In den letzten Jahren führte vor allem die SARS-CoV-2 Infektion zu zahlreichen Urteilen in Hinblick auf eine Entgeltfortzahlung, etwa aufgrund einer Betriebsschließung wegen eines Lockdowns. Nun traf das BAG eine Grundsatzentscheidung zur Frage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer „Corona“ Infektion nach einer unterlassenen Schutzimpfung. Dr. Anna Lohmann beleuchtet die Entscheidung in unserem Blog. #corona #covid #entgeltfortzahlung #leistungsverweigerungsrecht #monokausalität
Beitrag von KLIEMT.Arbeitsrecht
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🛑 𝗕𝗘𝗥𝗨𝗙𝗦𝗕𝗘𝗗𝗜𝗡𝗚𝗧𝗘 𝗞𝗥𝗘𝗕𝗦𝗣𝗥Ä𝗩𝗘𝗡𝗧𝗜𝗢𝗡 Wussten Sie, dass rund 1.500 Todesfälle im Jahr 2023 auf berufsbedingte Krebserkrankungen zurückzuführen waren? Gerade in kleinen Unternehmen fehlt oft das Know-how für eine sichere Handhabung krebserzeugender Stoffe. Die neue GDA Best-Practice-Datenbank bietet praxisnahe Lösungen zum sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Asbest oder Quarzstaub – auch für Personen ohne Vorkenntnisse. Sie enthält konkrete Beispiele, die leicht in den Arbeitsalltag integrierbar sind. Mit den richtigen präventiven Maßnahmen reduzieren Sie das Risiko einer berufsbedingten Krebserkrankung effektiv. 👉 https://lnkd.in/e39_VXFA Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Für den LASI: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Bundesministerium für Arbeit und Soziales #DASP25 #DeutscherArbeitsschutzpreis #GemeinsamSicherGesund #SicherArbeiten #Arbeitsschutz #Arbeit #Prävention #Krebsprävention 📸 ©stock.adobe:littlewolf1989
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Ist die Sozialversicherungsnummer ein Gesundheitsdatum iSd Art 9 (1) DSGVO? Die österreichische Datenschutzbehörde dazu: "Wird die Sozialversicherungsnummer daher als bloßer Indikator – also wie gegenständlich unabhängig von der Inanspruchnahme einer Gesundheitsdienstleistung – verwendet, liegt kein Gesundheitsdatum und somit kein besonders schutzwürdiges Datum im Sinne des § 1 Abs. 2 DSG bzw. Art. 9 Abs. 1 DSGVO vor." Link in den Kommentaren
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❗ Praxistipp ❗ Gefahrstoffdatenbanken sind irgendwie unsere Leidenschaft. 😍 Neben dem großen GESTIS-Angebot (https://lnkd.in/eZpJ9Y9m) gibt's jetzt noch die GDA Best-Practice-Datenbank zum Thema sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Und alles natürlich kostenlos. Favoriten setzen und teilen!
***Neue Best-Practice-Datenbank unterstützt beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen*** Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland fast 1500 Todesfälle durch berufsbedingte Krebserkrankungen. Besonders für Klein- und Kleinstunternehmen sind krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz eine Herausforderung. Doch jetzt gibt es mit der kostenlosen GDA Best-Practice-Datenbank auf der Website des IFA Hilfe. Sie beinhaltet praxiserprobte Lösungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen: https://lnkd.in/e7i_vyWQ ✅ zahlreiche Beispiele aus der betrieblichen Praxis ✅ einfache Recherche nach Branchen, Berufen, Tätigkeiten und Gefahrstoffen ✅ wichtige Hinweise auf Vorschriften und andere Datenbanken sowie weitere Praxishilfen Die Best-Practice-Datenbank ist ein Kooperationsprojekt des IFA, zusammen mit den Unfallversicherungsträgern, den Ländern, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie ist ein wichtiger Baustein des Arbeitsprogramms „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“, das die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) aufgesetzt hat. Weiterführende Infos zur GDA Best-Practice-Datenbank: https://lnkd.in/ehdWMsV8 #GDA #Gefahrstoffe
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In den USA und Großbritannien gibt es sie schon lange: Listen mit sogenannten Serious Reportable Events oder Never Events, also Vorkommnisse mit hohem Schadenspotential, die prinzipiell verhinderbar sind. Mit der APS-Never-Event-Liste für Deutschland ruft das APS alle Einrichtungen des Gesundheitswesens auf zu überprüfen, wie effektiv und nachhaltig die Präventionsmaßnahmen für diese Ereignisse in ihren Bereichen umgesetzt sind. Die vollständige Never-Event-Liste ist unter https://lnkd.in/dBqBtfKr hinterlegt.
