Das Finanzgericht München hat den Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel als außergewöhnliche Belastung trotz ärztlicher Verordnung verneint. Lesen Sie die Details hier:
Das Finanzgericht München hat den Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel als außergewöhnliche Belastung trotz ärztlicher Verordnung verneint. Lesen Sie die Details hier: