Neuigkeiten aus Brüssel 💬! Das Europäische Parlament hat die endgültige Fassung der 𝗘𝗨-𝗩𝗲𝗿𝗽𝗮𝗰𝗸𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 angenommen 🌍. Sobald der Rat der Europäischen Union den Rechtstext vorraussichtlich Ende des Jahres oder Anfang 2025 verabschiedet hat, kann die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Anwendung der neuen Regelungen beginnt 18 Monate später. Ab 2026 gelten zunächst neue Kennzeichnungspflichten. Ab dem 01.01.2030 werden dann u.a. Mindestanforderungen an den Anteil von Post-Consumer-Material für Kunststoffverpackungen festgelegt. Zudem dürfen bestimmte Einwegverpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden und 40 Prozent der eingesetzten Transportverpackungen müssen Mehrwegverpackungen innerhalb eines Mehrwegsystems sein. 📖 𝗦𝗶𝗲 𝗺ö𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻? Wir haben die wichtigsten Informationen und Antworten auf häufige Fragen auf unserer Webseite zusammengestellt: https://lnkd.in/eEFTpdgs. #Packaging #CircularEconomy #EURegulations
Beitrag von Incycle Wert.Stoff.Management
Relevantere Beiträge
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⁉ Sind Sie bereit für die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle? Entsprechen Ihre Verpackungen den neuen Vorschriften? ⚖ Vor einer Woche hat das Europäische Parlament die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verabschiedet. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD). Die neuen Regelungen sehen vor, die Verpackungsmenge in der EU schrittweise zu reduzieren. ♻ Ab 2030 werden bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen verboten und Mindestziele für den Anteil von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen sowie Mindestziele für die stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen in Gewichtsprozent festgelegt. Darüber hinaus soll der Anteil von Mehrwegverpackungen erhöht werden. Dazu muss es einerseits für Verbraucher:innen möglich sein, eigene Behälter zu verwenden. Andererseits muss ein bestimmter Anteil der Produkte in Mehrwegverpackungen angeboten werden. ✔ Die vorliegende Fassung geht nun in die sprachjuristische Prüfung. Im kommenden Herbst müssen das im Juni neu gewählte Europäische Parlament und der Rat der überarbeiteten Fassung noch einmal formell zustimmen. Danach wird der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens festgelegt. ❗Als exportorientiertes Land betrifft diese Regelung auch die Schweiz. Handeln Sie jetzt. Wir begleiten Sie gerne!
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Mit verschärften Regelungen geht die EU den nächsten Schritt bei der Verwirklichung des Green Deals. Für einzelne Vorschriften gibt es unterschiedliche Fristen.
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Mit der neuen Verpackungsverordnung kommt einiges auf die Branche zu. Viele neue Regelungen und Anforderungen. Es wird nicht unbedingt einfacher für die Akteure. #PPWR #EPR #Kreislaufwirtschaft
In seiner Plenarsitzung hat das EU-Parlament heute der Europäischen Verpackungsverordnung mehrheitlich zugestimmt. Die Verordnung wurde mit 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen. #ppwr #packaging
EU-Parlament stimmt der PPWR zu
euwid-verpackung.de
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Am gestrigen Mittwoch, den 24.04.2024, hat das Europäische Parlament die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle verabschiedet. Dabei wird vermehrt auf das Instrument delegierter Rechtsakte zurückgegriffen, die erhebliche Auswirkungen auf den zeitlichen Geltungsbeginn der betroffenen Regelungsinhalte und deren inhaltliche Reichweite haben werden. Es muss also für jede Regelung im Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit sie bereits gilt. Auch inhaltlich enthält die Verordnung zahlreiche neue oder weitergehende Vorschriften als der bisherige Rechtsrahmen der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, welche in Deutschland im Wesentlichen durch das Verpackungsgesetz umgesetzt wurde, vorgesehen hatte. Lesen Sie mehr im Beitrag von Christian Alexander Mayer, Joachim Rung und Florian Rast unter https://lnkd.in/eZjv9zaA #TeamNoerr #EU #Verpackungsverordnung #Verpackungen
Einheitlicher Rechtsrahmen für Verpackungen – neue Herausforderungen für Marktteilnehmer
noerr.com
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Am gestrigen Mittwoch, den 24.04.2024, hat das Europäische Parlament die neue Verordnung über #Verpackungen und #Verpackungsabfälle verabschiedet. Dabei wird vermehrt auf das Instrument delegierter Rechtsakte zurückgegriffen, die erhebliche Auswirkungen auf den zeitlichen Geltungsbeginn der betroffenen Regelungsinhalte und deren inhaltliche Reichweite haben werden. Es muss also für jede Regelung im Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit sie bereits gilt. Auch inhaltlich enthält die Verordnung zahlreiche neue oder weitergehende Vorschriften als der bisherige Rechtsrahmen der #Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, welche in Deutschland im Wesentlichen durch das #Verpackungsgesetz umgesetzt wurde, vorgesehen hatte. Lesen Sie mehr im Beitrag von Christian A. Mayer, Joachim Rung und Dr. Florian Rast unter https://lnkd.in/eZimQvu8 #TeamNoerr #EU #Verpackungsverordnung #Verpackungen
Einheitlicher Rechtsrahmen für Verpackungen – neue Herausforderungen für Marktteilnehmer
noerr.com
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Ein aktueller Sonderbericht 📜 des EU-Rechnungshofes beschäftigt sich mit der "EU-Plastikabgabe" . Die Abgabe, die Mitgliedstaaten seit 2021 an die EU abführen müssen, bemisst sich nach der Menge der nicht-recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff. Bei der sehr kurzfristigen Einführung traten eine Reihe schwerwiegender Probleme auf, die teils bis heute fortwirken. Diese führen zu falschen Schätzungen und uneinheitlichen Berechnungen der Abgabe: ⭕ Uneinheitliche nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben, z.B. Regeln zur Nachverfolgbarkeit von Verpackungsabfällen ⭕Unterschiedliche Definitionen von Kunststoff in verschiedenen EU-Rechtsakten ⭕Die tatsächliche Verarbeitung der als recycelt ♻️ gemeldeten Kunststoffabfälle wird nicht überprüft 🔍- insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen niedrigen Rentabilität des Kunststoffrecyclings problematisch. Der Rechnungshof empfiehlt die Beseitigung dieser Probleme und für zukünftige Abgaben eine sorgfältigere Planung und längere Vorlaufzeit für die Mitgliedstaaten. Der Bericht ist hier verfügbar: https://lnkd.in/drnnX4rY
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❌ Irrtümer rund um das VerpackG 📦 #Irrtum 7: Das Verpackungsgesetz gilt ja nur in Deutschland. Das heißt, Verpackungen außerhalb von Deutschland unterliegen keinen Verpflichtungen. ✅ Es ist richtig, dass das deutsche Verpackungsgesetz nur rechtliche Vorgaben für Verpackungen formuliert, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. ❌ Das bedeutet jedoch nicht, dass Verpackungen in anderen Staaten keinen Verpflichtungen unterliegen! ➡️ In allen EU-Ländern gibt es äquivalente lokale Umsetzungen der europäischen Verpackungsverordnung. ➡️ Rechtliche Vorgaben in puncto Verpackung gibt es nicht nur in Europa. Weltweit folgen immer mehr Länder dem europäischen Beispiel und formulieren entsprechende gesetzliche Verpflichtungen. Dies macht es besonders herausfordernd für Unternehmen, die international tätig sind und beispielsweise in verschiedenen Ländern innerhalb und außerhalb der EU Verpackungen in Verkehr bringen. Im ersten Schritt müssen sie die lokal geltenden Vorgaben erst einmal kennen, und diese können je nach Land anders gestaltet sein. Im zweiten Schritt müssen sie ihre Verpflichtungen natürlich einhalten. 🎯 Mit unserem EU-Service unterstützen wir Unternehmen dabei, diese Herausforderung zu meistern. Als Teil der Reconomy bieten wir auch für Märkte außerhalb der EU entsprechende Services an. Schreiben Sie uns gerne unverbindlich eine Nachricht. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören 📬 #Environmentalcompliance #Verpackungsgesetz #teamNoventiz
