Beitrag von inexogy smart metering

Schon beeindruckend, mit welcher Geschwindigkeit aktuell Gesetze angepasst werden. 📜⚡ In der aktuellen Version der #MsbG-Novelle wird vorgeschlagen, einen zweijährigen Bestandsschutz für durch gMSBs installierte iMsys einzuführen. Das schwächt massiv die Rolle der wMSBs, weil: Der Endverbraucher dürfte nicht zu einem wMSB wechseln, selbst wenn er mit den Leistungen seines gMSBs unzufrieden ist. ❌🔄 Innovative Geschäftsmodelle wie Mieterstrom könnten gehemmt werden, wenn der VNB ein iMsys mit eingeschränkten Funktionalitäten installiert. 🏢⚡ Bundesweit tätige Unternehmen, die ihre Prozesse an einen bestimmten wMSB angepasst haben, würden durch diesen Vorschlag vor neue Herausforderungen gestellt. 🏢🔧 Die Umsetzung des Liegenschaftsmodells wäre nicht möglich, wenn in einer Liegenschaft bereits ein iMsys vom gMSB vorhanden ist. 🏠🛑 Mit der schwachen Begründung „Elektroschrott vermeiden“ werden viele Probleme hervorgerufen und der Wettbewerb behindert. ♻️⚠️ Ein ausgebautes iMsys wird ja nur „Elektroschrott“, wenn es nicht vom neuen MSB übernommen oder wiederverwendet werden kann. Warum behebt man nicht dieses ursächliche Problem? 🤔🔧

Marko Chudzinski

SOLANDEO Der Partner für Messstellenbetrieb und DataScience aus einer Hand!

4 Monate

Sehr gute Zusammenfassung! danke dafür inexogy smart metering Es ist schon sehr beeindruckend, wie der gMSB hier gleich zwei Hüte aufsetzen darf – oder sollte ich sagen, dass er sich als „absolute Instanz“ etabliert? Sozusagen eine moderne Version der Gewaltenteilung, bei der Judikative und Exekutive bequem in einer Hand liegen. Er entscheidet, ob die zweijährige Bestandsschutzfrist schon abgelaufen ist und wann Messstellen angepasst werden. Warum auch Wettbewerb und Verbraucherwahl, wenn man auch gleich eine Art „Messstellen-Monarchie“ schaffen kann? Der Endkunde kann da ja nur staunen, wie sich Innovation und Vielfalt damit auf dem Altar der Effizienz opfern lassen.

Markus Lemberger

Geschäftsführer bei Zählerhelden // Auf & mit uns kannst Du zählen! #zaehlerheld

4 Monate

Dem kann ich nur zustimmen. Die Wiederverwendung von Messsystemen könnte hier ebenfalls viel leichter Abhilfe schaffen. Löschung, Entpersonalisierung und Wiedereinbau an anderer Stelle. Mit dem mitten im bestehenden Vertrag geltenenden Bestandsschutz, der m.E. eine verbraucherrechtlich fragwürdige Vertragsverlängerung um zwei Jahre bedeutet, könnten gMSB sogar aktiv Wettbewerb verhindern, indem sie kurz vor MSB-Wechsel im Rahmen eines „Turnus-Wechsels“ zum iMSys umbauen. Ein Schelm, …

Klingt erstmal nach einer guten Absicht einen zweijährigen Bestandsschutz einzuführen, um Ressourcen zu schonen, allerdings befürchte ich, dass die praktischen Auswirkungen auf der Strecke bleiben bzw. wenig durchdacht wurden. Der so eingeschränkte Wettbewerb kann dazu führen, dass viele Innovationen wie zb. Mieterstrom ausgebremst werden und diese Innovationen benötigen wir für die Energiewende. Sinnvoller wäre es doch an einer Lösung zu arbeiten, wie ein Wechsel zum wMSB vereinfacht werden kann ohne Elektroschrott zu produzieren, um eben Wettbewerb und Nachhaltigkeit gleichermaßen zu fördern anstatt sich gegenseitig auszuschließen.

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