❓ Wie weit gelingt die Umsetzung der NIS2-Richtlinie? connect professional führt derzeit eine neutrale Studie zum Status der Umsetzung der #NIS2-Richtlinie in Unternehmen durch. Leserinnen und Leser nehmen teil und können außerdem wertvolle Preise gewinnen. Das Thema #NIS2 und die Umsetzung dieser Sicherheitsrichtlinie stehen derzeit bekanntlich auf der Agenda vieler Unternehmen – durchaus unterschiedlich bewertet und kontrovers diskutiert. connect professional führt dazu eine neutrale Studie durch und fragt nach, wie es mit eben dieser Umsetzung in den Firmen aussieht. Tragen Sie dazu bei, ein möglichst genaues Abbild der Branche zu erstellen und nehmen Sie an der Studie teil. Sie müssen dazu nur einen Online-Fragebogen (anonym) ausfüllen – was rund zehn Minuten dauert. Hier geht es direkt zur Umfrage: https://lnkd.in/dxWU8Uhe Wenn Sie mögen, können Sie im Anschluss noch an unserem Gewinnspiel teilnehmen und wertvolle Preise gewinnen. Das Redaktionsteam von connect professional bedankt sich im Voraus für Ihre Mithilfe!
Beitrag von Joerg Dr. Schroeper
Relevantere Beiträge
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Das Thema #NIS2 bzw. #Nis2UmsuCF und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen stehen derzeit auf der Agenda vieler Unternehmen – durchaus unterschiedlich bewertet und kontrovers diskutiert. Die connect professional führt dazu nun eine Studie durch und fragt nach, wie es mit eben dieser Umsetzung in den Unternehmen aussieht. Auf die Ergebnisse bin ich sehr gespannt.
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„Wollt ihr eigentlich keine echten Kunden auf der Veranstaltung haben? Ich wette, bei dieser Frage kommen die Veranstalter vieler Messen und Fachkonferenzen ins Grübeln. Natürlich hätte man die auch gerne mit an Bord, weil es sich nach außen ganz gut macht. Aber eigentlich ist man gar nicht bereit, denen auch wirklich was zu bieten. Man möchte ja hier sein Werbe- und Verkauf-Event durchziehen und vor allem die Sponsoren glücklich machen. 🤷🏼♂️ Wir haben da beim DSLAM - Digital Security Slam einen komplett anderen Ansatz. Dass das ganze schon letztes Jahr funktioniert hat, siehst du in diesem Video. Eine IT-Security Veranstaltung, in der nur die Hälfte der Teilnehmer auch wirklich in der IT-Security arbeiten. Daran halten wir auch 2024 fest. Keine Veranstaltung zur reinen Selbstbeweihräucherung, kein Branchen-Inzest, sondern echtes Netzwerken. Trage dich jetzt auf dslam.info in den Newsletter ein, um nichts mehr zu verpassen. #ITsocializer
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Reisen bildet ja bekanntlich – ebenso der Blick auf die #NIS2 Umsetzung in den anderen europäischen Staaten. Für #ABB erstelle ich gerade eine #Studie zum Thema und lese mich in die mitgliedstaatlichen Umsetzungen ein – definitiv eine Herausforderung, aber sehr interessant für das Verständnis. Die Niederländer wollen zum Beispiel (frei übersetzt) gar keinen #Minimalkatalog an #Sicherheitsmaßnahmen in ihr Gesetz schreiben, wohingegen die Österreicher in ihrem Entwurf in viele Details gegangen sind. Was sagt uns das? Dass es durchaus #Spielraum gibt, wie man NIS2 als Betrieb umsetzt und nicht alles für alle gleichermaßen einschlägig ist! Morgen kommt dann Griechenland dran. Hier die Übersetzung aus NL: Artikel 23 (Sorgfaltspflicht) 1. (1) Jede wesentliche Einrichtung und jede größere Einrichtung ergreift geeignete und verhältnismäßige technische, betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Beherrschung der Risiken für die Sicherheit des Netzes und der Informationssysteme, die sie für ihren Betrieb oder zur Erbringung ihrer Dienste nutzt. Sie ergreift diese Maßnahmen auch, um Vorfälle zu verhindern oder die Auswirkungen von Vorfällen auf die Empfänger ihrer Dienste und auf andere Dienste zu begrenzen. 2. Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen müssen ein Sicherheitsniveau des Netzes und der Informationssysteme gewährleisten, das den in Absatz 1 genannten Risiken angemessen ist. Bei der Ergreifung der Maßnahmen berücksichtigt die Stelle zumindest den Stand der Technik, die Durchführungskosten und gegebenenfalls die einschlägigen europäischen und internationalen Normen. Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der in Absatz 1 genannten Maßnahmen trägt die Stelle dem Grad der Risikoexposition, der Größe der Stelle und der Wahrscheinlichkeit und Schwere von Vorfällen, einschließlich ihrer sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen, gebührend Rechnung. 3. Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen beruhen auf einem All-Gefahren-Ansatz, der darauf abzielt, Netz- und Informationssysteme und ihre physische Umgebung vor Störungen zu schützen. 4. Die Regeln für die in Absatz 1 genannten Maßnahmen werden durch eine Ratsverordnung oder gemäß einer solchen festgelegt, wobei zwischen Sektoren, Teilsektoren und Arten von Einrichtungen unterschieden werden kann.
