Wer Pläne ändert, hat Laien auf die Folgen hinzuweisen: Einem Laien Baupläne vorzulegen, bedeutet nicht, dass er mit Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik einverstanden ist. Dazu ist er vorher ausdrücklich über zu erwartende Folgen für die Benutzbarkeit aufzuklären. Praxistipp von Heiko Fuchs von der Kanzlei Kapellmann. #Baurecht #Immobilienrecht #Urteil #Immobilien #Immobilienwirtschaft https://lnkd.in/enqSVava
Beitrag von Immobilien Zeitung
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Die Diskussion zum Gebäudetyp E geht in eine neue Runde: Aus meiner Sicht wird die Produktion der unten vorgeschlagenen Formulare dem Anwachsen der aRdT kaum hinterherkommen. Die gewünschte Typisierung von Bauvorhaben ist doch eher praxisfern in Zeiten von notwendiger Nachnutzbarkeit, Multikodierung, Mixed Use. Ich bin für die BGB-Änderung. Bauen ist in Deutschland definitiv überreguliert. Das ist innovationsfeindlich und hemmt Investitionen. Ich fände es außerdem wichtig, dass künftig Planende proportional stärker an der Wertschöpfung Bau beteiligt sind als AnwältInnen- sage ich als Anwaltstochter 😉. Bauen ist vor allem dann eine große Freude und Planungskultur wird gelebt, wenn wir über Pläne und BIM-Modelle kommunizieren statt über Schriftwechsel. Lasst uns in Deutschland mit kreislaufgerechter Architektur voran gehen. Der rechtliche Status Quo schraubt die Komfortschraube immer höher. Das ist in Zeiten schwindender Ressourcen und steigender Baukosten kontraproduktiv.
Man ist sich einig: Das Bauen in Deutschland ist überreguliert. Die Bundesregierung hat daher den „Gebäudetyp E“ (das „E“ steht für einfaches oder experimentelles Bauen) in ihren 14-Punkte-Plan für den Wohnungsbau aufgenommen und die Bundesländer überarbeiten ihre Bauordnungen, um den genehmigungsrechtlichen Rahmen neu zu justieren. In den Blick geraten dabei vor allem der Mängelbegriff des § 633 BGB, die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie die Hinweis- und Aufklärungspflichten der Planenden. Im Editorial von Heft 6/24 der NZBau äußert sich Heiko Fuchs zu dem geplanten Vorhaben. Er hinterfragt, ob es tatsächlich angebracht ist, nur aufgrund eines „gefühlten Haftungsrisikos“ in das austarierte Regelungsgefüge des BGB einzugreifen, und zeigt einen konkreten Lösungsvorschlag auf. Zum kostenlosen NZBau-Probeabo: https://lnkd.in/dczXDvC #NZBau #Baurecht #Vergaberecht #CHBECK #Recht
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Man ist sich einig: Das Bauen in Deutschland ist überreguliert. Die Bundesregierung hat daher den „Gebäudetyp E“ (das „E“ steht für einfaches oder experimentelles Bauen) in ihren 14-Punkte-Plan für den Wohnungsbau aufgenommen und die Bundesländer überarbeiten ihre Bauordnungen, um den genehmigungsrechtlichen Rahmen neu zu justieren. In den Blick geraten dabei vor allem der Mängelbegriff des § 633 BGB, die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie die Hinweis- und Aufklärungspflichten der Planenden. Im Editorial von Heft 6/24 der NZBau äußert sich Heiko Fuchs zu dem geplanten Vorhaben. Er hinterfragt, ob es tatsächlich angebracht ist, nur aufgrund eines „gefühlten Haftungsrisikos“ in das austarierte Regelungsgefüge des BGB einzugreifen, und zeigt einen konkreten Lösungsvorschlag auf. Zum kostenlosen NZBau-Probeabo: https://lnkd.in/dczXDvC #NZBau #Baurecht #Vergaberecht #CHBECK #Recht
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Das Berliner „Schneller-Bauen-Gesetz“… … ist am 22.12.2024 in Kraft getreten. In unserem aktuellen Blogbeitrag (https://lnkd.in/eY8G5cDy) geben mein Kollege Dr. Christoph Semff und ich einen kurzen Überblick über einige der für Bauherren und Projektentwickler wichtigsten Neuerungen. 💡 … enthält zwar zahlreiche materielle Erleichterungen, neue Verfahrensfristen und sieht eine freiwillige #Antragskonferenz vor, der ganz große Wurf blieb am Ende aber dann doch aus. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden wichtige Beschleunigungsmechanismen wieder gestrichen – die ursprünglich vorgesehene Erstreckung der #Konzentrationswirkung der Baugenehmigung auf etwaig erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmen, naturschutzrechtliche Befreiungen und wasserrechtliche Erlaubnisse hätte das Leben für Bauherren leichter gemacht. 