Am 21. August 2024 hat das Bundeskabinett den Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende – Herausforderungen und Wege der Transformation mit Blick auf die Stadtentwicklung, den Bau- und Bauwerksbereich und die nachhaltige Gestaltung der Mobilität” beschlossen. Der Bericht soll dazu dienen, die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) zur Umsetzung der Agenda 2030 weiterzuentwickeln.
Der Transformationsbereich „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende” wird somit in der DNS in den Fokus gestellt. Er setzt den stadtentwicklungs-, bau- sowie verkehrspolitischen Rahmen und führt zentrale Herausforderungen, Lösungsansätze und Vorhaben der Bundesregierung in drei Handlungsfeldern auf:
<> Nachhaltige Stadtentwicklung
<> Nachhaltige Gebäude
<> Nachhaltige Mobilität
Innerhalb des Bereichs der nachhaltigen Stadtentwicklung zielen die aufgeführten Ansätze und Vorhaben, auf z.B. Umbauen statt Abreißen oder Neubauen, auf Innen- vor Außenentwicklung sowie auf die Mehrfachnutzung von Flächen. Zudem soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen und erhalten werden. Ansatzpunkte wären neue Wohnformen in alten Gebäuden, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Orten des Wohnens und Arbeitens sowie die Revitalisierung von Gebäuden im ländlichen Raum für neue Arbeitsmodelle wie Co-Working. Experimentelle Projekte sollen in Form von Modellvorhaben unterstützt werden. Dabei müssen Instrumente für Entwicklungen im Bereich der Stadtentwicklungspolitik bereitgestellt werden, insbesondere bei der Bodenpolitik, künstlicher Intelligenz, Baukultur, geschlechtergerechter und gemeinwohlorientierter Stadtplanung, für soziale Innovationen, Hitzeschutz oder die Resilienzsteigerung.
Nachhaltige Gebäude: Der Bund fördert nachhaltiges, ressourcenschonendes und kreislaufgerechtes Bauen. Unter anderem soll die Verwendung von natürlichen Ressourcen sowie deren Wirkungen auf die Umwelt so ermittelt und kommuniziert werden, dass diese Informationen u.a. bei Miet- und Kaufentscheidungen, der Festlegung von Finanzierungs- und Versicherungskonditionen sowie bei der Wertermittlung und Risikobewertung besser berücksichtigt werden können. Die Grundlagen und Hilfsmittel für klimaangepasstes Planen und Bauen werden weiterentwickelt und ausgebaut. Im Ordnungsrecht soll die Begrenzung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Bauwerken als Maßstab eingeführt werden. ... https://lnkd.in/eEMQmbAi
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Vielen Dank an Simone Bosch-Lewandowski und ihr Team von Weeber+Partner, Institut für Stadtplanung und Sozialforschung für die sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit!