Beitrag von iur.reform

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Heute hat der Landtag mit großer Mehrheit das Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors verabschiedet!    📍Dieser ermöglicht Jurastudierenden der ersten juristischen Prüfung, einen Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen bekommen zu können, wenn diese alle Voraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung erfüllen und die Schwerpunktbereichsprüfung absolviert haben. Diese Regelung gilt auch für ehemalige Studierende, die einen Teil der Voraussetzungen erstmalig nach dem 31. März 2017 erfüllt haben. Die Berechtigten können den Bachelor nach dem voraussichtlichen Inkrafttreten im April 2025 beantragen.    📍Als Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. (LFS NRW) fordern wir die Einführung eines integrierten Bachelors im Jurastudium schon seit unserer Gründung und haben diese Forderung wiederholt gegenüber dem Landtag und dem Ministerium der Justiz vertreten. Deshalb haben wir die Gesetzesinitiative im Dezember 2023 ausdrücklich begrüßt und waren seitdem am Gesetzgebungsverfahren in Form von Stellungnahmen und einer Anhörung in den zuständigen Ausschüssen des Landtags beteiligt. Mehr dazu findet Ihr auf unserer Website unter https://lnkd.in/eZ5DYy9N. Unsere Pressemitteilung zu dem Thema könnt Ihr im Folgenden lesen: 

Niklas Ziegler

Wissenschaftlicher Mitarbeiter (u.a. im Eisenbahnrecht)/Schwerpunkt Medien- und Kommunikationsrecht

1 Monat

Schade, lese nichts von einer fairen Notenumrechnung, obwohl diese speziell auf dem juristischen Arbeitsmarkt eins der ersten Auswahlkriterien ist.

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