Beitrag von impulsant Kreativagentur

Unternehmen müssen ab Januar nächsten Jahres im innerdeutschen Geschäftsverkehr elektronische Rechnungen nutzen. Dies betrifft ausschließlich steuerbare Leistungen zwischen Unternehmern (B2B), unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird. 📧 Gilt die Pflicht zur E-Rechnung auch für Kleinunternehmer? Als Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 22.000 Euro musst du dich zwar grundsätzlich an die neue E-Rechnungspflicht halten, profitierst jedoch von einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2028. 📄 Du hast bisher nur analog gearbeitet und weißt gar nicht, wo du anfangen sollst? Dann melde dich gerne bei uns! Wir kümmern uns darum, dass deine neue E-Rechnungsform funktional und markenkonform ist, und helfen dir dabei, das perfekte Design für deine digitalen Rechnungen zu entwickeln – so hinterlässt du auch elektronisch einen professionellen Eindruck. Melde dich bei uns unter info@impulsant-kreativagentur.de, wenn du Unterstützung bei der Gestaltung oder Umsetzung deiner E-Rechnungen brauchst. ✍️ Gemeinsam machen wir dein Business fit für die Zukunft!   #erechnungen #corporatedesign #impulsant #kreativagentur

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