Der 15.5.2024 kann vieles verändern – auch in Ihrer Stadt? - auch für Sie? Positionieren Sie sich bei Firmenkunden in Ihrer Stadt/Region als Lösungsanbieter für die Enthaftung! Und Sie werden zukünftig – - von Geschäftsführern gebeten werden, sich außerdem im Vollmandat um alle Versicherungen des Unternehmens zu kümmern. - an Reputation in der Öffentlichkeit gewinnen und dadurch gefragter Ansprechpartner für Verbände und Gewerbetreibende werden - erleben, dass die regionale Presse auf Sie als Kompetenzträger setzt und Sie gerne im Leserkreis bekannt macht Klingt gut, aber wie soll das funktionieren? Werden Sie Betreiber eines Gewerbezentrums und kooperieren Sie mit dem BVSV e.V. Warum und wie soll das denn bitte funktionieren? Wer ist denn dieser BVSV e.V.? Was genau ist eigentlich ein Gewerbezentrum? Alle relevanten Informationen hierzu finden Sie unter: https://lnkd.in/dzBT7D7w
Beitrag von Jörg Laubrinus
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Der 10 Oktober 2024 kann vieles verändern – auch für Sie? Kennen Sie diese Situation? Sie bemühen sich in Kontakt mit potentiellen Zielkunden regionaler Unternehmen zu kommen, haben die Hürde des Vorzimmers überwunden, die Geschäftsführung überzeugt mit Ihnen einen Termin zu vereinbaren, haben präsentiert und darlegt, was Sie alles bieten und leisten können. Dann kommt der entscheidende Satz: Wir haben da bereits jemand der uns umfänglich betreut, da sind wir eigentlich sehr zufrieden………. Da es meistens schon daran scheitert als Finanzdienstleister überhaupt in Kontakt mit dieser Zielgruppe zu kommen, es nicht sehr wahrscheinlich ist, das Vorzimmer zu überwinden, die Geschäftsführung keinen Bock auf noch einen Versicherungsmenschen hat, ist der entscheidende Satz dann nur noch Kosmetik. Was ist die Alternative? Als Betreiber eines Gewerbezentrums bieten Sie Firmenverantwortlichen etwas, was diese überwiegend nicht kennen, aber aus Eigeninteresse dann direkt haben wollen. Man fragt Sie dann in der Folge auch, ob Sie sich eventuell einmal mit den Versicherungsthemen der Firma auseinandersetzen würden, natürlich nur wenn es Ihnen Recht wäre. Sie sehen, ein gravierender Unterschied zum bekannten Ergebnis! Warum und wie soll das denn bitte funktionieren? Was genau ist eigentlich ein Gewerbezentrum? Alle relevanten Informationen hierzu finden Sie unter: https://lnkd.in/dzBT7D7w Informieren Sie sich jetzt aus erster Hand, dann können Sie selbst entscheiden!
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Der 14.3.2024 kann vieles verändern – auch in Ihrer Stadt? - auch für Sie? Positionieren Sie sich bei Firmenkunden in Ihrer Stadt/Region als Lösungsanbieter für die Enthaftung! Und Sie werden zukünftig – - von Geschäftsführern gebeten werden, sich außerdem im Vollmandat um alle Versicherungen des Unternehmens zu kümmern. - an Reputation in der Öffentlichkeit gewinnen und dadurch gefragter Ansprechpartner für Verbände und Gewerbetreibende werden - erleben, dass die regionale Presse auf Sie als Kompetenzträger setzt und Sie gerne im Leserkreis bekannt macht Klingt gut, aber wie soll das funktionieren? Werden Sie Betreiber eines Gewerbezentrums und kooperieren Sie mit dem BVSV e.V. Warum und wie soll das denn bitte funktionieren? Wer ist denn dieser BVSV e.V.? Was genau ist eigentlich ein Gewerbezentrum? Alle relevanten Informationen hierzu finden Sie unter: https://lnkd.in/dzBT7D7w
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#iffkonferenz24 Seid dabei auf der diesjährigen iff-Konferenz in #Hamburg, wenn u.a. über das Thema #Teilkauf diskutiert wird. Anmeldung und Programm unter: https://lnkd.in/eUpf3NHa Mit dem Immobilien-Teilverkauf können Verbraucher:innen einen Teil ihres Eigenheims verkaufen, ohne es ganz aus der Hand geben zu müssen. Das klingt verlockend. Immer mehr Anbieter machen Immobilienbesitzer:innen so ein Angebot. Aber um was handelt es sich beim Teilkauf eigentlich genau und passt das Angebot zur Nachfrage? Hierzu wird in diesem Panel diskutiert.
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Fake-Werte in der Bilanz der Stadt Essen! Die Stadt Essen gründet 1998 die RGE GmbH mit 1,5Mio.€. Diese soll Reinigungs-, Bewachungs- und Kantinenleistungen außerhalb des leistungshemmenden öffentlichen Dienstrechtes ausschließlich für die Stadt ausführen, was sie bis heute mit über 1.000 Beschäftigten auch macht. 2007 verkauft die Stadt die ansonsten vermögenslose GmbH an die 100%-ig stadteigene - von hohen Zuschüssen abhängige - Tochtergesellschaft EVV GmbH für 3Mio.€ und erzeugt den ersten Buchgewinn (1,5Mio.€) daraus. Im Jahr 2017 verkauft die EVV GmbH diese identische RGE GmbH zum Preis von 22,5Mio.€, also dem 7-fachen Wert, an die Stadt zurück, die dann diese 22,5Mio.€ auch als neuen Anschaffungswert aktiviert. Den Buchgewinn bei der EVV spart sie beim Jahreszuschuß in gleicher Höhe ein, muß ihn aber wegen der damalig inversen Zinsstruktur teurer finanzieren. Das kostet leichtfertigerweise bis heute 1,35Mio.€ zusätzlich. Da die Gesellschaft ausschließlich Inhouse-Aufträge ausführt, ist sie für Dritte völlig wertlos: Wäre sie im Besitz von Externen, würde sie im Wettbewerb dem Vergaberecht unterliegen und vermutlich viel weniger oder gar keine Aufträge mehr bekommen! So hat die Stadt Essen ihr "Vermögen" flugs um 19,5Mio.€ aufgeblasen, was bei einem kargen Eigenkapital von 92Mio.€ Ende 2023 erheblich ist. Bei Wirecard und der Adlergroup ist die strafrechtliche Folge solchen Handelns klar, nicht im Kommunalrecht von NRW! Aber lautstark "Altschuldenhilfe" fordern!
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Hier lesen Sie einen wichtigen Aspekt, warum Förderprogramme im öffentlichen Dienst häufig nicht die gewünschte Dynamik entfalten. Hat man mit großem Aufwand eine Leistungsbeschreibung entwickelt, steht dazwischen immer noch ein Vergaberecht, dass selbst die Beschaffung einfacherer technischer Komponenten oder Softwareentwicklungsleistungen verkompliziert.
