Es freut uns sehr, dass wir die bewährte Sozialpartnerschaft mit dem Kaufmännischer Verband Bern weiterführen können. 😊🤝 Der neue 𝗚𝗲𝘀𝗮𝗺𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝘃𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴 (𝗚𝗔𝗩) ist ein ausgewogenes Paket mit fortschrittlichen, familienfreundlichen Arbeitsbedingungen. Ein Plus für die Mitarbeitenden und die KPT. 🙏💗 #kptkrankenkasse #sozialpartnerschaft #GAV #gemeinsam #wertschätzung
Beitrag von KPT - Die Krankenkasse mit dem Plus
Relevantere Beiträge
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Existenz der Betreuungsvereine gefährdet: die für 2026 geplanten Neuregelungen des geplanten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) würden die finanzelle Situation der Betreuungsvereine in Deutschland verschärfen. Die BAGFW kritisiert den aktuellen Referentenentwurf . Die vorgesehenen Vergütungen gefährden die Arbeitsfähigkeit der Betreuungsvereine. Denn sie reichen nicht aus, um die strukturellen Defizite der Vereine zu beheben, die durch langjährige Unterfinanzierung entstanden sind. Besonders die fehlende Dynamisierung der Vergütung und die unzureichende Berücksichtigung steigender Personalkosten, die durch die anstehenden Tarifverhandlungen 2025 weiter zunehmen werden, sind zentrale Kritikpunkte. Die BAGFW hat eine Postkarten-Aktion initiiert, an der jeder Betreuungsverein teilnehmen kann: einfach den Absender auf die Karte schreiben oder stempeln und an die lokalen Akteure im Betreuungsrecht senden, damit auch die Politik in den Kommunen auf die Not der Betreuungsvereine aufmerksam wird und sich gegen den geplanten Gesetzesentwurf wendet. HIer gehts zur PM: https://lnkd.in/dieRhsek
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Das BMJ hat nach einer ausführlichen Evaluation der Vergütung im Betreuungswesen einen Entwurf für eine Anpassung dieser Vergütung vorgelegt. Die BAGFW hat für gemeinnützige #Betreuungsvereine dazu Stellung genommen. Sie kommt zum Ergebnis: so nicht. Nachdem bereits die Vergütungsanpassung im Jahre 2019 viel zu gering ausgefallen ist, reicht auch dieser Vorschlag nicht annähernd aus, um den Betreuungsvereinen und ihren Mitarbeitenden ein auskömmliches Arbeiten zu ermöglichen, geschweige denn um die Defizite abzubauen, die infolge der unzureichenden Vergütungsanpassung von 2019, #Inflation und #Tariferhöhungen entstanden sind. Dieser Entwurf bedroht nicht nur die wirtschaftliche Existenz von #Betreuungsvereinen. Er stellt die anspruchvolle Arbeit der Betreuer, die Umsetzung des anspruchsvollen Betreuungsrechts und letzlich auch die Verwirklichung der Rechte in Frage, die die 'UNBehindertenrechtsKonvention in Frage. Die Rechnung zahlen also die #Betreuten und #EhrenamtlicheBetreuer, die die Betreuungsvereine eigentlich bei Ihrer Arbeit unterstützen sollten. Click here für die Stellungnahme der BAGFW https://lnkd.in/gweNbnve #BetreuungFairgüten Sanna Zachej
Existenz der Betreuungsvereine gefährdet: die für 2026 geplanten Neuregelungen des geplanten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) würden die finanzelle Situation der Betreuungsvereine in Deutschland verschärfen. Die BAGFW kritisiert den aktuellen Referentenentwurf . Die vorgesehenen Vergütungen gefährden die Arbeitsfähigkeit der Betreuungsvereine. Denn sie reichen nicht aus, um die strukturellen Defizite der Vereine zu beheben, die durch langjährige Unterfinanzierung entstanden sind. Besonders die fehlende Dynamisierung der Vergütung und die unzureichende Berücksichtigung steigender Personalkosten, die durch die anstehenden Tarifverhandlungen 2025 weiter zunehmen werden, sind zentrale Kritikpunkte. Die BAGFW hat eine Postkarten-Aktion initiiert, an der jeder Betreuungsverein teilnehmen kann: einfach den Absender auf die Karte schreiben oder stempeln und an die lokalen Akteure im Betreuungsrecht senden, damit auch die Politik in den Kommunen auf die Not der Betreuungsvereine aufmerksam wird und sich gegen den geplanten Gesetzesentwurf wendet. HIer gehts zur PM: https://lnkd.in/dieRhsek
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https://lnkd.in/ez3WuQJ8 Auf Seite 10 wird klar benannt, warum der sog. Beschäftigungsstatus und das damit verbundene Entgelt in den WfbMs menschenrechtswidrig sind.
