🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕🆕 Richtiger Umgang mit Rechnungsabweisungen, MBEG und formalen Fehlern 📅 Datum: 12.09.2024 📍 Ort: browsergestützt via Zoom Krankenhäuser stehen seit dem MDK-Reformgesetz vor neuen Herausforderungen: Krankenkassen nutzen zunehmend primäre Rechnungsabweisungen und fordern medizinische Begründungen, was zu erheblichem Mehraufwand führt. Unser Webinar vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse im Umgang mit diesen Anforderungen. Inhaltliche Schwerpunkte: 🔎 Aktueller Vereinbarung zur Datenübermittlung nach §301 Abs. 3SGB V 🔎 Umgang mit Rechnungsrückweisungen und formalen Fehlern 🔎 Was ist hier rechtens und was sind die Rechtsfolgen? 🔎 Erläuterung anhand von praktischen Beispielen aus den Krankenhäusern 🔎 Auswege aus dem MBEG-Dilemma 🔎 Begründungspflichten des Krankenhauses aus juristischer Perspektive 🔎 Aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema 🔎 Ihnen werden die aktuellen rechtlichen Grundlagen zur Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V vermittelt 🔎 Sie erhalten wesentliche Informationen, wann eine Rechnungsrückweisung rechtens ist und wann nicht. 🔎 Sie lernen den richtigen Umgang mit der Begründungspflicht des Krankenhauses 🔎 Es wird die aktuelle Rechtsprechung zum diesem Thema vorgestellt und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung im Krankenhaus gegeben. 📢 Jetzt anmelden und Platz sichern! Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://lnkd.in/ewa29SBY
Beitrag von Krankenhausgesellschaft Sachsen
Relevantere Beiträge
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Wichtige Informationen zur Prüfquote für die Krankenhäuser Der GKV-Spitzenverband hat für die Ermittlung der Prüfquoten bei Krankenhäusern eine Methodik festgelegt, die sich auf das Datum der ersten leistungsrechtlichen Entscheidung der Krankenkassen stützt. Diese Vorgehensweise steht allerdings in Diskrepanz zu den Bestimmungen des § 275c SGB V, der vorsieht, dass die Prüfquote auf den Prüfergebnissen des vorherigen Quartals basieren soll. Laut einem Schreiben an die Rechtsanwaltskanzlei Mohr soll für die Zuweisung zum jeweiligen Quartal ausschließlich das Datum der ersten Entscheidung der Krankenkasse relevant sein, nicht der Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung das Krankenhaus erreicht. Diese Praxis könnte potenziell die Genauigkeit und Fairness der Prüfquotenberechnung beeinträchtigen, da sie von den gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsgrundlagen abweicht. Es wird daher von der Kanzlei empfohlen, dass Krankenhäuser gegen diese Vorgehensweise Widerspruch einlegen und bei Bedarf gerichtliche Schritte zur Aussetzung der Wirkung der Prüfquote ergreifen. Näheres hierzu unter: https://lnkd.in/eY_bfx-R
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Ziehungen zur Erhöhung dRepräsentativität der Kalkulation Erfolg der Kalkulationsteilnahme Datenjahr 2022 Teilnehmer und Erfolg der zur Kalkulation verpflichteten Krankenhäuser (im Jahr 2023) #Datenjahr2022 #InEK #Kalkulationsteilnahme #Kostenkalkulation
Ziehungen zur Erhöhung dRepräsentativität der Kalkulation Erfolg der Kalkulationsteilnahme Datenjahr 2022 » medconweb.de - Fachportal Medizincontrolling 2024
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Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG): DEKV fordert Nachbesserungen Der Deutsche Bundestag hat heute das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) mit 374 Ja-Stimmen verabschiedet. Trotz dieses Beschlusses bleibt die Zukunft der Krankenhäuser ungewiss. „Dieser Tag hat den Krankenhäusern leider keine Planungssicherheit gebracht. Das Gesamtpaket überzeugt uns nicht, und die Krankenhäuser werden finanziell im Stich gelassen“, kritisiert Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e. V. (DEKV). „Nun liegt es am Bundesrat, notwendige Nachbesserungen am Gesetz vorzunehmen. Es ist unerlässlich, dass weitere finanzielle Unterstützungen schnellstmöglich bereitgestellt werden – gegebenenfalls auch durch eine raschere Umsetzung in einem anderen Gesetz.“ Radbruch betont zudem die Bedeutung einer fundierten Analyse der Auswirkungen des Gesetzes: „Das seit Langem angekündigte Tool zur Analyse der Auswirkungen muss jetzt endlich zur Verfügung gestellt werden. Ohne diese Analysen gleicht die Krankenhausreform einem Blindflug. Leistungsverlagerungen sind stets vielschichtig: Wird ein essenzieller Leistungsbaustein entfernt, besteht das Risiko, dass das gesamte medizinische Versorgungsangebot und damit auch die Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses zusammenbricht.“ Er fordert, die regionalen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Leistungsveränderungen genau zu prüfen, um die Versorgungssicherheit der Krankenhäuser in Deutschland zu gewährleisten.