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🤔 Wenn Ihr Unternehmen betroffen ist, scheinen die Anforderungen für die NIS2-Richtlinie auf den ersten Blick unüberwindbar. ➡️ Unser Experte Philipp Dürrwächter erklärt im letzten Info-Video, warum Sie sich mit HEES als Partner für die gemeinsame Umsetzung keine Sorge machen müssen. #hees #fürdasbesserearbeiten #nis2richtlinie #experte #jetzthandeln
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Die natürlichste Form der Zeitanzeige in einer Uhr abzubilden und dabei trotzdem unkonventionell sein, geht das? MONTREDO beantwortet diese Frage in einem Beitrag über die limitierte UNO 24 Edition-15.
MONTREDO | Europas führende Luxusuhren-Webseite
montredo.com
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Fachseminar Bestbieterprinzip - am 22.05.2024 - Präsenzteilnahme in Mainz oder auch online möglich - noch freie Plätze verfügbar! Erfolgreiche Ausschreibungen von personellen Sicherheitsdienstleistungen In Deutschland werden die meisten Aufträge für personelle Sicherheitsdienstleistungen nach dem "Billigstbieterprinzip" vergeben. Mehr und mehr Auftraggeber:innen schreiben jedoch mit dem Ziel aus, das wirtschaftlichste und nicht das billigste Angebot heraus zu filtern. Dieses Ausschreibungsverfahren dient Auftraggebenden dazu, sich gegen Billiganbietende und damit einhergehende Probleme zu schützen. Für Sicherheitsdienstleistende stellt es ein ebensolches Mittel dar, um sich gegen Billiganbietende bei Bestandskunden zur Wehr zu setzen. Das Seminar zeigt zum einen auf, worauf es bei der Erstellung der Ausschreibung und Prüfung der Angebote ankommt, um möglichst genaue Differenzierungen zu treffen und letztendlich den Zuschlag einem Unternehmen zu erteilen, mit dem es sich langfristig und vertrauensvoll arbeiten lässt. Zum anderen wird klar, worauf es für den Anbietenden bei der Darstellung ankommt, um möglichst viele Punkte und letztendlich den Zuschlag zu erhalten. Compliance- und revisionssicher. Das Programm sowie die Anmeldung über: #bestbieter #ausschreibung #sicherheitsdienstleistungen #vsw #mainz
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🇩🇪𝗞𝗜 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗛𝗲𝗶𝗺-𝗘𝗠 𝟮𝟬𝟮𝟰🇩🇪 In wenigen Wochen ist Deutschland wieder im Fußball-Fieber. Seit über 15 Jahren wird in der Bundesrepublik wieder ein internationales Mannschafts-Turnier ausgetragen. 💯 🇩🇪 Und wie zu erwarten, wird auch bei dieser Veranstaltung KI-basierte Technologie zum Einsatz gebeten, um einen sicheren, sportlichen und professionellen Ablauf zu gewährleisten. Doch wie genau funktioniert das? Eine bedeutende Hilfestellung kann KI bei der Steuerung von großen Menschenmassen sein. Um Katastrophen, wie es sie in der Vergangenheit leider schon gegeben hat, zu verhindern, ist es notwendig genügend Fluchtmöglichkeiten einzurichten. Eben diese „Entfluchtungen“, wie sie in der Fachsprache heißen, können mit Hilfe der Software „Escape Pro“ berechnet und simuliert werden. Hierzu werden KI-gestützte Videoanalysen der Veranstaltungsfläche generiert, dabei werden Gehgeschwindigkeit, bauliche und topografische Gegebenheiten, sowie Echtzeit-Daten mit einbezogen. Eine Leistung, welche kognitiv von einem Menschen kaum bzw. nur eingeschränkt geleistet werden kann. Des Weiteren kann die Software einen frühzeitigen Alarm auslösen – indem sie potenzielle Gefahren erkennt – um brenzliche Situation schon vor der entstehenden Bedrohung zu entschärfen. Aber auch bei der Planung der polizeilichen Arbeit zur Sicherung von EM-Spielen kann die KI aushelfen. So ist es durch vorherige Simulationen von Paniksituationen möglich, Einsatzkräfte taktisch günstig zu positionieren und Sammelpunkte der Einsatzkräfte optimal festzulegen. ❗ Auch wenn die Software „Escape Pro“, entwickelt von der accu:rate GmbH aus München, noch ein junges Projekt, mit geringer Einsatzerfahrung ist, wird sie den Sicherheitskräften erheblich dazu verhelfen, sich bestmöglich auf Gefahrensituationen vorzubereiten. Und so können sich nicht nur Fußballfans auf eine sichere Heim-EM freuen, sondern auch Technik-Liebhaber kommen auf ihre Kosten! ⚽ 👋 Bild-Quelle: https://lnkd.in/dmKWG5GW
