🔔 Einladung zur Veranstaltung: Bauträgerrecht für Notare Wir freuen uns, Sie zum mittlerweile vierten Mal zu unserer jährlichen Veranstaltung „Bauträgerrecht für Notare“ einzuladen! Auch in diesem Jahr erwarten Sie spannende Themen und aktuelle Entscheidungen, die für die Vertragsgestaltung von großer Bedeutung sind. Im Fokus stehen unter anderem: -Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Dauerbrenner - AGB-Themen, Verjährung von Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen sowie Notarhaftung - Aktuelle Urteile, einschließlich der widersprüchlichen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteile vom 25.03.2024 - 10 U 13/23 und 06.06.2024 – 13 U 419/19) - Einblicke in die aktuellen Positionen des BGH (BGH, Urteil vom 09.11.2023 – VII ZR 241/22) Darüber hinaus werden wir spannende Fragen zu „steckengebliebenen“ Bauträgerprojekten erörtern: - Welche Möglichkeiten haben Erwerber in der Krise? - Ist der Notar verpflichtet, Regelungen zur Kündigung und Abtretung von Ansprüchen in den Bauträgervertrag aufzunehmen? - Wie hilfreich sind Bürgschaften nach §650m Abs. 2 BGB, wenn die WEG die Mängelrechte an sich zieht? 📅 Wann: 26.11.2024 🕒 Uhrzeit: 15:00 - 18:00 Uhr 📍 Ort: Guiollettstraße 48, 60325 Frankfurt 📎 Link zur Anmeldung: https://lnkd.in/duRtDwfD Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Fachkollegen auszutauschen und Ihr Wissen zu vertiefen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! #Bauträgerrecht #Notare #Vertragsgestaltung #Seminar
Beitrag von Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB
Relevantere Beiträge
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Eine neuere BGH-Entscheidung vom 5.7.2023 (NZM 2023, 758) – der „Keller“-Fall zu Berlin – gibt für Kai Zehelein in NZM Heft 8/24 Anlass zum Einhaken: Denn so einfach, wie es nach der Begründung des VIII. Zivilsenats des BGH scheint, liege die Sache bei näherem Hinsehen nicht. Vielmehr komme es auf den tatsächlichen Willen der Vertragsparteien bei Vertragsabschluss an, insbesondere ua auf deren Trennungs- bzw. Verbindungswillen. Zehelein prüft dabei auch das Vorliegen eines möglichen Umgehungsverbots iSv § 306a BGB und schlägt zur Lösung eine zutreffende praktische Vorgehensweise vor. Zum kostenlosen Probeabo: https://lnkd.in/gPT_FTGT #CHBECK #Recht #Mietrecht #Wohnungsrecht #NZM
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Der Vortrag von 𝗟𝗲𝗶𝗳 𝗣𝗲𝘁𝗲𝗿𝘀𝗼𝗻 gibt einen Überblick über wichtige aktuelle Themen des Wettbewerbsrechts in der Immobilienwirtschaft. Welche Art von Werbung wettbewerbswidrig ist, wann Abmahnungen drohen und auf welche Vorschriften Maklerinnen und Makler achten müssen – alle diese Themen werden anhand praxisnaher Beispiele erläutert und Lösungsvorschläge angeboten. 📅 Donnerstag, 12. Dezember 2024, 9:45 - 17:30 Uhr 📍 an Ihrem Schreibtisch per Livestream ➡Anmeldung & Programm: https://lnkd.in/eCeH6MHp #rechtstag #weiterbildung #digital #recht #immobilienrecht #livestream #webinar #ivdnord
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Eine Gesamtvergabe ist nur möglich, wenn der Auftraggeber sich umfassend mit dem Gebot der Fachlosvergabe und den Gründen dagegen befasst. Ebenso muss eine Abwägung der widerstreitenden Belange stattfinden, deren Resultat die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe darlegt. Das OLG Rostock hat kürzlich einen Beschluss zur Gesamtvergabe erlassen. Peter Michael Probst, M.B.L.-HSG Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Wirtschaftskanzlei Lexton Rechtsanwälte hat den Beschluss des OLG Rostock für den Vergabeblog kommentiert. Mehr lesen: https://lnkd.in/eBFhUaZ9 #Vergabeblog #Vergaberecht #Beschaffung #PublicSector
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💼 Beauftragung einer bekannten Firma – brauchen wir 3 Angebote? Um sicherzustellen, dass ein kostenauslösender Beschluss Ihrer Eigentümergemeinschaft ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, muss der Verwalter mindestens 3 Vergleichsangebote vorlegen. Doch was passiert, wenn ohnehin klar ist, welche Firma beauftragt werden soll? 🤔 #immobilienrecht #angebote #beschlussfassung #eigentümerversammlung #urteil #rechtsprechung #immobilienverwaltung #weg #wohnungseigentümergemeinschaft #versammlung
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Online-Seminar: Mietrechtliche Ansprüche erfolgreich durchsetzen 📅 11.März 2024 🕑 14:00 bis 15:00 Uhr Rechtsanwältin Monika Wacker legt den Teilnehmern des Onlineseminars dar, wie Ansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden können: vom Mahnverfahren über die verschiedenen Arten des Klageverfahrens sowie eine kurze Erläuterung der Vollstreckungsmaßnahmen mit Schwerpunkt im Bereich der Räumungsvollstreckung. ❔ Wie kann man bereits bei Beginn eines Mietverhältnisses dafür Sorge tragen, dass Ansprüche bei Pflichtverletzungen oder Zahlungsverweigerung der Mieter schnellst möglichst durchgesetzt werden können? ❔ Welche Arten der Durchsetzung gibt es und welche Kosten können ungefähr entstehen? Diese Fragen sollte jeder Verwalter beantworten können, nicht zuletzt um Schäden von den Eigentümern abzuwenden. Mehr Informationen und Anmeldung! ➡️ https://lnkd.in/d32xaVpB
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OLG Hamburg zur Frage eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit Markterkundung von Thomas Ax 1. Eine Vergabe von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf erfolgen, wenn der Auftrag zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, dies darauf beruht, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Anbieter zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zur Leistung in der Lage ist, kommt es nicht darauf an, ob die Leistung sofort, also gleichsam auf der Stelle erbracht werden kann. Das zur aktuellen Erfüllung eines Auftrags erforderliche Material herbeischaffen kann auch ein Unternehmen, das sich das Material innerhalb angemessen kurzer Zeit besorgen kann. 3. Eine Vergabe von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb setzt ein vorheriges Markterkundungsverfahren voraus. Anderenfalls kann der öffentliche Auftraggeber das Nichtvorhandensein vernünftiger Alternativen oder Ersatzlösungen nicht darlegen und beweisen. OLG Hamburg, Beschluss vom 06.04.2023 – 1 Verg 1/23 #axrechtsanwaelte #thomasax #anwalt #rechtwissen #vergabe #vergaberecht #vertragsrecht #vergabemanagement
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Webinar am 13. November 2024 zur #Textform in der Gewerberaummiete Wir laden Sie herzlich zu unserem Webinar „Textform in der Gewerberaummiete – Strategien für eine rechtssichere Vertragsgestaltung“ am 13. November 2024 von 09:30 - 17:00 Uhr ein. Erfahren Sie von unserem Experten Dr. Ulrich Leo, tätig bei WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte PartG mbB, welche konkreten Auswirkungen die Reform auf Ihre Vertragsstrategien haben wird. Diskutieren Sie mit uns wichtige Aspekte der bevorstehenden Reform, wie: - Ab wann gilt die Textform für neue Verträge? - Welche Übergangsfristen sind für Bestandsverträge vorgesehen? - Welche Erklärungsformen (E-Mail, SMS etc.) wahren die Textform und welche nicht? - Welche Besonderheiten sind beim Abschluss eines neuen Mietvertrags zu beachten? - Was gilt bei der Vermietung vom Reißbrett? u.w. Themen Erhalten Sie praxisnahe Lösungen und einen systematischen Überblick über aktuelle Fragestellungen, um Ihre langfristigen Mietverträge rechtssicher zu gestalten. Jetzt anmelden und Platz sichern! https://lnkd.in/exf9Ke9K #Gewerberaummiete #Textform #Mietrecht #Immobilienrecht #Vertragsgestaltung #Schriftform
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VergMan ® für Bewerber und Bieter - Praxistipp - Nachlass unter Bedingung gestellt: Änderung der Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von Thomas Ax Angebote, die Änderungen der Vergabeunterlagen beinhalten, sind auszuschließen. Das gilt auch im Verhandlungsverfahren, wenn sich der Auftraggeber die Zuschlagerteilung ohne weitere Verhandlungen vorbehält. Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter den unbedingt anzubietenden Nachlass unter verschiedene Bedingungen stellt. Dies ist zB der Fall bei HOAI-konformer Ermittlung verschiedener Honorarparameter, obwohl der Vertrag von der HOAI abweichende Regelungen enthält. Eine Aufklärung des von den Vergabeunterlagen abweichenden Angebots ist unzulässig, wenn sich der Auftraggeber die Zuschlagerteilung ohne weitere Verhandlungen vorbehalten hat und das Hinwegdenken der Abweichungen zu einer Änderung des Angebots führen würde. #ThomasAx #Anwalt #Rechtswissen #Vergaberecht #Recht #Vergabe #Vertragsrecht #Hochbaurecht #Tiefbaurecht
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Schriftformerfordernis im gewerblichen Mietvertrag: Beschluss des OLG Dresden vom 27.02.2024 – Az. 5 U 2077/23 Bei gewerblichen Mietverträgen sollte auf die Einhaltung der Formvorschriften geachtet werden. So kann beispielsweise ein Verstoß gegen die Schriftformerfordernis dazu führen, dass vereinbarte Fristen nicht wirksam sind. Das kann zur Folge haben, dass vereinbarte Kündigungsfristen unwirksam sind und der Mietvertrag über gewerbliche Räume […]
Schriftformerfordernis im gewerblichen Mietvertrag - MTR Legal
mtrlegal.com
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📣 BGH-Urteil im Fokus: Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass das Vorkaufsrecht von Angehörigen dem Mietervorkaufsrecht vorgeht. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und betrifft sowohl Eigentümer als auch Mieter. Lesen Sie hier, was Sie wissen müssen! 👉 https://lnkd.in/e43vKEJG #Immobilienrecht #BGHUrteil #Vorkaufsrecht #Immobilienmarkt #RechtundImmobilien
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