Irrtümer rund um das VerpackG - Nummer 7
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Am gestrigen Mittwoch, den 24.04.2024, hat das Europäische Parlament die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle verabschiedet. Dabei wird vermehrt auf das Instrument delegierter Rechtsakte zurückgegriffen, die erhebliche Auswirkungen auf den zeitlichen Geltungsbeginn der betroffenen Regelungsinhalte und deren inhaltliche Reichweite haben werden. Es muss also für jede Regelung im Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit sie bereits gilt. Auch inhaltlich enthält die Verordnung zahlreiche neue oder weitergehende Vorschriften als der bisherige Rechtsrahmen der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, welche in Deutschland im Wesentlichen durch das Verpackungsgesetz umgesetzt wurde, vorgesehen hatte. Lesen Sie mehr im Beitrag von Christian Alexander Mayer, Joachim Rung und Florian Rast unter https://lnkd.in/eAMkf7KY #TeamNoerr #EU #Verpackungsverordnung #Verpackungen
Einheitlicher Rechtsrahmen für Verpackungen – neue Herausforderungen für Marktteilnehmer
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Nachdem im Juli zwanzig deutsche Verbände die EU-Kommissionspräsidentin aufgefordert hatten, die misslungen Mehrwegvorgaben für Industrie- und Gewerbeverpackungen in Artikel 29 der EU-#Verpackungsverordnung #PPWR zu streichen, deckt ein aktuelles ⚖ Gutachten von Prof. Stefan Korte (Speyer) massive rechtliche Probleme der Vorschrift auf: 🔶 Zum einen sei die Binnenmarktkompetenz, auf die die PPWR beruht, die falsche Rechtsgrundlage für die Mehrwegvorgaben. Richtige Rechtsgrundlage sei vielmehr die Umweltkompetenz. 🔶 Zum anderen verstoßen dem Gutachten zufolge die Verbote für Einweg-Transportverpackungen gegen das EU-Subsidiaritätsprinzip. 🔶 Außerdem gebe es erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Regelungen, da sie kaum begründet seien und auch die Voraussetzungen und Folgen solcher Quoten nicht untersucht wurden. 👉 Die Vorschriften betreffen nahezu sämtliche Lieferketten im EU-Binnenmarkt. Im Rahmen der laufenden rechtlichen Überprüfung müssen diese Argumente daher Gehör finden, denn nur so können die Unternehmen Rechtssicherheit erlangen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen verhindert werden. Hier ⬇ geht es zu den Hintergründen. https://lnkd.in/dGhRYXWu
PPWR: Gutachten kritisiert Mehrwegpflichten für Industrie- und gewerbliche Verpackungen
euwid-recycling.de
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𝐕𝐞𝐫𝐚𝐛𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐝𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐏𝐚𝐜𝐤𝐚𝐠𝐢𝐧𝐠 𝐚𝐧𝐝 𝐏𝐚𝐜𝐤𝐚𝐠𝐢𝐧𝐠 𝐖𝐚𝐬𝐭𝐞 𝐑𝐞𝐠𝐮𝐥𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 (𝐏𝐏𝐖𝐑) 𝐢𝐦 𝐄𝐔-𝐏𝐚𝐫𝐥𝐚𝐦𝐞𝐧𝐭 📜 Das EU-Parlament hat Anfang der Woche die neue EU-Verpackungsverordnung verabschiedet. Die Verabschiedung markiert einen großen Schritt in Richtung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft und nachhaltigeren Verpackungslösungen. ♻️ Die Verordnung bringt neue Herausforderungen mit sich, bietet Unternehmen aber auch Chancen, innovativ und zukunftsorientiert zu handeln. 👉 Die nächsten Schritte beinhalten folgendes: ▶️ Validierung des Textes im EU-Rat (17. - 20. Dezember) ▶️ Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (Ende Januar 2025) ▶️ Inkrafttreten 20 Tage nach der Veröffentlichung (Mitte bis Ende Februar) ▶️ Die Verordnung gilt nach 18 Monaten Wir als RIGK beraten Sie gerne hinsichtlich der PPWR und helfen Ihnen bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Mehr zu den neuesten Entwicklungen finden Sie in dem anhängenden Artikel 👇
Grünes Licht für die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall (PPWR): Das Europäische Parlament hat ihr stillschweigend zugestimmt.
EU-Verpackungsverordnung passiert Europäisches Parlament
euwid-recycling.de
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