Beitrag von Jörg Lehnerdt

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Regionalleiter West bei BBE Handelsberatung GmbH

Investorenliebling Nahversorgung: zu dynamisch für Einzelhandelskonzepte? Allen Krisen und Unsicherheiten zum Trotz setzt der Lebensmittelhandel weiterhin auf Expansion und optimiert seine Filialnetze. Aber nicht jeder Standort passt zu den Plänen der Kommunen. 📈 Selbst gut aufgestellte Städte schaffen es kaum öfter als alle fünf bis sieben Jahre, ihr kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept (oder ihren „Masterplan Einzelhandel“) fortzuschreiben. Obwohl allen Verantwortlichen klar ist, dass dies unbedingt sinnvoll wäre. ⏩ Denn infolge diverser Krisen und Innovationen ist viel Bewegung in die Angebotsstrukturen gekommen. In größeren Innenstädten steht nach dem Verlust von Kauf- und Warenhäusern die „Transformation“ im Vordergrund.   ⏩ Die größere Dynamik ist aber ansonsten oft bei den Nahversorgungsstrukturen festzustellen. Der Markt verändert sich schneller und oft anders, als selbst die besten Konzepte es vorhersehen konnten. ⚠ Das Problem: Politik und Verwaltung müssen auf unsicherer Datenbasis Entscheidungen treffen und versuchen sich an der Umsetzung von Zielvorgaben, die möglicherweise überholt sind. Manche ziehen die Notbremse und treffen nur noch Einzelfallentscheidungen, die kaum noch mit dem „großen Ganzen“ zu begründen sind. ⚠ Auch für Planer:innen und Investor:innen ist die Situation nicht zufriedenstellend, selbstverständlich auch nicht für expansive Filialisten. Viele grundsätzlich gute Projekte landen in der Sackgasse, weil festgefahrene Verhandlungen jeden Zeitplan hinfällig machen. ✅ Was sich aber bewährt hat: Ein von beiden Seiten gut vorbereitetes strategisches Gespräch über die Nahversorgungssituation der gesamten Stadt. Dabei wird es immer auch Standorte geben, bei denen kein Konsens abzusehen ist und auch ein Rechtsstreit nicht helfen würde. Sehr häufig fehlt es aber schlicht an einer ausreichenden Klärung der Sachlage. ▶ Welche Zielsetzung enthält das (möglicherweise veraltete) Einzelhandelskonzept? ▶ Wie ist die planungsrechtliche  Situation? ▶ Erst zuletzt ist die Frage zu klären, ob das Vorhaben „verträglich“ ist, also ohne städtebauliche oder sogar raumordnerisch relevante Auswirkungen realisiert werden kann. Dieser meist aufwändigste Analyseschritt ergibt nur Sinn, wenn die ersten Voraussetzungen geklärt sind. ⭐ Zurück zum strategischen Gespräch: Meist verlässt man solche Termine mit einem besseren Gefühl als man in sie hineingegangen ist. Denn alle Beteiligten schätzen den offenen Austausch und den Fokus auf Vorhaben, bei denen eine Lösung möglich ist. ⏩ Ein veraltetes kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept darf jedenfalls keine sinnvollen Investitionen verhindern. Mit Entscheidungen sollte daher nicht erst bis zur nächsten Fortschreibung gewartet werden. 

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Dr. Johannes B. Berentzen

CEO BBE Handelsberatung | Handelsexperte | Keynote Speaker

3 Monate

Super zusammengefasst Jörg! Das Thema wird uns auch auf dem Expo-Panel begleiten

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