BEWEISSICHERUNG durch Bausachverständige Eine Beweissicherung ist die Tatsachenfeststellung an einem Objekt und in der Regel nur durch örtliche Begehung oder Besichtigung der Sache möglich. Wir führen oben genannte Tatsachenfeststellungen durch, um im Vorfeld mögliche Streitigkeiten zu beweisen, welche zu einem noch späteren Zeitpunkt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen könnten. Die Beweissicherung vor Baubeginn dient generell der Feststellung des Zustandes rund um die Baustelle. Bei späteren Unklarheiten und Streitigkeiten kann beispielsweise eine Beweissicherung der umgebenden Bausubstanz und der natürlichen Gegebenheiten vor Baubeginn helfen nachzuvollziehen, ob Schäden bereits vorhanden waren oder aufgrund des Baugeschehens entstanden sind. Es ist sinnvoll bereits im Bauvertrag eine notwendige Beweissicherung, sowie die Art, den Umfang und die Kostenverteilung der Beweissicherung festzulegen. Dabei kann es sich auch um eine Auflage zu der Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde handeln. Beweise vor und während eines Projektes können mit Hilfe des gerichtlichen, selbständigen Beweisverfahrens nach der ZPO, eines Schiedsgutachtens oder eines Parteigutachtens gesichert werden. Es ist sinnvoll, mit allen Betroffenen eine gemeinsame Vereinbarung abzuschließen, wie die Beweissicherung durchgeführt wird. In diesem Fall ist sie für die Beteiligten verbindlich, ohne dass es eines formellen Verfahrens vor einem Gericht bedarf. Die notwendige Schiedsgutachtenvereinbarung sollte von Fachkundigen aufgesetzt werden.