Ein großer Teil unserer Kunden insb. aus dem Nahrungsmittel- und Handelsumfeld (aber auch darüber hinaus) sind von der neuen Entwaldungsrichtlinie der EU (#EUDR) betroffen, und müssen die wirklich umfassenden Anforderungen bis Ende diesen Jahres umsetzen, da sonst signifikante Strafzahlungen sowie das Verkaufsverbot betroffener Produkte droht. Dem Thema EUDR fehlt es trotz der Dringlichkeit in der Öffentlichkeit aktuell noch stark an Aufmerksamkeit. Das europäische Lieferkettengesetz (#CSDDD) ist aktuell das bestimmende Thema in den Medien, obwohl die Richtlinie frühestens ab 2027 für die ersten Unternehmen relevant wird. Die #EUDR hingegen übertrifft bereits heute in vielen Aspekten das deutsche Lieferkettengesetz (#LkSG) in Umsetzungsaufwand und -tiefe. In unserem Post und auf unserer Homepage erfahren Sie mehr!
#EUDR – In weniger als 9 Monaten tritt die EU-Entwaldungsverordnung in Kraft! 🌳🌲 In den Produkten Ihres Unternehmens sind folgende Rohstoffe enthalten? ➡️ Holz, Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl oder Kautschuk Dann ist auch Ihr Unternehmen sehr wahrscheinlich von der neuen Entwaldungsverordnung der EU betroffen! 🔎 ⚠️ Um empfindliche Strafzahlungen sowie Verkaufsverbote ab Ende 2024 zu umgehen, sollten Sie sich zügig vorbereiten und die umfassenden Sorgfaltspflichten erfüllen. Hierzu gehören bspw. die Ermittlung von Geo-Koordinaten der Rohstoff-Anbaugebiete sowie Nachweise der Entwaldungsfreiheit sowie Legalität aller relevanten Produkte. Sie haben die notwendigen Maßnahmen noch nicht vollumfänglich in die Wege geleitet? Erfahren Sie, wie wir Sie dabei optimal unterstützen können: https://lnkd.in/eRg2pZKn #Entwaldungsfrei #Nachhaltig #Lieferkette #EUVerordnungen #ESG #Compliance
Wir von WOOD.IN.VISION. haben uns mit dem Thema auseinander gesetzt und bieten eine digitale Lösung entlang des kompletten Lebenszyklus Wald. Integriert ist auch die automatisierte Umsetzung der EUDR ab dem 01.01.2025 in unserer Softwarelösung.