❗ Das geplante Bundestariftreuegesetz verfehlt das Ziel, die Tarifbindung zu stärken. Das von Bundesarbeitsminister Heil geplante Bundestariftreuegesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich an Tarifverträge halten. Das würde also bedeuten: keine Tarifbindung = keine öffentlichen Aufträge mehr. Das geplante Gesetz brächte einen mittelbaren Tarifzwang mit sich und wäre so ein massiver Eingriff in die Flexibilität und Freiheit unserer Wirtschaft. Denn das Grundgesetz garantiert Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die Entgelt- und Arbeitsbedingungen frei von staatlichen Eingriffen auszuhandeln. Das Grundgesetz schützt zudem das Recht, sich diesen Vereinigungen und Arbeitsbedingungen nicht anzuschließen, d.h. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Tarifverträge anzuwenden. Nicht zu vernachlässigen ist auch die zusätzliche Bürokratie, die ein solches Gesetz mit sich ziehen würde – was müsste entlang der Beschaffungswege wann, wie, und von wem nachgewiesen bzw. kontrolliert werden? Tarifverträge sind ein zentrales Element zur Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Eine Stärkung der Tarifbindung sollte nicht per Gesetz erzwungen werden, sondern durch zeitgemäße und attraktive Tarifverträge entstehen. „Gemäß der im Grundgesetz verankerten Tarifautonomie haben die Sozialpartner das Recht, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen frei von staatlichen Eingriffen auszuhandeln. Was Vorschläge zur Stärkung der Tarifbindung angeht, sollte man daher auf die Eigenverantwortung und Expertise der Sozialpartner vertrauen, ohne dass sich der Staat einmischt!“, betont IAV-Hauptgeschäftsführerin Jasmin Markhof. Jeder sollte sich weiterhin individuell und frei dafür entscheiden können, sich in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband zu organisieren. ➡ In der aktuell angedachten Form ist das Bundestariftreuegesetz also völlig realitätsfern und liefert keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der dadurch herbeigeführte Tarifzwang zu besseren Ergebnissen und Arbeitsbedingungen führt. #IAV #Bundestariftreuegesetz #Tarifzwang #Tarifautonomie
Beitrag von Industrieller Arbeitgeberverband | IAV
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Ein Meilenstein für unsere Demokratie: Heute vor 75 Jahren wurde das Tarifvertragsgesetz beschlossen – und ist damit älter als das Grundgesetz und die Bundesrepublik Deutschland. Das Tarifvertragsgesetz regelt grundsätzlich, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber Tarifverträge eigenständig aushandeln. Und das mit Erfolg: Seit der Geburtsstunde des Gesetzes wurden knapp eine halbe Million Tarifverträge abgeschlossen. Freie Tarifverhandlungen waren im Nationalsozialismus verboten. Deswegen war es den Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg so wichtig, die Demokratie in den Betrieben zu verankern und die Tarifautonomie zum Grundstein der deutschen Arbeitswelt zu machen. Dieser Auftrag ist auch heute aktuell. Immer mehr Arbeitgeber halten sich nicht mehr an dieses Grundprinzip und weigern sich, Tarifverträge mit den Gewerkschaften auszuhandeln. So verhindern sie, dass ihre Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung erhalten. Nur noch etwa die Hälfte der Beschäftigten arbeitet in Unternehmen mit Tarifvertrag. Wir setzen uns deshalb für eine #Tarifwende ein – damit wieder mehr Arbeitnehmer*innen vom Schutz profitieren, den Tarifverträge bieten. Wollt ihr mehr über die Geschichte der Tarifautonomie in Deutschland wissen? Die Hans-Böckler-Stiftung hat dazu einen Podcast produziert, in dem unter anderem unser Vorstandsmitglied Stefan Körzell zu Gast war: https://lnkd.in/eWBnfmdX #Tarifvertrag #Gewerkschaft #Demokratie #Arbeit #Arbeitswelt
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Heute hatte die SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zu einer Veranstaltung mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingeladen. Unter dem Motto "Für gute Arbeit: sicher, gerecht, zukunftsfest" hielt er ein Impulsreferat, diskutierte mit der hamburgischen Gesundheits- und Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer sowie mit der hamburgischen DGB-Vorsitzenden Tanja Chawla und stellte sich den Fragen des Publikums. Die Veranstaltung war durchaus kurzweilig und interessant. Hubertus Heil nannte Punkte, denen ich als christlicher Gewerkschafter durchaus zustimmen kann, wie u.a.: - Tariftreuegesetz zur Steigerung der Tarifbindung: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollte auch an die Bindung oder Anwendung von einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen gekoppelt werden. Die Gegner einer solchen Regelung sollten bedenken: Die Orientierung an dem wirtschaftlichsten Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis benachteiligt viel zu oft die Unternehmen, die sich an tarifvertragliche Regelungen halten und deshalb leider dem Preiswettbewerb mit tariflosen Unternehmen nicht standhalten können. - Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen: Auch der CGB fordert dies, um tariftreue Unternehmen vor Dumpinglohnkonkurrenz in Schutz zu nehmen: Beim Abweichen des einschlägigen Gehaltsniveaus ab 20 % vom Tarifvertrag, der für allgemeinverbindlich erklärt werden soll, ab, ist dem Antrag der Tarifpartner auf Allgemeinverbindlichkeit stattzugeben. Bei einem Abweichen von 30 % und mehr ist ein Tarifvertrag auch auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich zu erklären - Digitales betriebliches Zugangsrecht für Gewerkschaften: Eine solche Regelung gibt es bereits im Bundespersonalvertretungsgesetz und sollte in alle Landespersonalvertretungsgesetze und in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen werden. Dabei sollte das digitale Zugangsrecht für alle Arbeitnehmervereinigungen gelten, die unter den Schutz der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz fallen. Positiv war auch, dass der Bundesarbeitsminister auf die Verpflichtung der Bundesregierung aus der EU-Mindestlohnrichtlinie einging, einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindungsquote auf 80 % der Arbeitnehmer/innen zu erstellen. Allerdings glaube ich nicht, dass der Bundesregierung einen solchen Plan noch vor der Bundestagswahl 2025 vorlegen wird. Auf andere kritische Punkte ging Hubertus Heil nur unvollständig ein. Mit markigen Worten plädierte er gegen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters - ohne aber zumindest anzudeuten, wie die Finanzierungsfrage gelöst werden könne. Auch das Thema Bürgergeld streifte er nur kurz, ohne die Probleme mit den Kosten und den fehlenden Arbeitsanreizen zu erwähnen. Zum Versagen im sozialen Wohnungsbau fiel ihm nur das Lob ein, dass es endlich wieder ein Bauministerium gibt. Nun, vielleicht fehlte auch die Zeit. #arbeit, #tarifvertrag, #tariftraue, #gewerkschaften, #allgemeinverbindlichkeit, #bundesregierung
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Vor 75 Jahren - im April 1949 ist das Tarifvertragsgesetz verabschiedet worden. Es ist eine Errungenschaft der deutschen #Arbeitsmarktpolitik. Denn dieses Gesetz ermöglicht es den #Sozialpartnern - #Arbeitgebern und #Gewerkschaften -, die Arbeitsbedingungen nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit miteinander auszuhandeln. Leider hält diese Unabhängigkeit nicht. Die #Politik mischt sich immer wieder in die #Sozialpartnerschaft ein und gefährdet so die von der #Verfassung geschützte #Tarifautonomie. Mit Tariftreuegesetzen versucht die Politik immer wieder die #Tarifbindung zu erhöhen. Doch das Mittel ist falsch, letztlich werden Unternehmen dadurch nur gezwungen, Bedingungen fremder Tarifverträge anzuwenden. Mehr Bindung entsteht dadurch nicht, sondern eine sogenannte #Tariferstreckung. Und wenn die Bedingungen sowieso gelten, besteht weniger Grund, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden anzugehören. Das aber ist die Grundlage jeder Tarifbindung. Die Politik sollte sich angesichts des Jubiläums auf den ursprünglichen Sinn des Tariftreuegesetzes besinnen und der Versuchung widerstehen, aus ideologischem oder wahlpopulistischem Drang Dinge zu regeln, über die sich die Sozialpartner auseinandersetzen müssen.