Fachanwalt für Vergaberecht, Verfahrensbegleitung, Vergabe- und Vertragsrechtsberatung, streitige Vertretung (Rüge/Nachprüfung/Haftung/Nachtrag/Mängel), Schulung/Training
Das Sächsische Vergabegesetz ist ein Desaster Das Sächsische Vergabegesetz enthält keinen Verweis auf die UVgO. In Sachsen ist noch die VOL/A erster Abschnitt für die Unterschwellenbeschaffung von Liefer- und Dienstleistungen anzuwenden. Das Sächsische Vergabegesetz nimmt auf die VOB/A 2009 und das GWB in der Fassung vor der 2016er Reform Bezug. Das Sächsisches Vergabegesetz verpflichtet bei 10%-Preisabstand stets zur Preisaufklärung, egal, welches Gewerk etc. Das Sächsische Vergabegesetz erlaubt die freihändige Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vorliegen von Sondertatbeständen nur bis 25.000€ netto. Das Sächsische Vergabegesetz ist auf private Zuwendungsempfänger anzuwenden, wenn sie (wie regelmäßig) die ANBest-XX anwenden müssen. Gegen deren Vergabeverfahren findet das Nachprüfungsverfahren statt, der Zuwendungsgeber fungiert dann als Nachprüfungsbehörde. [Schon mal einen Sportverein mit genau einem hauptamtlichen Mitarbeiter in einem Nachprüfungsverfahren vertreten? Ich schon, 2019] Das Sächsische Vergabegesetz ist hingegen nicht auf kommunale Eigengesellschaften anzuwenden, egal, wie viele hunderte oder tausende Mitarbeiter diese haben. Die Gesellschafter müssen zwar auf eine Beachtung hinwirken, das Unterschwellennachprüfungsverfahren findet jedoch (anders als bei privaten Zuwendungsempfängern) nicht statt. Die Unterschwellennachprüfungsbehörde ist anders als in Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht bei einer Stelle konzentriert, sondern mal beim Regierungspräsidium, mal beim Kreis und mal beim Ministerium angesiedelt. Ich verschone Sie mit Nachhaltigkeit, Tariftreue etc. pp. Da sieht das Sächsische Vergabegesetz gar nichts vor. Das Sächsische Vergabegesetz ist - ein sehr schlechtes Gesetz. Und das schon seit einigen Jahren. Und das wird es auch bleiben. Denn die Hälfte der Sachsen hat bei der letzten Landtagswahl Parteien gewählt, die sich einen feuchten Kehricht für die Probleme der Sachsen interessieren. Grundlos? Nun, für das Vergabewesen gesprochen, muss man wohl sagen: Nachdem die Landesregierung und die sie tragenden Landtagsfraktionen sich über Jahre hinweg noch nicht mal auf einen Anwendungsbefehl für die UVgO einigen konnten. Nun geht die Politikunfähigkeit (mit in dieser Hinsicht kundiger Unterstützung aus dem Saarland) munter weiter. Es wird immer kurioser.
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Das Sächsische Vergabegesetz ist ein Desaster Das Sächsische Vergabegesetz enthält keinen Verweis auf die UVgO. In Sachsen ist noch die VOL/A erster Abschnitt für die Unterschwellenbeschaffung von Liefer- und Dienstleistungen anzuwenden. Das Sächsische Vergabegesetz nimmt auf die VOB/A 2009 und das GWB in der Fassung vor der 2016er Reform Bezug. Das Sächsisches Vergabegesetz verpflichtet bei 10%-Preisabstand stets zur Preisaufklärung, egal, welches Gewerk etc. Das Sächsische Vergabegesetz erlaubt die freihändige Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vorliegen von Sondertatbeständen nur bis 25.000€ netto. Das Sächsische Vergabegesetz ist auf private Zuwendungsempfänger anzuwenden, wenn sie (wie regelmäßig) die ANBest-XX anwenden müssen. Gegen deren Vergabeverfahren findet das Nachprüfungsverfahren statt, der Zuwendungsgeber fungiert dann als Nachprüfungsbehörde. [Schon mal einen Sportverein mit genau einem hauptamtlichen Mitarbeiter in einem Nachprüfungsverfahren vertreten? Ich schon, 2019] Das Sächsische Vergabegesetz ist hingegen nicht auf kommunale Eigengesellschaften anzuwenden, egal, wie viele hunderte oder tausende Mitarbeiter diese haben. Die Gesellschafter müssen zwar auf eine Beachtung hinwirken, das Unterschwellennachprüfungsverfahren findet jedoch (anders als bei privaten Zuwendungsempfängern) nicht statt. Die Unterschwellennachprüfungsbehörde ist anders als in Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht bei einer Stelle konzentriert, sondern mal beim Regierungspräsidium, mal beim Kreis und mal beim Ministerium angesiedelt. Ich verschone Sie mit Nachhaltigkeit, Tariftreue etc. pp. Da sieht das Sächsische Vergabegesetz gar nichts vor. Das Sächsische Vergabegesetz ist - ein sehr schlechtes Gesetz. Und das schon seit einigen Jahren. Und das wird es auch bleiben. Denn die Hälfte der Sachsen hat bei der letzten Landtagswahl Parteien gewählt, die sich einen feuchten Kehricht für die Probleme der Sachsen interessieren. Grundlos? Nun, für das Vergabewesen gesprochen, muss man wohl sagen: Nachdem die Landesregierung und die sie tragenden Landtagsfraktionen sich über Jahre hinweg noch nicht mal auf einen Anwendungsbefehl für die UVgO einigen konnten. Nun geht die Politikunfähigkeit (mit in dieser Hinsicht kundiger Unterstützung aus dem Saarland) munter weiter. Es wird immer kurioser.
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𝐃𝐢𝐞 𝐁𝐞𝐝ü𝐫𝐟𝐧𝐢𝐬𝐬𝐞 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞𝐫 𝐊𝐮𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐢𝐦 𝐁𝐥𝐢𝐜𝐤 👁️ Als Unternehmensgruppe ist unsere Kundengruppe so vielfältig wie unsere Angebote: Sie reicht von der Uniklinik zur Elterninitiative, vom börsennotierten DAX-Unternehmen zum Handwerksbetrieb, vom internationalen Spediteur zum Bistum. Aber egal, um welche Kundengruppe es sich handelt, es ist klar, dass wir für allen stets die beste Lösung zur Verfügung stellen und aktuelle Entwicklungen sowie neue Bedarfe berücksichtigen. Wie wir das tun, erklären wir beispielhaft in unserem Video. ⬇️ #ecclesiagruppe #versicherungsmakler #esg #unternehmensentwicklung
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In der Tat wieder einmal eine sehr gelungene Veranstaltung! Wer nicht dabei sein konnte, aber mehr zum Thema "#Haftungsfallen bei der Beratung im #Sanierungsumfeld" wissen möchte, sollte einen Blick auf unseren #Blog werfen. Denn der #BGH hat die #Haftungsrisiken für #Rechtsanwälte und #Steuerberater erheblich erweitert, die #Unternehmen beraten. In ihrem Beitrag ordnen Dr. Ludwig J. Weber, LL.M. und Thomas Dömmecke, LL.M. die Entscheidung und ihre Auswirkungen ein – gerade auch mit dem Blick auf Unternehmen in einer #Krise: https://lnkd.in/eiKVDnxR. #schultzebraun #schultzeundbraun
In diesem Jahr feiert nicht nur die #Insolvenzordnung ein besonderes Jubiläum, auch die Jahresveranstaltung #Insolvenzrecht / Ostdeutscher Sparkassenverband in Kooperation mit BBL Brockdorff fand am 30./31. Mai in der inzwischen 25. Ausgabe statt. Wie immer war die Veranstaltung im Kongresshotel Potsdam auch in diesem Jahr wieder geprägt von einem umfangreichen Programm und einer fein abgestimmten Mischung aus fachlichem Forum am Tag sowie geselligem Austausch am Abend in der Villa Kellermann am Heiligen See. Die Tatsache, dass Praktiker aus #Kreditinstituten, #Sanierungsexperten, #Universitätsprofessoren und #BGH-Richter vor Ort zusammengekommen sind, ist Beleg für eine top-organisierte und gelungene Tagung. Es hat meine Kollegen Dr. Elske Fehl-Weileder, Thomas Dömmecke, LL.M. und mich sehr gefreut, dass wir die Gelegenheit hatten, mit „Staatliche Hilfen in #Krise und #Insolvenz“ (zusammen mit Dorit Aurich) und „#Haftungsfallen bei der Beratung im #Sanierungsumfeld“ zu zwei hochaktuellen Themen vortragen zu können. Vielen Dank an Christian Graf Brockdorff für diese wunderbare Einladung. Wir freuen uns bereits auf das kommende Jahr! Schultze & Braun Andreas Heffner Raik Steffen Sladek Tom Braegelmann Andre Binder Prof. Dr. Stephan Madaus Godehard Kayser Friedrich Cranshaw und viele mehr ...
