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Geschäftsführer bei Johannes Müller Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG

Müller am Mittwoch Viele Unternehmen wissen nicht, dass selbst kleinere Investitionen förderberechtigt sein können. Denn das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist nicht nur für große innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte ausgelegt. Sondern auch für kleinere und mittelständische Unternehmen, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterentwickeln möchten. Ist in Ihrem Unternehmen eine zukunftsweisende Investition geplant? Dann sollten Sie die steuerliche Förderung nutzen und sich jährlich bis zu 3,5. Mio. Euro steuerfreie Forschungszulagen sichern. Denn mit dem im Frühjahr 2024 in Kraft getretenen Wachstumschancengesetz verbessert der Bund die steuerlichen Forschungszulage erheblich. Das sind die wichtigsten Neuerungen und Verbesserungen: - Die maximale Bemessungsgrundlage wird um 250 Prozent erhöht und steigt auf jährlich zehn Millionen Euro. - Für KMUs steigt der Fördersatz auf 35 Prozent. - Entwicklungsaufträge werden zukünftig mit 70 Prozent des Entgelts als förderfähig berücksichtigt. Was heißt das konkret für förderberechtigte Unternehmen? - Einzel- und Mitunternehmer können für Eigenleistungen pauschal 70 Euro pro Arbeitsstunde geltend machen. - Anteilige Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter werden berücksichtigt (Neu seit 28. März 2024). -Eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen ist um die festgesetzte Forschungszulage – jedoch höchstens auf 0 Euro – auf Antrag möglich (Neu seit 28. März 2024). Die steuerliche Forschungszulage können unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige – egal ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft, oder Kapitalgesellschaft – unabhängig von Größe oder Branche beantragen. Auch Startups werden gefördert. Erfahren Sie mehr in unserem Blog: https://lnkd.in/efU3zg8K

Johannes Müller Wirtschaftsberatung - Unternehmensberatung aus Bünde / OWL - Steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Neuerungen investieren

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