Beitrag von Immobilien Zeitung

Wer Pläne ändert, hat Laien auf die Folgen hinzuweisen: Einem Laien Baupläne vorzulegen, bedeutet nicht, dass er mit Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik einverstanden ist. Dazu ist er vorher ausdrücklich über zu erwartende Folgen für die Benutzbarkeit aufzuklären. Praxistipp von Heiko Fuchs von der Kanzlei Kapellmann. #Baurecht #Immobilienrecht #Urteil #Immobilien #Immobilienwirtschaft https://lnkd.in/enqSVava

Wer Pläne ändert, hat Laien auf die Folgen hinzuweisen

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