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News: In den Aufsichtsgremien vieler diakonischer Unternehmen sind bereits Vertretende der Mitarbeitenden tätig. Die Unternehmensmitbestimmung wird nun innerhalb der kommenden Jahre verbindlich - für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden & unter bestimmten Voraussetzungen. 👉 Damit werden die Mitwirkungsmöglichkeiten in der Diakonie weiter gestärkt, die im Vergleich zu weiten Teilen der Privatwirtschaft heute schon groß sind. #Mitbestimmung #Unternehmensmitbestimmung #diakonie
PRESSEMITTEILUNG | Diakonie regelt Unternehmensmitbestimmung
v3d.de
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Es wäre wünschenswert, mehr solche #Gemeinderätinnen und #Gemeinderäte wie Herrn Matthias Gehrig und andere politische Entscheidungsträger/innen in der Schweiz zu haben. Wir können die Aussagen durch unsere #Erfahrungen nur vollumfänglich unterstützen. Es wurde schon mehrfach aufgezeigt, dass eine frühe #Unterstützung zu tieferen Kosten führt und für alle #Beteiligten auch besser ist. Sei dies weil die #Mitarbeitenden der #Sozialdienste, #Beistandschaften und auch der #KESB weniger ausfallen wegen #Überlastung, oder sie die Dossiers effizienter und vor allem intensiver "bearbeiten" können, und auch die Klient/innen fühlen sich besser betreut. #Sozialbegleiter/innen mit eidg. Fachausweis sind ideale #Fachpersonen für die #aufsuchende, #lebensweltorientierte Arbeit und werden sehr oft im #Tandem mit Sozialarbeiter/innen oder Berufsbeiständen eingesetzt. Wir #Sozialbegleiter/innen können die Arbeiten vor Ort übernehmen, dadurch die Sozialarbeitenden und Berufsbeistände entlasten. Zudem fühlen sich die Klienten besser begleitet. Ganz nach dem Motto: Ein #Gewinn für die #Gesellschaft.
Der Präsident der SVP Urtenen-Schönbühl Bäriswil hat in unserer Dorfzeitung Faktenfreies und Sinnentleertes über den Sozialdienst Urtenen-Schönbühl verbreitet, dem ich seit dem 1. Januar 2021 als Gemeinderat vorstehe. Ich habe ihm eine ausführliche Antwort zukommen lassen, inkl. einer kleinen Break-Even-Analyse:
Sozialdienst personell ausdünnen und Schulsozialarbeit runterfahren?
https://www.mgehrig.ch
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Geplantes Paket zur Stärkung der Betriebsrenten veröffentlicht 🔈 Der Referentenentwurf zum BetrAVG 2.0 steht und erfreulicherweise liegt der Schwerpunkt auch auf künftigen Verbesserungen beim Sozialpartnermodell (SPM). Mit folgenden geplanten Änderungen soll künftig auch der Kreis potenzieller Teilnehmer erweitert werden. ➡ Anwendung einer einschlägigen tariflichen Regelung auch für nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sofern die das SPM tragenden Tarifvertragsparteien dem zustimmen. ➡ Vereinbarung der Anwendung einer nicht einschlägigen tariflichen Regelung mit Zustimmung der das SPM tragenden Tarifvertragsparteien möglich, wenn ➡ entweder ein einschlägiger Tarifvertrag dies eröffnet oder ➡ die das SPM tragende Gewerkschaft nach ihrer Satzung für das Arbeitsverhältnis tarifzuständig ist. ➡ Die Pflicht der andockenden Sozialpartner zur Beteiligung an der Durchführung und Steuerung könnte künftig entfallen. ➡ Die das SPM tragenden Tarifvertragsparteien können Dritte an den entstehenden Kosten angemessen beteiligen. ➡ Die Möglichkeiten zur Pufferbildung für Sozialpartnermodelle werden verbessert, so dass Handlungsspielräume für offensivere Anlagestrategien geöffnet werden, ohne dass die Auszahlungen größeren Schwankungen unterliegen. ➡ Verbesserung bzgl. der Abfindungsmöglichkeit von Rentenzusagen Der Referentenentwurf liegt nun den Verbänden zur Stellungnahme vor und das Kabinett soll die bis dahin abgestimmte Fassung im August beschließen. Der Bundestag könnte dann das Gesetz noch bis Anfang 2025 verabschieden. Mehr Details dazu unter: https://lnkd.in/dh-rT2f3 #Sozialpartnermodell #Gewerkschaft #Gewerkschaften #Tarif #BetrAVG #SPM #Sozialpartner #Arbeitnehmer #Arbeitgeber #Rente #Altersvorsorge #Altersversorgung
BMAS - Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
bmas.de