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📢 Neu erschienen: VDIVaktuell Verwaltungsbeirat 📢 Das Fachmagazin für alle Verwaltungsbeiräte in der WEG ist bei uns eingetroffen! Natürlich wickeln wir für unsere Mitgliedsunternehmen, die eine geringe Stückzahl benötigen, wie auch in den vergangenen Jahren wieder eine Kleinauflagenbestellungen der Printversion über unsere Geschäftsstelle ab. Wir waren fleißig, und so sind die bestellten Exemplare bereits verpackt und auf dem Weg zu unseren Mitgliedern. 📦 Als gewählte Vertreter der Eigentümergemeinschaft sind Verwaltungsbeiräte die wichtigsten Ansprechpartner für Immobilienverwalter. Sie spielen eine zentrale Rolle bei allen Entscheidungen rund um die WEG und haben durch die WEG-Reform noch mehr Gewicht erhalten. Umso wichtiger ist ein gutes Verhältnis zu den Beiräten. Informierte Beiräte sorgen für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die neue Ausgabe der VDIVaktuell Verwaltungsbeirat unterstützt Immobilienverwalter dabei, Kunden langfristig an ihre Hausverwaltung zu binden, die Zusammenarbeit mit Verwaltungsbeiräten zu vertiefen, und Neukunden zu gewinnen. 🤝
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#Austria: 𝗩𝗼𝗿𝗵𝗲𝗿𝗶𝗴𝗲 𝗞𝗼𝗻𝘀𝘂𝗹𝘁𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗔𝘂𝗳𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝗯𝗲𝗵ö𝗿𝗱𝗲 Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde iSd Art 36 EU-DSGVO betreffend eine (zunächst bloß geplante) Verarbeitung von Panoramaaufnahmen des städtischen Straßennetzes. Diese Bilder würden durch einen Drittanbieter erfasst und über eine Lizenzvereinbarung von der Gemeinde nach der Verpixelung von Personen, Kennzeichen und besonders schützenswerten Orten für städtische Planungs- und Verwaltungszwecke genutzt werden. https://lnkd.in/dSyDGJuh Die Aufsichtsbehörde wies den Antrag auf vorherige Konsultation ab und stellte klar: 📝 Der Personenbezug von KFZ-Kennzeichen ergibt sich aus der normierten Möglichkeit der Auskunftserteilung über den Zulassungsbesitzer. 📝 Fehlt eine standardmäßige "Ganzkörperverpixelung", ist unter Hinzuziehen weiterer Merkmale davon auszugehen, dass die Identifizierbarkeit nicht gänzlich beseitigt wird. 📝 Bei den Abhilfemaßnahmen iSd Art 36 EU-DSGVO kann der Verantwortliche grundsätzlich auch sein eigenes Interesse, kostenintensive Datensicherheitsmaßnahmen nicht einsetzen zu müssen, einbeziehen. 📝 Das Konsultationsverfahren dient nicht der Beantwortung allgemeiner Fragestellungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Verarbeitungstätigkeiten. 📝 Wurde die Datenverarbeitung bereits durchgeführt, ist keine vorrherige Konsolutation möglich. 𝘑𝘦𝘵𝘻𝘵 𝘬𝘰𝘴𝘵𝘦𝘯𝘭𝘰𝘴 𝘥𝘪𝘦 𝘙𝘦𝘬𝘰𝘯𝘰 𝘌𝘥𝘛𝘱𝘭𝘶𝘴 (rekono.io/edtplus) 𝘰𝘥𝘦𝘳 𝘥𝘦𝘯 𝘬𝘰𝘴𝘵𝘦𝘯𝘱𝘧𝘭𝘪𝘤𝘩𝘵𝘦𝘯 𝘙𝘦𝘬𝘰𝘯𝘰 𝘋𝘢𝘪𝘭𝘺𝘋𝘪𝘨𝘦𝘴𝘵 (rekono.io/dd) 𝘢𝘣𝘰𝘯𝘯𝘪𝘦𝘳𝘦𝘯! #rekono #easyprivacy
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