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Öffentliche Aufträge auf Bundesebene sollen künftig nur noch an Betriebe gehen, die sich an die Tarifverträge ihrer Branche halten. Laut einem heute bekannt gewordenen Referentenentwurf plant der Gesetzgeber eine weitere „Stärkung“ der Tarifautonomie vor allem durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes. Ich bezweifele, dass der Staat die Tarifautonomie auf diese Weise „stärken“ wird. Das gilt auch für den gesetzlichen Mindestlohn, die Allgemeinverbindlicherklärung und die Tariferstreckung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Ihre Schwäche beruht darauf, dass die Zahlen der Mitglieder in Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften seit Jahren rückläufig sind. Mit den genannten staatlichen Interventionen kommen die Mitglieder aber nicht zurück. Das Gegenteil ist der Fall. Eine Stärkung der Tarifautonomie muss vielmehr die Mitgliedschaft in den Verbänden wieder interessant machen. Tarifautonomie im Sinne kollektiv ausgeübter Privatautonomie lebt schließlich von der Staatsferne und der Selbsthilfe der Betroffenen, sie ist Ausprägung des Subsidiaritätsgedankens. Eine „Sondertagung der Bitburger Gespräche: Wege zur Sicherung und Stärkung der Tarifautonomie“ der Stiftung Gesellschaft für Rechtspolitik am 7. und 8. Oktober 2024 in Hannover wird daher der Frage nachgehen, welche rechtspolitischen Maßnahmen sinnvoll sind, um die Attraktivität der Mitgliedschaft in den Verbänden wieder zu steigern und die „Tarifautonomie als Instrument autonomer Selbstgestaltung der Parteien des Arbeitsverhältnisses“ auf diese Weise zu stärken. Dazu werde ich meine Überlegungen zu einer Begrenzung der Nachbindung (§ 3 Abs. 3 TVG) und der Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG) de lege ferenda vortragen. Weitere spannende Referate kommen nach einer Einführung von Prof. Dr. Christian Winterhoff und Prof. Dr. Thomas Raab von Prof. Dr. Raimund Waltermann, Prof. Dr. Claudia Schubert, Prof. Dr. Martin Franzen, Prof. Dr Clemens Höpfner, Dr. Benjamin Pant und Prof. Dr. Roland Schwarze. Anmeldungen sind möglich unter: info@bitburgergespräche.de PS Mit der Stärkung der Tarifbindung wird sich auch die nächste Landestagung des Deutscher Arbeitsgerichtsverband am 21. November 2024 in Kiel mit Referaten von Dr. Reinhard Bispinck, Prof. Dr Thomas Klein, PD Dr. Stephan Seiwert und Dr. Sandra Vogel befassen. Programm folgt demnächst. Bucerius Law School
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#faktenfreitag : Was bedeutet Nachwirkung von Tarifverträgen? Im Jahr 2024 verhandeln die DGB-Gewerkschaften neue Vergütungstarifverträge für knapp zwölf Millionen Beschäftigte. Diese Tarifverträge laufen zwischen Dezember 2023 und Dezember 2024 aus. Bis neue Verträge abgeschlossen sind, wirken die alten Tarifverträge nach, sodass die darin festgelegten Arbeitsbedingungen weiterhin gelten. Dies schützt die Beschäftigten in den Betrieben davor, plötzlich ohne tarifvertragliche Regelungen dazustehen. Der Verhandlungszyklus startet mit Branchen wie dem Bewachungsgewerbe und der Druckindustrie. Im Frühjahr folgen das Bauhauptgewerbe und die Leiharbeitsbranche. Im Juni 2024 sind die Chemische Industrie und die Systemgastronomie an der Reihe. Ab September 2024 beginnen die Verhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie, der größten Tarifbranche in Deutschland. Schließlich laufen Ende 2024 die Tarifverträge für den Öffentlichen Dienst bei Bund und Gemeinden aus, was den Auftakt der Tarifrunde 2025 markiert. Der tarifliche Kündigungsterminkalender des WSI-Tarifarchivs zeigt, wann die aktuellen Tarifverträge in den verschiedenen Bereichen enden und die Nachwirkung einsetzt. So sind die Beschäftigten jederzeit über den Status ihrer Tarifverträge informiert und können sicher sein, dass ihre Rechte bis zu neuen Vereinbarungen gewahrt bleiben. #factfriday #arbeitsentgelt #arbeitszeit #tarifbindung #igmetall #dgb #gewerkschaft #demokratie #solidarität Mehr Infos hier: https://lnkd.in/eMAxJzYG IG Metall Bayern IG Metall IG Metall Baden-Württemberg Hans-Böckler-Stiftung DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Baden-Württemberg