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Die FDP-Bundestagsfraktion schlägt vor das Streikrecht für öffentliche Infrastruktur einzuschränken. Diese Pläne gefährden nicht nur die Rechte der Arbeitnehmer:innen, sondern stellen auch eine ernsthafte Bedrohung für die Qualität der Pflege und die Stabilität des Gesundheitswesens dar. Gerade in der Gesundheitsbranche ist es aufgrund der rückständigen Strukturen des Kirchenarbeitsrechts bereits schwer genug für die eigenen Rechte und Bedürfnisse im Arbeitsverhältnis einzustehen. Wir stellen uns entschieden gegen weitere Einschränkungen. Die FDP ist herzlich eingeladen, der Pflegeprofession einmal ernsthaft zuzuhören und mit wirksamen Verbesserungen um die Ecke zu kommen - denn der demographische Wandel stellt uns bald vor enorme Herausforderungen in der öffentlichen Infrastruktur, wenn wir den Pflegeberuf nicht schleunigst aufwerten. Hier geht's zu unserer Pressemeldung: https://lnkd.in/eZ8wJ7eR #FDP #pflege #gewerkschaft #streikrecht #arbeit #bochumerbund #tarifautonomie
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Kleiner Tipp: Mit diesen Kürzungen wird nicht nachhaltig Geld gespart. Die Kürzungen stellen aus meiner Sicht lediglich eine künstlich erzeugte Ruhe vor dem dadurch als Folge resultierenden, selbst produzierten Sturm dar. Die Folgekosten werden höher sein!
Bundeshaushalt 2025 Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, deutlich mehr in die soziale Infrastruktur zu investieren und Kürzungen abzuwenden. Anlass sind die Beratungen über den Bundeshaushalt 2025 im Bundestag. 👉 Unsere Pressemitteilung: https://lnkd.in/eziax9VK #Sozialinvestieren #freiewohlfahrt #Bundeshaushalt #politik #soziales
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege fordern Investitionen statt Kürzungen
bagfw.de
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Lesenswert, auch wenn ich bei einigen Punkten eine andere Wahrnehmung habe. Um nur mal einen Aspekt herauszugreifen: Das überarbeitete Gesamtplanverfahren hat sich vielerorts in Niedersachsen (und darüber hinaus) noch nicht bewährt, wie es angedacht war/ist: - Zu oft werden Leistungsberechtigte nicht persönlich angehört, - ist die adressatengerechte Kommunikation nicht sichergestellt, - werden Zielformulierungen direkt bei den Mitarbeitenden der Leistungserbringer angefragt und nicht mit den Leistungserbringern entwickelt, - sind die administrativen Anforderungen bei Leistungsträgern und Leistungserbringern deutlich gestiegen (parallel zu den steigenden Anforderungen aus dem Heimrecht etc.) - usw. 👇
Neue Einblicke zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Dirk Lewandrowski, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) und Präsidiumsmitglied im Deutschen Verein, teilt seine Perspektive zu den Erfolgen und Herausforderungen bei der Umsetzung des BTHG: „Die größte Herausforderung bei der Umsetzung des BTHG besteht derzeit zweifelsfrei in der Anpassung und Umsetzung der Landesrahmenverträge und der entsprechenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.“ Im Rahmen des neuen Interview-Formats des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG „Drei Fragen an …“ geben monatlich wichtige Akteure des sozialrechtlichen Dreiecks, der Wissenschaft sowie der Politik Einblicke in die Umsetzung des Gesetzes. Zum Interview: https://lnkd.in/dPeGxsJU #BTHG #Sozialhilfe #Eingliederungshilfe #Interview Foto: © BAGüS
Drei Fragen an ... – Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz
umsetzungsbegleitung-bthg.de
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Es bleiben noch 10 Tage bis zu den Volksabstimmungen am 3. März und damit bis zur Sicherung unserer AHV-Renten. Mit der Renteninitiative haben wir die einmalige Chance, das wichtigste Sozialwerk generationengerecht zu reformieren. Packen wir die Chance! Auf keinen Fall jedoch darf die 13. AHV-Rente der Gewerkschaften angenommen werden. Kämpf mit uns mit uns für ein NEIN zu dieser schädlichen Initiative. Wir Freisinnige lassen nicht zu, dass Familien jährlich 2000 Franken mehr bezahlen müssen und die Kaufkraft des Mittelstands weiter sinkt. Deshalb am 3. März JA zur Renteninitiative und NEIN zur 13. AHV-Rente 🗳️ Renteninitiative NEIN zur 13. AHV-Rente
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