🔎 … allein wird nicht für die mit dem Gesetz erhoffte Wiederbelebung der #Bautätigkeit in Berlin sorgen. Die jetzt neu eingeführten Fristenregelegung etwa bleiben Symbolik, wenn es am Personal für deren Einhaltung fehlt. Dieser Aspekt wird bei den Debatten um Möglichkeiten der #Verfahrensbeschleunigung generell vernachlässigt. Wenn darauf hingewiesen wird, dass mit Verschärfung von Fristen immerhin die Möglichkeit eines verwaltungsgerichtlichen Vorgehens nach § 75 VwGO erleichtert würde, ist dem Bauherrn angesichts der ebenfalls dünnen Personaldecke der Verwaltungsgerichtsbarkeit aber wenig geholfen. In der Realität der #Projektentwicklung hat das Gros der Bauherren keine 3 Jahre Zeit, um auf ein verwaltungsgerichtliches Urteil (1. Instanz) zu warten. Die Wiederbelebung der Bautätigkeit setzt daher auch die Gewährung hinreichend schnellen Rechtsschutzes voraus – dem Verwaltungsgericht Berlin stünde eine dritte Baukammer gut zu Gesicht. ⚖️
Das Berliner „Schneller-Bauen-Gesetz“ ist in Kraft getreten
kapellmann.de
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"Pessimismus ist einfach Zeitverschwendung, Pessimismus lähmt da, wo wir eigentlich Haltung, Mut und aktives Handeln brauchen" (Schimon Peres). Den fragwürdigen Zustand unseres Vergütungs- und Entschädigungsrechts mit Haltung, Mut und aktivem Handeln weiterentwickeln. So hoffe ich auf eine Klärung der Frage, wie vom Auftraggeber angeordnete #BauSoll-Modifikationen im Sinne von § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B der Höhe nach zu behandeln sind. Kalkulatorische #Preisniveaufortschreibung oder tatsächliche Kosten, das ist hier die wohl zentrale Frage. Eine Frage, zu deren Beantwortung etliche Zweifel durchlebt werden müssten; siehe etwa Drittler, BauR 2023, 1871. Die zügige Klärung tut Not. Gefordert ist der VII. Zivilsenat am BGH. Zügig und bitte: ... hier weiterlesen
Die Datenbank für das gesamte Bau-, Architekten- und Immobilienrecht
ibr-online.de
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Bei Bauverfahren die Rute ins Fenster stellen: Ein zu hundert Prozent probates Mittel gegen schikanöse Einwendungen von Nachbarn gegen Bauvorhaben gibt es derzeit nicht. Im Vorfeld den Dialog zu suchen, kann helfen, kann aber auch kontraproduktiv sein. Wirkungsvoller könnte sein, öfter an die Möglichkeit der Schadenersatzforderung zu denken. https://lnkd.in/dJyzzgq3 #oiz #baurecht #rechtstipps #rechtsnews #rechtsanwalt #recht #lawnews #Bauverfahren #Einwendungen #schikane #mutwill #Schadenersatz #lawboutique #steininger #steiningerlaw
Bei Bauverfahren die Rute ins Fenster stellen | OIZ – Offizielles Medium des Fachverbandes der Immobilien & Vermögenstreuhänder
oiz.at
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#Berichtigungszeitraum für #Bauleistungen, die #Dienstleistungen sind: Das EuGH-Urteil Drebers vom 12.09.2024 C-243/23 stellt klar, dass Art. 190, Art. 187 der Richtlinie 2006/112/EG und der Grundsatz der steuerlichen Neutralität dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Berichtigungsvorschrift entgegenstehen, nach der der gemäß Art. 187 für #Grundstücke, die als Investitionsgüter erworben wurden, festgelegte verlängerte Berichtigungszeitraum (dort: 15 Jahre) nicht auf #Bauleistungen, die als #Dienstleistungen der #Mehrwertsteuer unterliegen, anwendbar ist, die eine umfangreiche #Erweiterung und/oder tiefgreifende #Renovierung des Gebäudes mit sich bringen, auf das sich die Bauleistungen beziehen, und deren Auswirkungen eine wirtschaftliche #Nutzungsdauer haben, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines neuen Gebäudes entspricht. Die dafür erforderliche Würdigung muss das nationale Gericht vornehmen, wobei der #EuGH dazu neigt, dass dies im Streitfall zu bejahen ist (Rz 73 ff.). Art. 190, Art. 187 der Richtlinie 2006/112/EG haben #unmittelbare_Wirkung und sind insoweit #berufbar. (Rz 89 ff.). Der Name Drebers ist vom EuGH fiktiv vergeben worden und entspricht nicht dem echten Namen eines Beteiligten.