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📊 Tarifliche Vergütungssysteme sind oftmals stark ausdifferenziert. Für gewöhnlich besteht zwischen tariflichen Entgeltgruppen ein Mindestabstand, der bei einem Gruppenaufstieg zu einer erheblich verbesserten Vergütung der betroffenen Arbeitnehmer-/innen führt. ❓ Seit langem bereits war streitig, ob sich der aus der Tarifsystematik ergebende Vergütungsabstand zwischen den Entgeltgruppen auch beim „Sprung“ in den außertariflichen Bereich fortsetzen muss. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des BAG vom 23.10.2024 bringt Licht ins Dunkle. ➡️ Mehr zu diesem Thema im heutigen Blogbeitrag von Thorsten Lammers. #vergütungsabstand #außertariflicheangestellte #mindestabstand
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https://lnkd.in/eiH3E4sD Zurück Übersicht Tarif Tariftabellen Besser mit Tarif Tarifrunden Tariflexikon Anmelden MEILENSTEIN DER WIRTSCHAFTSGESCHICHTE 75 Jahre Tarifvertragsgesetz: Warum wir ihm so viel verdanken Die Grundregeln für Tarifverhandlungen sind älter als das Grundgesetz – und haben sich vielfach bewährt. Doch die sinkende Tarifbindung zeigt: An einigen Stellen muss die Politik jetzt handeln. Foto: Thomas Range 9. 4. 2024 WhatsApp Facebook X Weiter empfehlen ?print=true Es klingt so einfach: Eine Gewerkschaft verhandelt mit einem Arbeitgeberverband. Am Ende steht ein Tarifvertrag, der Löhne oder Arbeitsbedingungen regelt. Aber warum und seit wann ist das eigentlich so? Um das zu verstehen, hilft ein Blick in die Vergangenheit. Wenn Gewerkschaften und Arbeitsgeberverbände heute Tarifverträge abschließen, dann tun sie das auf der Basis eines Gesetzes, das bereits 75 Jahre alt ist und sich in dieser Zeit kaum verändert hat: das Tarifvertragsgesetz. Das Gesetz trat am 9. April 1949 in Kraft. Zunächst aber nur in der sogenannten Bizone, dem deutschen Besatzungsgebiet der USA und Großbritanniens nach dem Zweiten Weltkrieg. Damit ist das Gesetz älter als die Bundesrepublik und das Grundgesetz. 1953 wurde es auf die französische Besetzungszone übertragen. Seit der deutschen Wiedervereinigung gilt es auch in den ostdeutschen Bundesländern. Kampf ums Prinzip Um das Tarifvertragsgesetz hatten Gewerkschaften, Arbeitgeber, Parteien und Besatzungsmächte nach dem Krieg jahrelang gerungen. Dabei ging es um grundsätzliche Fragen der Wirtschaftsordnung: Wer bestimmt über Gehälter, Arbeitszeit, Urlaub oder Lohnfortzahlung bei Krankheit? Welche Rolle spielt der Staat? Wie viel Macht und Mitsprache haben die Beschäftigten? Am Ende dieser Debatte stand ein Gesetz, das Beschäftigten und Arbeitgebern ein hohes Maß an Unabhängigkeit garantierte. „Das Gesetz ist Ausdruck der Tarifautonomie, die – einen Monat später – auch im Grundgesetz verankert wurde“, erklärt Johanna Wenckebach, Justiziarin beim IG Metall-Vorstand. „Das heißt: Gewerkschaften und Arbeitgeber handeln Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen aus, unabhängig vom Staat. Das sind fundamentale Regeln, die bis heute die Arbeitswelt prägen.“
75 Jahre Tarifvertragsgesetz: Warum wir ihm so viel verdanken
igmetall.de
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𝗧𝗮𝗿𝗶𝗳𝘁𝗿𝗲𝘂𝗲𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 Es kann nicht sein, dass der Bund geringe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterstützt und mitfinanziert. Damit muss Schluss sein! Die Bundesregierung hat das Tariftreuegesetz nun im Kabinett auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz wollen wir sicherstellen, dass Unternehmen für Aufträge des Bundes künftig nur in Frage kommen, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen und tarifliche Regelungen z.B. zu Mindestjahresurlaub und Höchstarbeitszeiten garantieren. Ich zähle auf die Unterstützung aller Demokrat:innen im Bundestag bei diesem ökonomisch und gesellschaftlich wichtigen Vorhaben!
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