Es gibt auf Grund des Fachkräftemangels - genauer: auf Grund des Mangels an ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten - in Anwaltskanzleien sehr viele Quereinsteiger. Mitarbeiter in Anwaltskanzleien sind mittlerweile oft Kaufleute für Büromanagement oder kommen aus anderen Berufen (z. B. Medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte etc., die aus Schichtarbeit oder körperlich anstrengenden Tätigkeiten herausgehen). Gemäß § 45 Abs. 2 BBiG können Quereinstiger, die mindestens 4,5 Jahre einschlägig beschäftigt sind, die Abschlussprüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten vor ihrer Rechtsanwaltskammer ablegen. Meine Kammer hat auf Nachfrage erklärt, dass bislang keine solche Prüfung beantragt und abgenommen worden ist. Dabei ist gerade in Mecklenburg-Vorpommern das "Quereinsteigen" seit vielen Jahren nichts Ungewöhnliches mehr. Mittlerweile gibt es in den drei Ausbildungsjahren insgesamt nur noch knapp unter 100 Auszubildende im gesamten Bundesland M-V. Ausgebildete Fachkräfte sind entsprechend schwer zu finden. Wie sieht es in anderen Bundesländern bzw. in anderen Kammerbezirken aus? Gibt es Quereinsteiger, die von der Regelung des § 45 Abs. 2 BBiG Gebrauch gemacht haben? Wie haben die sich auf die Prüfung vorbereitet? Die RENO-Landes- oder Ortsverbände bzw. anderweitige Veranstalter bieten Prüfungsvorbereitungskurse an, die hierfür genutzt werden können.
Das Thema habe ich beim letzten Reno Stammtisch angesprochen. Eine Kollegin möchte es versuchen. Sie besucht regelmäßig alle Fortbildungen, die der Reno Würzburg anbietet. Die Kammer Bamberg führt einen Vorbereitungskurs durch, bei dem sie sich anmelden möchte Aber eben in Zukunft und noch keine Erfahrungswerte.
Sehr interessant! Danke fürs Teilen.
Rechtsanwaltsfachangestellte bei audalis
10 MonateDanke fürs teilen, bin schon seit 15 Jahre in dem Job plus Ausbildung von 2.5 Jahren und mir war das bisher nicht bekannt 😯 nun würde mich auch interessieren, wie es bei der Rechtsanwaltskammer Hamm aussieht...