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Der „Durchbruch“ für die Baubranche ⚠️ oder doch gefährlicher Trugschluss? Thomas Wollstein hat das gut zusammen gefasst. Vielen Dank dafür! Aus meiner Sicht und Erfahrung lässt sich sagen, das durch die frühe Einbindung von Sachverständigen die Kosten erheblich gesenkt werden können. Alleine im Bereich Trinkwasser-Installation gibt es einige Normen und Anweisungen zu beachten. Warum also bei Ohrenschmerzen zum Orthopädengehen? Nur so können nicht nur Kosten, sondern auch erhebliche Ressourcen eingespart werden! Und nicht durch das Ignorieren von Normen die am Ende auch Verbraucher- und Gesundheitsschutz sind.
'Good and bad are tricky", she said. 'I ain't too certain where people stand. P'rhaps what matters is which way you face." Esmeralda 'Granny' Weatherwax in Terry Pratchett's WITCHES ABROAD
Standards als Kostentreiber? Ein Vorschlag aus Bayern sieht vor, dass künftig im Bauwesen Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht mehr automatisch als Sachmängel gelten. Dazu soll die Aufklärungspflicht zwischen "fachkundigen Unternehmen" entfallen. Ziel sei es, trotz der "Normenflut" "Handlungsspielräume beim Planen und Bauen" zu schaffen. Erreicht werden soll das mit einer Änderung der §§ 650 a ff BGB. Der vonseiten der Bauwirtschaft mantraartig rezitierte Spruch "Die Normen machen das Bauen so teuer." wird damit auf eine neue Ebene gehoben. Es überrascht nicht, dass die Erkenntnis, dass es tatsächlich nicht die Normen sind, die das Bauen teuer machen, sondern Verzögerungen und Baumängel in der Baubranche nicht viele Freunde findet. Aber schon schlüssig, wenn man das Thema dann angeht, indem man ein paar der Mängel wegdefiniert. Zu behaupten, Normen machten das Bauen unnötig teuer, ist ein Schlag ins Gesicht der vielen ehrenamtlich in der technischen Regelsetzung tätigen Fachleute, z. B. im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. und im VDI e.V. Diese bemühen sich, in Gremien, die alle interessierten Kreise, darunter auch Vertretungen der Nutzenden, in ausgewogener Weise einbinden, die unterschiedlichen, teils konkurrierenden Interessen auszugleichen. Wenn man einen Konsens sucht, dann ist klar, dass, wie es unlängst Robert Habeck in einem Interview erläuterte, "keiner mit seiner ursprünglichen Meinung nach Hause geht". Der Vorstoß unterstellt den Fachleuten in der Regelsetzung, sie hätten die Kosten nicht im Blick. Was technisch richtig ist, soll stattdessen anhand eines Maßstabs in Euro entschieden werden. Als jemand, der seit über 30 Jahren Regelsetzung live erlebt, ärgere ich mich über eine solche einseitige Darstellung, die klar zu Lasten der Nutzenden geht. Kein Wunder, dass von den (durchweg positiven) Testimonials im verlinkten Beitrag keines aus dem Bereich Verbraucherschutz kommt. Die Darstellung passt indes meines Erachtens gut zur aktuellen Tendenz zum Populismus und Lobbyismus.
