Beitrag von Kfz Sachverständige Amawi

Klare Antwort der EU: 🚀Nein, Ihr müsste keine Vertragswerkstatt nutzen! 🚀Die Neuwagengarantie wird nicht beeinträchtigt, wenn Ihr eine andere als die Vertragswerkstatt nutzt! Allerdings: ▶️ Die von Euch genutzte freie Werkstatt muss nach Herstellervorgaben arbeiten. ▶️ Innerhalb der Gewährleistungsfrist ist immer der Verkäufer der eigentliche Ansprechpartner. ▶️ Reparaturen innerhalb der Kulanz können dann in einer vom Verkäufer vorgeschlagenen Werkstatt erfolgen. ▶️ Bei Leasingverträgen kann ebenfalls eine Werkstattbindung vereinbart werden! #werkstattwahl #euverordnung #autoreparatur #freiewerkstatt #gewährleistung #leasingvertrag #amawikfzsachverständige #kfzsachverständiger #kfzgutachten #kfzunfallgutachten #unfallschaden #haftpflichtschaden #autogutachten #verkehrsunfall #reparaturen #gebrauchtwagen #oldtimerbewertungen #düsseldorf #krefeld #neuss #wuppertal #dortmund #essen #bergkamen

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