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WANDA - BNetzA startet Konsultation zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes Die BNetzA hat den Entwurf einer Festlegung für die Finanzierung des #Wasserstoff-Kernnetzes veröffentlicht und den Konsultationsprozess gestartet. Die Festlegung soll den Namen #WANDA tragen. Das Verfahren wird von der neu eingerichteten Großen Beschlusskammer der #Bundesnetzagentur durchgeführt. In der neuen Systematik der Festlegungen soll WANDA eine Rahmenfestlegung (Ebene 1) sein. Es sollen darin die grundsätzlichen regulatorischen Rahmenvorgaben für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes geregelt werden. Das betrifft insbesondere die Regelungen zum #Amortisationsmechanismus, den die BNetzA „intertemporalen Kostenallokationsmechanismus“ nennt. Die Idee ist, dass die Netzbetreiber des Wasserstoff-Kernnetzes ab dem 1. Januar 2025 ein gedeckeltes Hochlaufentgelt erhalten, das unterhalb ihrer Kosten liegt. Denn gerade in der Anfangszeit des Wasserstoff-Kernnetzes werden die Errichtungs- bzw. Konversionskosten hoch sein, aber die generierten Nutzungsentgelte noch gering. Die Mindererlöse werden auf einem Konto verbucht, das vermutlich durch THE geführt und die KfW finanziert wird. Sobald die Nutzungserlöse die Kosten übersteigen, wird dieses Konto ausgeglichen. Der Plan ist, dass der Ausgleich des Kontos bis 2055 abgeschlossen ist. Nach der Amortisationsphase soll auf ein System mit jährlich kostendeckenden Entgelten umgestellt werden. Neben diesem Mechanismus lassen sich dem Festlegungsentwurf bereits weitere Hinweise auf die Struktur der Entgelte und Kapazitäten des Wasserstoff-Kernnetzes entnehmen. So sollen Netzentgelte für Ein- und Ausspeisekapazitäten erhoben werden können; das Entgelt gilt für eine nicht unterbrechbare Jahreskapazität. Während der Amortisationsphase setzt die BNetzA ein #Hochlaufentgelt fest. Dieses Hochlaufentgelt soll möglichst gleichbleibend (mit Ausnahme eines Inflationsausgleichs) und so bemessen sein, dass das Kostenallokationskonto bis 2055 ausgeglichen ist. Das Entgelt soll ein nach der Amortisationsphase betreiberübergreifendes und distanzunabhängiges Entgelt sein (sog. #Briefmarkenentgelt). Für das Überspeisen vom Netz eines Wasserstoff-Kernnetzbetreibers zum Netz eines anderen Wasserstoff-Kernnetzbetreibers soll kein Entgelt erhoben werden. Zudem ist bereits in WANDA ein Ausgleichsmechanismus der Netzbetreiber untereinander vorgesehen. Detailregelungen bleiben weiteren Einzelfestlegungen vorbehalten. Bis zum 30. April 2024 können Stellungnahmen zur Festlegung bei der BNetzA eingereicht werden. Für Stellungnahmen hat die BNetzA diesmal eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt, in die die vorgeschlagene Änderung nebst Begründung eingetragen werden soll. Die Festlegung soll unter Berücksichtigung der Stellungnahmen finalisiert werden und soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. #gleisslutz #energy #transformation #hydrogen
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Safe the Date - es wird wieder spannend!!! 💥 Innovative Data Infrastructure Forum 2024 💥 Informieren Sie sich über die neuesten Trends der Branche im Bereich Dateninfrastruktur am 💥 07.Mai 2024 in Berlin! #Huawei
❓ "Was ist das IDI Forum?" Das werde ich recht häufig gefragt. Zugegeben: Im Vergleich mit den allseits bekannten Hersteller-Events besitzt die Veranstaltung noch keine so lange Tradition. In den letzten zwei Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass das IDI-Forum 𝑫𝑬𝑹 Treffpunkt für alle Interessierten im Bereich Dateninfrastruktur ist. 👉 Und da natürlich auch 2024 wieder eine Ausgabe stattfindet, habe ich die aller wichtigsten Punkte einmal zusammen gefasst. Wir sehen uns in #Berlin! ❤️
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Unternehmerfrühstück ANYMOS @til:Festival Mi, 15. Mai 2024, 08:00 bis 10:00 im TRIANGEL am Kronenplatz Karlsruhe Tauchen Sie ein in die Welt der Anonymisierung und entdecken Sie die Chancen, die sich für Ihr Unternehmen eröffnen. Personenbezogene Daten rechtlich konform und bürokratiearm nutzen? Das macht die korrekte Anwendung von Anonymisierung möglich. Erfahren Sie ganz entspannt beim Frühstück und Kaffee, wie die Anonymisierung in der Praxis angewendet werden kann und lassen Sie uns gemeinsam die Chancen der Anonymisierung diskutieren. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist erwünscht https://lnkd.in/dGEYUvFA #anonym#daten#sicherheit
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