Durchbruch für Gebäudetyp-e auf Bundesebene
bayika.de
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Das Berliner Schneller-Bauen #Gesetz zeigt schon vor dem Inkrafttreten erste Wirkungen, oder wie ein geflügeltes Wort sagt: „Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus“. So auch das Berliner „Schneller-Bauen-Gesetz“, dessen Inkrafttreten der Senat mit großem Medienecho für Ende 2024 angekündigt hat. Der in seinen Kernpunkten bekannte Entwurf verfolgt das Ziel, die Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse zu beschleunigen und die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Bauen in #Berlin zu verbessern. Die Einbringung des Gesetzesentwurfs in das Abgeordnetenhaus wird voraussichtlich im September erfolgen. Geplant sind Änderungen in insgesamt zehn Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung. Schon jetzt wirken sich die erst zu erwartenden Änderungen durch das „Schneller-Bauen-Gesetz“ auf das Handeln der Berliner #Verwaltung aus. Wir stellen in der Verwaltungspraxis fest, dass Widerspruchsverfahren ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass eine beabsichtigte Nutzungsänderung hin zur Nutzung als Wohnung zwar nach Auffassung der Behörde derzeit unzulässig ist, voraussichtlich aber nach Inkrafttreten der Erleichterungsregelungen zulässig sein wird. Auch in der aktuellen Beratung lohnt daher ein Blick auf die kommenden Rechtsänderungen. In diesem Zusammenhang bleibt offen, warum die Bezirksämter nicht die bereits jetzt möglichen und beantragten Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Regelungen erteilen. Ist sich die Verwaltung vielleicht nicht ganz sicher, ob das – überwiegend positiv aufgenommene – schnelle Bauen in Berlin wirklich kommt? #Göhmann #Baurecht #Bauordnungsrecht #construction #law Gerhard Michael Dr. Michael Burrack Hanna Soditt Pia Kevekordes
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Bei Bauverfahren die Rute ins Fenster stellen: Ein zu hundert Prozent probates Mittel gegen schikanöse Einwendungen von Nachbarn gegen Bauvorhaben gibt es derzeit nicht. Im Vorfeld den Dialog zu suchen, kann helfen, kann aber auch kontraproduktiv sein. Wirkungsvoller könnte sein, öfter an die Möglichkeit der Schadenersatzforderung zu denken. https://lnkd.in/dtYgz6VX #oiz #baurecht #rechtstipps #rechtsnews #rechtsanwalt #recht #lawnews #Bauverfahren #Einwendungen #schikane #mutwill #Schadenersatz #lawboutique #steininger #steiningerlaw
Bei Bauverfahren die Rute ins Fenster stellen | OIZ – Offizielles Medium des Fachverbandes der Immobilien & Vermögenstreuhänder
oiz.at
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Standards als Kostentreiber? Ein Vorschlag aus Bayern sieht vor, dass künftig im Bauwesen Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht mehr automatisch als Sachmängel gelten. Dazu soll die Aufklärungspflicht zwischen "fachkundigen Unternehmen" entfallen. Ziel sei es, trotz der "Normenflut" "Handlungsspielräume beim Planen und Bauen" zu schaffen. Erreicht werden soll das mit einer Änderung der §§ 650 a ff BGB. Der vonseiten der Bauwirtschaft mantraartig rezitierte Spruch "Die Normen machen das Bauen so teuer." wird damit auf eine neue Ebene gehoben. Es überrascht nicht, dass die Erkenntnis, dass es tatsächlich nicht die Normen sind, die das Bauen teuer machen, sondern Verzögerungen und Baumängel in der Baubranche nicht viele Freunde findet. Aber schon schlüssig, wenn man das Thema dann angeht, indem man ein paar der Mängel wegdefiniert. Zu behaupten, Normen machten das Bauen unnötig teuer, ist ein Schlag ins Gesicht der vielen ehrenamtlich in der technischen Regelsetzung tätigen Fachleute, z. B. im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. und im VDI e.V. Diese bemühen sich, in Gremien, die alle interessierten Kreise, darunter auch Vertretungen der Nutzenden, in ausgewogener Weise einbinden, die unterschiedlichen, teils konkurrierenden Interessen auszugleichen. Wenn man einen Konsens sucht, dann ist klar, dass, wie es unlängst Robert Habeck in einem Interview erläuterte, "keiner mit seiner ursprünglichen Meinung nach Hause geht". Der Vorstoß unterstellt den Fachleuten in der Regelsetzung, sie hätten die Kosten nicht im Blick. Was technisch richtig ist, soll stattdessen anhand eines Maßstabs in Euro entschieden werden. Als jemand, der seit über 30 Jahren Regelsetzung live erlebt, ärgere ich mich über eine solche einseitige Darstellung, die klar zu Lasten der Nutzenden geht. Kein Wunder, dass von den (durchweg positiven) Testimonials im verlinkten Beitrag keines aus dem Bereich Verbraucherschutz kommt. Die Darstellung passt indes meines Erachtens gut zur aktuellen Tendenz zum Populismus und Lobbyismus.
Durchbruch für Gebäudetyp-e auf Bundesebene
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