Beitrag von Kanzlei HSP Tübinger Steuerberatungsgesellschaft mbH

🚀 𝐃𝐢𝐞 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐄-𝐑𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐤𝐨𝐦𝐦𝐭: 𝐒𝐜𝐡𝐨𝐧 𝐬𝐭𝐚𝐫𝐭𝐤𝐥𝐚𝐫? Ab dem 01.01.2025 gelten in Deutschland neue Regeln für Rechnungen. Die E-Rechnung wird zum Standard und jeder Unternehmer muss diese Empfangen können. Nur strukturierte Formate wie zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD werden als E-Rechnung anerkannt – einfache PDFs gehören bald der Vergangenheit an. 📄❌ 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗱𝗮𝘀 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴 𝗶𝘀𝘁? 💡 Förderung der Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft 💡 Vereinfachung und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen 💡 Kosten- und Fehlerreduktion durch medienbruchfreie Prozesse 𝗪𝗲𝗿 𝗶𝘀𝘁 𝗯𝗲𝘁𝗿𝗼𝗳𝗳𝗲𝗻? Alle inländischen Unternehmen, inklusive Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit. Ausnahmen gelten für B2C-Umsätze oder Kleinbeträge bis 250 €. 𝗪𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝘇𝘂 𝘁𝘂𝗻? ✔️ Sicherstellen, dass E-Rechnungen empfangen und verarbeitet werden können ✔️ Umstellung eigene Ausgangsrechnungen auf ein zulässiges Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ✔️ Aufbewahrung der E-Rechnungen unveränderbar und im Originalformat für 8 Jahre Ü𝗯𝗲𝗿𝗴𝗮𝗻𝗴𝘀𝗳𝗿𝗶𝘀𝘁𝗲𝗻: Bis Ende 2026 (bzw. 2027 für kleine Unternehmen) können noch alternative Formate wie die Papierrechnung genutzt werden. Die Wahl liegt dabei beim Rechnungsersteller. 📢 Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, die Digitalisierung im Rechnungswesen voranzutreiben und sich optimal auf die neuen Regelungen vorzubereiten!

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