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Ein paar Zahlen aus Deutschland [2013-2019]: Im Durchschnitt: 26 Krankenhausbrände pro Jahr. 53 Brände in Seniorenheimen pro Jahr. 25 Todesopfer pro Jahr. 232 Verletzte pro Jahr. Ein Brand pro Woche in Seniorenheimen. Ein Brand alle 14 Tage in Krankenhäusern. Brandursachen: 45% durch Unaufmerksamkeit oder Fahrlässigkeit. 25% durch Brandstiftung. 20% durch technische Ursachen. Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit sind die häufigsten Brandursachen in Krankenhäusern. Prävention ist der Schlüssel. #Brandschutz #Prävention #Lifebox #NeoRescue Quelle: https://lnkd.in/e-CfbFDm
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Bei Vorerkrankungen oder Risikoberufen ist der Berufsunfähigkeitsschutz oft unmöglich und unbezahlbar. Die Grundfähigkeitsversicherung liefert hier die perfekte Alternative.
Kein Grund auf Schutz zu verzichten
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In jeder Apotheke sind Tätigkeiten mit Gefahrstoffen an der Tagesordnung. Die rechtlichen Vorgaben sind indes vielfältig. Der Schutz der Gesundheit hat oberste Priorität. So ist es vorgeschrieben, alle Mitarbeitenden regelmäßig zu unterweisen, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und Brand- und Explosionsgefahren zu minimieren. Dieses Buch dient der praxisgerechten Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen. ➡ https://lnkd.in/eg6MnEnr
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Sicherheitsrisiko Krankenhaus: Mangelnde Hygiene durch schlechte Arbeitsbedingungen In Deutschland kommt es jährlich zu geschätzten 400.000 bis 600.000 nosokomialen Infektionen, die jährlich zu etwa 10.000 bis 20.000 Todesfällen führen. Das sind aktuell rund sieben mal mehr Infektionsopfer als Tote im Straßenverkehr. Mit Stand 30. Mai 2024 veröffentlich das Bundesgesundkeitsministerium diese erschreckenden Zahlen auf seiner Website unter der Überschrift „Fragen und Antworten zur Krankenhaushygiene“. Ermittelt wurden die Daten vom Robert Koch-Instituts (RKI) in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Berliner Charité. Allerdings schon im Jahr 2019, was das Bundesgesundkeitsministerium unerwähnt lässt. Unsere Redaktion fragte daher beim RKI nach, ob diese Zahlen aktuell noch relevant seien und erhielt die eindeutige Antwort „Ja“! Lesen Sie den kompletten Beitrag auf unserem Portal: https://lnkd.in/ezdSW5bX Kommentare erwünscht!
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Ärztliche Zwangsbehandlung? Das Verfassungsgericht hat nur eine kleine Retusche an § 1832 „Ärztliche Zwangsmaßnahmen“ vorgenommen. Die Durchführung soll nicht auf eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus beschränkt sein. Heutzutage gibt es viele Einrichtungen, die dafür geeignet sind. Mehr wurde nicht kritisiert. Dabei ist der gesamte Paragraf missverständlich. Es gibt nämlich keine ärztlichen Zwangsmaßnahmen, nur ärztliche Maßnahmen, die gegen den Willen eines Patienten mit Zwang durchgesetzt werden sollen. Arzt oder Ärztin legen die drohenden erheblichen gesundheitlichen Schäden dar und was man tun kann, um sie abzuwenden. Sie müssen sich prüfen, ob sie eine solche Maßnahme mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Fehlt die Einwilligung des Betreuten, ist die Behandlung eine Körperverletzung, die Ärzten – wo auch immer - nicht erlaubt ist. Gefährdet die Maßnahme die Gesundheit des Patienten, weil das Umfeld einer Behandlung nicht darauf eingerichtet ist, um auf Nebenwirkungen oder Komplikationen angemessen zu reagieren, dürfen sie nicht mitwirken. Dient die Maßnahme der Folter, dürfen sie sich erst recht nicht beteiligen. Die Ärzte schlagen die Behandlung nur vor. Die Initiative mag von ihnen ausgehen. Der Zwang geht vom Betreuer oder vom Betreuungsgericht aus. Daraus werden sie nicht entlassen.
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