärt, ob man die Heuschrecken nun mit Schokolade oder pikant gewürzt anbietet 😊 Alles, was Sie zu Insekten als neuartige Lebensmittel wissen müssen, haben wir auch in unserer Onlineschulung Lebensmittelhygiene nach LMHV § 4 untergebracht. Kurz, knapp, auf den Punkt. Alle Inhalte der Schulung finden Sie auf unserer Website: https://lnkd.in/egdUes3x #Lebensmittelsicherheit #Lebensmittelhygiene #Gastronomie
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Lebensmittelunverträglichkeiten betreffen Millionen von Menschen weltweit. Ob Laktoseintoleranz, Glutenunverträglichkeit oder Nussallergien – diese gesundheitlichen Herausforderungen können das tägliche Leben erheblich beeinflussen und stellen auch die Gastronomie vor große Aufgaben. Als Gastronomiebetrieb ist es unerlässlich, auf die Bedürfnisse unserer Gäste einzugehen. Dank der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) sind wir verpflichtet, über die 14 häufigsten Allergene in unseren Speisen zu informieren. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine ethische Verantwortung. Denn für Betroffene können selbst kleinste Mengen eines Allergens schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Doch es geht nicht nur um gesetzliche Pflichten. Die korrekte Kennzeichnung und Zubereitung von Speisen kann für Gastronomiebetriebe eine echte Chance sein, sich positiv abzuheben. Transparente Informationen, gut geschultes Personal und die sichere Handhabung von Lebensmitteln schaffen Vertrauen und Zufriedenheit bei den Gästen. Dies ist der richtige Weg, um langfristig erfolgreich zu sein und eine breite Kundschaft zu erreichen. Lebensmittelunverträglichkeiten sind eine Herausforderung – doch sie bieten auch die Möglichkeit, sich als moderner und verantwortungsbewusster Gastronomiebetrieb zu profilieren. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, unsere Gäste sicher und zufrieden zu bewirten! #Gastronomie #Lebensmittelunverträglichkeiten #Allergene #Gesundheit #Kundenzufriedenheit #Verantwortung
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Diese Lebensmittel sollten Sie auf keinen Fall einfrieren Jetzt das Ratgeber-Video anschauen unter https://lnkd.in/dUSNZfp7 Es gibt Lebensmittel, die können in der Tiefkühltruhe platzen, andere werden dort lappig oder weich wie Püree. Ernährungsexperten geben einen Überblick, was alles nicht ins Eisfach gehört. Einfach das Ratgeber-Video anschauen & mehr erfahren! #Lebensmittel #Eisfach #Ratgeber Quelle: nordbayern.de
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Unsere beiden neuen Eigenstudien sind JETZT kostenlos verfügbar! Im Januar vegan essen 🥗 oder keinen Alkohol trinken 🍷❌ – die Initiativen #Veganuary und #DryJanuary finden in den letzten Jahren immer mehr Anhänger:innen und entsprechende Ersatzprodukte haben sich in den Supermarkt-Regalen längst etabliert. Deshalb haben wir uns das Essverhalten und den Alkoholkonsum in Deutschland genauer angeschaut. 🧐 In ZWEI umfangreichen Eigenstudien enthüllen wir unter anderem die vielfältigen Beweggründe, vegane Ersatzprodukte zu kaufen oder auf Alkohol zu verzichten. Auch die Erwartungen an Hersteller:innen veganer Ersatzprodukte werden wir beleuchten. Möchtet Ihr verstehen, was die Teilnehmer:innen unserer Studien dazu bewegte, beim Veganuary oder Dry January mitzumachen und welche Hürden dabei unter anderem aufkamen? Dann schaut in unserem Download-Center vorbei und erhaltet unsere vollständigen Studien mit vielen spannenden Insights #kostenlos. 🔍📊 📢 Hier geht's zum Download-Center: https://lnkd.in/dKqt2WQx #Vegan #Dry #January #Gesundheit #Nachhaltigkeit #studie #marktforschung #quantitativ #qualitativ #research #marketresearch #survey #advise #adviseresearch #linkedin
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Wenn ich nur noch ein Lebensmittel auf der Welt essen dürfte, wäre es die Kartoffel. Kartoffeln sind so unfassbar vielfältig, vielseitig und aus ihnen kann man schließlich mein allerliebstes Lieblingsessen machen: Pommes. Zurzeit schwebt aber eine kleine graue Wolke über dem Kartoffelfeld. Wahrscheinlich habt ihr es mitbekommen: Penny, Rewe, Edeka und Netto haben ihre Kartoffeln zurückgerufen, weil ein Pflanzenschutzmittel über dem gesetzlichen Rückstandshöchstgehalt nachgewiesen wurde (Texte dazu sind weiter unten verlinkt). Tja, gut, dass wir eh nur Bio-Kartoffeln kaufen, da gibt es diese Probleme nicht. Die zurückgerufenen Kartoffeln können heftige Magen-Darm-Probleme hervorrufen. Aber wieso wird dieses Mittel überhaupt eingesetzt, wenn es zu solchen Erkrankungen führen kann? Wir vom SuperBioMarkt sind Förderpartner des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (Julia Schumacher). Wir setzen uns dafür ein, dass Ackergifte abgeschafft werden. 100 % Bio geht nämlich und das sogar sehr gut. :) Vielleicht steht ihr beim nächsten Einkauf ja vor dem Kartoffelregal und entscheidet euch lieber für den Beutel mit den Bio-Kartoffeln. Am besten aber geht ihr direkt zum SuperBioMarkt, da kann man sich gar nicht aus Versehen vergreifen; hier gibt’s nämlich immer alles zu 100 % Bio. Darauf, dass wir auch in Zukunft mit Freude Fritten essen können! 🍟 https://lnkd.in/dFBa3UsD https://lnkd.in/dp4xuwjM
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Was steht im reformierten "Veggie-Leitsatz"? 🥩🌿🐷🍃 Kurzgefasst: Je ähnlicher das Veggie-Lebensmittel ist, umso enger kann sich seine Bezeichnung an das tierische Bezugslebensmittel anlehnen. Die auch bislang gültige Abstufung zwischen „hinreichender sensorischer Ähnlichkeit“ und „weitgehender sensorischer Ähnlichkeit“ 👩🔬 wird durch Beschreibungen der Begriffe näher erläutert – anhand der Merkmale: Aussehen 🔍, Geruch 👃, Geschmack, Mundgefühl 😋, Textur und Konsistenz und insbesondere auch deren jeweilige Intensität. Details lesen Sie hier... (Abo 💲) Und das sagt Thomas Böhm, Vorsitzender der Deutschen Lebensmittelbuchkommission, im Gespräch mit der Lebensmittel Zeitung 👉 „Wir hoffen, dass die reformierten Leitsätze die Berührungsängste nehmen – und die Anwender ihnen eine Chance einräumen, anstatt sie gleich schlecht zu reden. Ich bin überzeugt, dass sie bei gutem Willen der Hersteller und des Überwachungspersonals eine gute Basis für die Bezeichnung liefern.“ 👉 „Wenn ein Veggie-Hersteller eine Bezeichnung wie ‚Salami’ oder ‚Schinken‘ verwenden will, muss sein Produkt schon auch eine Ähnlichkeit zu dem in Bezug genommenen tierischen Lebensmittel aufweisen. Andernfalls aber – wenn das pflanzliche Produkt nur die grobe Optik des Originalprodukts aufweist – sollte er es schlicht bei einer generischen Bezeichnung wie ‚Brotbelag‘ belassen." Bärbel Ines Hintermeier, LLM Sieglinde Staehle-Pape Lebensmittelverband Deutschland e.V. https://lnkd.in/eezWFdT3
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#Ernährungsstudie Menschen an Saar, Main und Rhein greifen häufig zu Milch. 🍽 "Hauptsach gudd gess!" heißt es hier häufig. Doch wie steht es eigentlich um die #Ernährung und das Trinkverhalten der Menschen an Saar, Main und Rhein? Das hat die TK-Ernährungsstudie "Iss was, Deutschland!" untersucht - mit spannenden Erkenntnissen. 🥗 Neben dem Geschmack ist den Befragten im Saarland, in Hessen und Rheinland-Pfalz gesundes und nachhaltiges Essen wichtig. Allerdings scheitert es immer wieder an der Umsetzung, sodass doch regelmäßig zu Fastfood gegriffen wird. Die Gründe dafür sind vielfältig, zeigt die Befragung. 🥛 Ein Faktor für die #Gesundheit ist auch das Trinkverhalten. Die Studie zeigt, dass ein Viertel der Befragten in den drei Bundesländern nicht auf die empfohlene Menge von 1,5 Litern Flüssigkeit pro Tag kommt. Wichtig ist auch, was die Menschen trinken. Neben Wasser, Kaffee und Tee greifen die Befragten an Saar, Main und Rhein verhältnismäßig häufig zu Milch. 👇 Details und mehr Informationen gibt es in der kompletten Pressemitteilung. https://lnkd.in/eC4y2RD4
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𝐍𝐞𝐮𝐞 𝐄𝐫𝐧ä𝐡𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐞𝐦𝐩𝐟𝐞𝐡𝐥𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 🥚🌮🍣🧑🍳🥑🥦 Es gibt neue Empfehlungen für unseren Essalltag. Die elf überarbeiteten Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) berücksichtigen nun auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Umwelt. Unter anderem sollen wir mehr auf Fleisch und Wurst verzichten – nicht nur unserer Gesundheit, sondern auch der Umwelt zuliebe. Außerdem: am besten Wasser trinken, dazu viel buntes Obst und Gemüse, täglich Milch und Milchprodukte, bevorzugt pflanzliche Öle, Vollkornprodukte, regelmäßig Hülsenfrüchte und Nüsse sowie wöchentlich Fisch in den Speiseplan integrieren. Süßes, Salziges sowie Fast Food am besten nicht anrühren, die Mahlzeiten immer genießen und auf einen aktiven Alltag achten. Voilà! Quelle: https://lnkd.in/eDCDQNvR
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Das Bundeskabinett hat eine neue Strategie für gesündere Ernährung und besseres Essen in Kitas und Kantinen beschlossen. Diese zielt u.a. auch darauf ab, weniger Zucker, Fett und Salz durch verstärkten Einsatz von Bio- und regionalen Lebensmitteln zu ersetzen. Die Idee ist, dass jeder Zugang zu leckerem, gesundem und nachhaltigem Essen haben sollte, unabhängig vom Geldbeutel oder der familiären Herkunft. Es wird keine verpflichtende Ernährungsweise vorgeschrieben, sondern die freie Wahl betont. #evenionnews #foodnews #foodindustry #reduction2025 #reductionstrategie
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