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Am 15. Mai hat die Datenschutzkonferenz (DSK) eine Entschließung zum besseren Schutz von Patientendaten bei Schließung von Krankenhäusern veröffentlicht. Darum geht es: 🛑 𝐃𝐚𝐬 𝐏𝐫𝐨𝐛𝐥𝐞𝐦: Schließungen von Krankenhäusern haben in den letzten Monaten stark zugenommen. Die DSK nimmt dies mit Sorge zur Kenntnis. Es bestehe die Gefahr, dass eine sichere Aufbewahrung schutzbedürftiger Behandlungsdokumentationen nicht immer gewährleistet sei. Im Insolvenzfall könnten die Kosten der Speicherung oft nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt getragen werden. Zugang könne oft nur der Insolvenzverwalter verschaffen. Für die Zeit danach oder gesetzt den Fall, dass mangels Masse kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, fehle es an einem solventen Verantwortlichen oder einer gesetzlichen Regelung. Die Folgen: keine sichere Aufbewahrung, kein Zugang, keine rechtskonforme Löschung. Das schlägt die DSK konkret vor, um das Problem zu lösen: 1️⃣ Die Länder sollen Lösungen wie Patientenaktensicherungsfonds erarbeiten, damit die Sicherung der Daten in dringenden Fällen finanziert werden kann. 2️⃣ Solange keine Regelungen existieren, sollen relevante Stakeholder gemeinsam Lösungen entwickeln, um die kurzfristige Aufbewahrung von Patientenakten sicherzustellen. Krankenhäuser sollen bundesweit dazu verpflichtet werden, Konzepte zur weiteren Verwahrung der Patientenakten für den Fall der Insolvenz oder der ungeplanten Schließung zu erarbeiten. 3️⃣ Die DSK regt an, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz mit der Thematik befasst und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Dabei soll eine lückenlose Regelung der Notverantwortung angestrebt werden. ➡️ 𝐅𝐚𝐳𝐢𝐭: Die DSK unterbreitet sinnvolle Vorschläge für ein drängendes Problem. In manchen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen gibt es bereits gesetzliche Regelungen. In anderen muss man hoffen, dass es nicht bei einem “Man müsste mal” bleibt — und die Krankenhäuser bei der Lösung nicht allein gelassen werden.
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🚨 Bundes-Klinik-Atlas entwickelt sich zum echten Chaos 🚨 Vier von fünf Kliniken sind im Bundes-Klinik-Atlas des Gesundheitsministeriums mit zahlreichen falschen Daten aufgeführt. Eine repräsentative Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zeigt schwerwiegende Fehler wie falsche oder fehlende Daten zu Fallzahlen, Bettenzahlen und Notfallstufen auf. Fachabteilungen werden falsch zugeordnet, Personalzahlen und wichtige Zertifikate nicht korrekt angegeben. Selbst Adressen und Krankenhausnamen sind vielfach falsch. Zudem führen gängige Suchbegriffe zu konkreten Behandlungen oft nicht zum Erfolg. https://lnkd.in/eTvQeHnd
Repräsentative Umfrage bestätigt eklatante Mängel im Klinikatlas
dkgev.de
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🔍 Optimierte Abrechnungsanalyse für Ärzte! 🩺 Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre Abrechnungen vor dem Versenden an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) noch einmal gründlich überprüfen und optimieren. Mit unserer Abrechnungsanalyse ist das jetzt möglich! 💡 Unsere Analyse bietet Ihnen: ✅ Hinweise auf mögliche Potentiale und Risiken - Erkennen Sie Verbesserungspotenziale und minimieren Sie Risiken in Ihrer Abrechnung. ✅ Zeitprofile und Plausibilitätsprüfung - Überprüfen Sie die Zeitprofile Ihrer Abrechnungen auf Plausibilität und reichen Sie Ihre Abrechnungen korrekt ein. ✅ Vollständigkeit sicherstellen - Vergewissern Sie sich, dass keine wesentlichen Punkte & Leistungsziffern in Ihrer Abrechnung fehlen. Alles selbstverständlich unter Einhaltung der DSGVO und anderer rechtlicher Rahmenbedingungen. So ist Ihre Abrechnung stets compliant und sauber! 🛡️ Warum Kompromisse eingehen, wenn es auch einfach geht? Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Abrechnungen fehlerfrei und optimal gestaltet sind. 🌟 Wenn Sie Fragen hierzu haben, melden Sie sich gerne bei mir! #Abrechnungsanalyse #Ärzte #KV #Compliance #DSGVO #Gesundheitswesen #Optimierung
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Wir geben dir einen allgemeinen Überblick über das neue Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (41 Buchstaben oder kurz KHVVG). Hier haben wir die wichtigsten Eckpunkte der Krankenhausreform 2024 verständlich zusammengefast. https://lnkd.in/eKMAvam3
Krankenhausreform 2024: Was ist der Plan? » BELEDAMA
beledama.de
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Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht quartalsweise die zulässigen Prüfquoten für die vollstationäre Krankenhausbehandlung, die vom Medizinischen Dienst (MD) geprüft werden. Diese Prüfquoten sind entscheidend für die Berechnung eventueller Strafzahlungen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V. Seit dem 3. Quartal 2023 fügt der GKV-Spitzenverband den Veröffentlichungen der Prüfquoten eine Rechtbehelfsbelehrung bei. Dies impliziert, dass Krankenhäuser, die die Korrektheit der Prüfquotenermittlung anzweifeln, binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen müssen. Die Erfahrung zeigt, dass Unstimmigkeiten oft auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben der Krankenkassen zurückzuführen sind, besonders wenn es um die in § 275c Abs. 2 Satz 4 SGB V genannten Schwellenwerte geht. Es wird empfohlen, zur Fristwahrung zunächst Widerspruch einzulegen und die Begründung später nachzureichen. Beachten Sie, dass ein Widerspruch per E-Mail nicht ausreicht; der Widerspruch sollte per Post mit Einschreiben/Rückschein an den GKV-Spitzenverband gerichtet werden, um einen Zugangsnachweis zu erhalten. Für die Ausarbeitung der Begründung kann juristischer Beistand sinnvoll sein. Die nächste Veröffentlichung der Prüfquoten ist für Ende Februar 2024 vorgesehen. Weitergehende Informationen finden Sie unter
Einmonatige Widerspruchsfrist gegen Prüfquotenfestlegung durch den GKV-Spitzenverband
medinfoweb.de
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