Beitrag von IWTH Steuerberatung

Betreiben Sie eigenbetriebliche Forschung oder Auftragsforschung? Die Forschungsprämie gem. §108c EStG kann unter bestimmten Voraussetzungen eine wertvolle finanzielle Unterstützung darstellen. Die Prämie kann iHv. 14% der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen beantragt werden. Diese umfassen seit dem AbgÄG 2022, soweit sie in Zusammenhang mit einer Forschungstätigkeit stehen, Löhne und Gehälter, unmittelbare Aufwendungen und unmittelbare Investitionen, Finanzierungsaufwendungen, Gemeinkosten sowie fiktive Unternehmerlöhne. Steuerfreie Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln sind abzuziehen. Eine Kombination mit anderen Förderungen und steuerlichen Begünstigungen ist möglich. Demnach könnte für ein Wirtschaftsgut die Forschungsprämie mit einer Investitionsprämie (7 % / 14 %) oder dem neuen Investitionsfreibetrag (10 % / 15 %) oder der degressiven Afa kombiniert werden. Für eine umfassende Beratung und Unterstützung im Antragsprozess stehen wir Ihnen zur Seite. Entdecken Sie mit uns, wie Sie die Forschungsprämie optimal für Ihre Projekte nutzen können. #iwth #steuerberater

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